Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,910
BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69 (https://dejure.org/1971,910)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1971 - VII ZR 310/69 (https://dejure.org/1971,910)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 (https://dejure.org/1971,910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf der Vollmacht - Ausschluß des Widerrufsrechts - Stellvertretung - Verhandlungsvollmacht - Vermittlungsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 168
    Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht

Papierfundstellen

  • DNotZ 1972, 229
  • WM 1971, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1964 - V ZR 179/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69
    Dann beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrundeliegenden Kausalverhältnisses (BGH WM 1965, 107 u. 1006; RGZ 109, 331, 333; RGRK (11.) Anm. 4; Staudinger/Coing (11.) Anm. 12 a; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 22-24 je zu § 168 BGB mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird als maßgeblich erachtet, ob durch die Vollmacht im Verhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten bereits die gleiche rechtliche oder tatsächliche Bindung eintreten soll und eintritt, wie sie an sich nur durch einen Veräußerungsvertrag geschaffen wird, so daß die Vollmacht also die schon gewollte Veräußerung nur verdeckt (BGH WM 1965, 107 und 1006; 1967, 1039 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn unter den gegebenen Umständen ist es nicht möglich, eine rechtliche Verpflichtung oder auch nur eine tatsächliche Bindung der Klägerin, dem Beklagten den Erbteil unter den allein von ihm herbeizuführenden Voraussetzungen zu übertragen, als von den Parteien gewollt anzunehmen, die es erlauben würde, im Sinne der Rechtsprechung zu den Grundstücksveräußerungsvollmachten (BGH WM 1965, 107 und 1006; 1967, 1039) die dem Beklagten erteilte "unwiderrufliche" Vollmacht schon dem Erbteilsveräußerungsvertrag selbst gleichzustellen, der durch die Vollmacht lediglich verdeckt werden sollte.

  • BGH, 10.11.1951 - II ZR 111/50

    Unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht bei OHG.

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69
    Ist in der Vollmacht bestimmt, daß sie unwiderruflich sein soll, wird ihre Erteilung häufig auch in einem beachtlichen Interesse des Bevollmächtigten liegen (BGHZ 3, 354, 358 mit Nachweisen).

    Eine den Vollmachtgeber "verdrängende" Vollmacht mit dinglicher Wirkung gibt es nach geltendem Recht nicht (BGHZ 3, 354, 358; Staudinger/Coing (11.) Anm. 12 b; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 30 je zu § 168 BGB).

  • BGH, 22.04.1966 - V ZR 164/63

    Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung für eine in einer Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69
    Dabei wird als maßgeblich erachtet, ob durch die Vollmacht im Verhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten bereits die gleiche rechtliche oder tatsächliche Bindung eintreten soll und eintritt, wie sie an sich nur durch einen Veräußerungsvertrag geschaffen wird, so daß die Vollmacht also die schon gewollte Veräußerung nur verdeckt (BGH WM 1965, 107 und 1006; 1967, 1039 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn unter den gegebenen Umständen ist es nicht möglich, eine rechtliche Verpflichtung oder auch nur eine tatsächliche Bindung der Klägerin, dem Beklagten den Erbteil unter den allein von ihm herbeizuführenden Voraussetzungen zu übertragen, als von den Parteien gewollt anzunehmen, die es erlauben würde, im Sinne der Rechtsprechung zu den Grundstücksveräußerungsvollmachten (BGH WM 1965, 107 und 1006; 1967, 1039) die dem Beklagten erteilte "unwiderrufliche" Vollmacht schon dem Erbteilsveräußerungsvertrag selbst gleichzustellen, der durch die Vollmacht lediglich verdeckt werden sollte.

  • RG, 13.12.1924 - V 665/23

    Widerruflichkeit der Vollmacht.

