Rechtsprechung
BGH, 16.03.2000 - VII ZR 320/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufung - Frist - Berufungsbegründungsfrist - Fristversäumnis - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - Büroversehen
- Judicialis
ZPO § 547
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.08.1998 - VII ZB 4/98
Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Fristablaufs
Auszug aus BGH, 16.03.2000 - VII ZR 320/99
(1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Rechtsanwalt, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt werden, eigenverantwortlich den Fristenlauf überprüfen (BGH, Beschluß vom 20. August 1998 - VII ZB 4/98, BRAK-Mitt. 1998, 269 = in Juris dokumentiert; Beschluß vom 14. Januar 1997 - VI ZB 24/96, NJW 1997, 1311 m.w.N.). - BGH, 14.01.1997 - VI ZB 24/96
Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur Prüfung des Fristablaufs
Auszug aus BGH, 16.03.2000 - VII ZR 320/99
(1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Rechtsanwalt, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt werden, eigenverantwortlich den Fristenlauf überprüfen (BGH, Beschluß vom 20. August 1998 - VII ZB 4/98, BRAK-Mitt. 1998, 269 = in Juris dokumentiert; Beschluß vom 14. Januar 1997 - VI ZB 24/96, NJW 1997, 1311 m.w.N.). - BGH, 17.12.1998 - VII ZB 19/98
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Eintragung von Fristen
Auszug aus BGH, 16.03.2000 - VII ZR 320/99
Er muß allerdings durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, daß das mutmaßliche Ende der Berufungsbegründungsfrist bei oder alsbald nach Einreichung der Berufungsschrift vermerkt wird und der Vermerk dieser Frist nach der Eingangsbestätigung der Berufung überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - VII ZB 19/98, NJW 1999, 1336 m.w.N.).
- BGH, 11.02.2004 - XII ZB 263/03
Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; zur Prüfungspflicht eines …
Nach der von der Rechtsbeschwerde zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, aber dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (BGH Beschlüsse vom 25. März 1985 - II ZB 2/85 - VersR 1985, 552, vom 16. März 2000 - VII ZR 320/99 - HFR 2001, 297 und vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - NJW 2003, 437).Der Bundesgerichtshof hat die eigene Prüfungspflicht des Rechtsanwalts stets auf alle Fälle erstreckt, in denen ihm die Handakte im Zusammenhang mit nur einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wurde (BGH Beschlüsse vom 16. März 2000 - VII ZR 320/99 - HFR 2001, 297, vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, vom 25. März 1985 - II ZB 2/85 - VersR 1985, 552, vom 14. Oktober 1987 - VIII ZB 16/87 - VersR 1988, 414 und vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92 - NJW 1992, 1632).
- BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02
Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts hat der Rechtsanwalt, dem die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt werden, eigenverantwortlich den Fristablauf zu überprüfen (BGH 16. März 2000 - VII ZR 320/99 - nv.; 20. August 1998 - VII ZB 4/98 - nv.; 14. Januar 1997 - VI ZB 24/96 - NJW 1997, 1311 mwN; 18. Dezember 1980 - III ZB 30/80 - VersR 1981, 282; BAG 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP ZPO § 519 Nr. 28 = EzA ZPO § 519 Nr. 1; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 838/95 - nv.). - BFH, 08.02.2008 - X B 95/07
Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen …
Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, er habe die Notierung und Kontrolle der maßgeblichen Frist für die Einlegung bzw. Begründung eines Rechtsmittels einer zuverlässigen und erfahrenen Bürokraft überlassen, muss hiernach vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden (…vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 2007 VIII B 47/07, BFH/NV 2007, 1684; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2000 VII ZR 320/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 