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69
    Dann beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrundeliegenden Kausalverhältnisses (BGH WM 1965, 107 u. 1006; RGZ 109, 331, 333; RGRK (11.) Anm. 4; Staudinger/Coing (11.) Anm. 12 a; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 22-24 je zu § 168 BGB mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69
    Vielmehr muß dessen Interesse demjenigen des Auftraggebers zumindest gleichwertig sein (RG JW 1927, 1139; HRR 1934 Nr. 2; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 24 zu § 168 BGB; a. BGH WM 1965, 1006, 1007).
  • RG, 29.03.1939 - VI 231/38

    Kann ein von mehreren erteilter Auftrag von einem der Auftraggeber allein

    Auszug aus BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69
    Dementsprechend ist auch die Unwiderruflichkeitsabrede wirkungslos, die einer auf Grund eines solchen Auftrags erteilten Vollmacht beigefügt wird (RGZ 160, 122, 125; RG WarnRsp 1912 Nr. 369 und 413; LZ 1910 Spalte 395 Nr. 12; RGRK (11.) Anm. 2; Staudinger/Nipperdey (11.) Anm. 11 je zu § 671 BGB; a. RGRK (11.) Anm. 4 zu § 168 BGB jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

    Ob ein solcher Verzicht hier möglich war, kann offenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - WM 1971, 956).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Von der Frage einer Auslegung der Erklärungen der Parteien abgesehen, ist eine auf einer Kausalvereinbarung beruhende unwiderrufliche Vollmacht - eine sog. isolierte Vollmacht ist stets frei widerruflich (vgl. BGH Urteil vom 26. Februar 1988 - V ZR 231/86 = NJW 1988, 2603 = BGHR BGB § 168 Satz 2 Widerruf 1) - ohnehin nur dann wirksam zu vereinbaren, wenn derartige mindestens gleichwertige Interessen des Bevollmächtigten gegeben sind (BGH Urteile vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 = WM 1971, 956, 957 = DNotZ 1972, 229; vom 26. Februar 1988 aaO.; vgl. BGH Urteil vom 9. März 1990 - V ZR 244/88 = NJW 1990, 1721, mit Anm. Kramer = EWiR § 168 § 168 1/90, 751 für die von dem Treuhänder erteilte fremdnützige Vollmacht; Soergel/Leptien, 12. Aufl. § 168 Rn. 22; ähnlich Larenz S. 626 und Münch/Komm/Thiele § 168 Rn. 32: wenn die Unwiderruflichkeit im Rechtsverhältnis, zu dessen Durchführung die Vollmacht dient, ihre rechtfertigende Grundlage findet; kritisch: Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 3. Aufl. 2 Bd. S. 879).
  • BGH, 26.02.1988 - V ZR 231/86

    Widerruflichkeit einer unwiderruflich, aber ohne Rechtsgrund erteilten Vollmacht

    Lag der Vollmacht, wie vom Kläger behauptet, die Vereinbarung zugrunde, daß ihn der Beklagte bei der Verwaltung des Teileigentums beraten und gegebenenfalls vertreten solle, so ist schon fraglich, ob die Vollmacht bei einem solchen, allein dem Interesse des Vollmachtgebers dienenden Auftragsverhältnis überhaupt unter Ausschluß des Widerrufsrechts erteilt werden konnte (vgl. BGH Urt. v. 13. Mai 1971, VII ZR 310/69, WM 1971, 956 f).
  • OLG Hamburg, 11.01.2024 - 15 U 28/23

    Darlehens- und Grundpfandgläubiger nicht identisch: Keine verbotene

    Zutreffend geht die Beklagte allerdings davon aus, dass das einer Vollmacht zugrunde liegende Rechtsverhältnis darüber bestimmt, ob und inwieweit die Vollmacht widerruflich ist (BGH, Urteil vom 13.05.1971, VII ZR 310/69 - juris Rn. 10).

    Liegt die Ausführung des Auftrags und damit die Erteilung der Vollmacht auch im Interesse des Beauftragten oder eines Dritten, beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Kausalverhältnisses (KG, Beschluss vom 17.09.2019, 1 W 163-164/19 - juris Rn. 27 mit Verweis u.a. auf BGH BeckRS 1971, 31125121; s. auch Schubert in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2021, § 168 Rn. 21 m.w.N.).

  • BGH, 11.10.1976 - II ZR 119/75

    Gültigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen im Zusammenhang mit der treuhänderischen

    Dasselbe muß zumindest bei der GmbH auch dann gelten, wenn der Widerruf, wie hier, nur in Verbindung mit einer Kündigung des Grundverhältnisses möglich ist und dem Vollmachtgeber für die Dauer dieses Verhältnisses schuldrechtlich - eine mit dinglicher Wirkung "verdrängende" Vollmacht gibt es überhaupt nicht (BGH, Urt. v. 13.5. 71 - VII ZR 310/69, WM 1971, 956) - die eigene Stimmrechtsausübung gegen den Villen des Bevollmächtigten verwehrt sein soll, wie es hier dem zuvor dargestellten Zweck der Treuhandvereinbarung zu entnehmen ist.
  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 273/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz

    (1) Dient ein Auftrag ebenso dem Interesse des Beauftragten wie dem des Auftraggebers oder dient er auch den Interessen Dritter, ist der Verzicht auf das Widerrufsrecht nach § 671 BGB zulässig (BGH 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - WM 1971, 956; Staudinger/Martinek BGB (2006) § 671 Rn. 10; Palandt/Sprau BGB 67. Aufl. § 671 Rn. 2).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 281/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz - unechter Vertrag zu Gunsten

    (1) Dient ein Auftrag ebenso dem Interesse des Beauftragten wie dem des Auftraggebers oder dient er auch den Interessen Dritter, ist der Verzicht auf das Widerrufsrecht nach § 671 BGB zulässig (BGH 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - WM 1971, 956; Staudinger/Martinek BGB (2006) § 671 Rn. 10; Palandt/Sprau BGB 67. Aufl. § 671 Rn. 2).
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit in Verbindung mit den verfügbaren Kommentierungen und rechtshistorischen Untersuchungen ist hierfür - wie bereits unter 2.2 b) ausgeführt - nicht hinreichend und eine Generalvollmacht kann die Rechtsmacht des Vollmachtgebers grundsätzlich nicht nach § 137 BGB beschränken oder gar verdrängen (Steffen in BGB- RGRK, Bd. I 1982 vor § 164 Rn. 4; BGH, Urt. v. 10. November 1951 - II ZR 111/50 - BGHZ 3, 354, 358 und juris und BGH, Urt. v. 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit in Verbindung mit den verfügbaren Kommentierungen und rechtshistorischen Untersuchungen ist hierfür - wie bereits unter 2.2 b) ausgeführt - nicht hinreichend und eine Generalvollmacht kann die Rechtsmacht des Vollmachtgebers grundsätzlich nicht nach § 137 BGB beschränken oder gar verdrängen (Steffen in BGB- RGRK, Bd. I 1982 vor § 164 Rn. 4; BGH, Urt. v. 10. November 1951 - II ZR 111/50 - BGHZ 3, 354, 358 und juris und BGH, Urt. v. 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - juris Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 16/14

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung des

  • OLG München, 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

    Grundbuchverfahren: Prüfung des Widerrufs einer Bauträgervollmacht als

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 198/13

    Darlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung eines zur Ablösung des

  • KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19

    Grundbuchsache: Unwiderruflichkeit einer Notariatsangestelltenvollmacht zur

  • LAG Hamburg, 13.12.2000 - 4 Sa 74/00

    Anspruch auf Erstattung von Versicherungsprämien; Auftragsähnliches Verhältnis

  • BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 83/89

    Auslegung einer unwiderruflichen Auflassungsvollmacht über den Tod hinaus

  • LG München I, 09.07.2020 - 20 O 10835/19

    Keine jederzeitige Widerrufsmöglichkeit des Auftragsverhältnisses zwischen

  • OLG Köln, 13.06.2000 - 24 U 103/99
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 164/19

    Unwiderruflich erteilte Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar!

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 249/84

    Schuldrechtliche Wirkung der verdrängenden unwiderruflichen Vollmacht - Abweisung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht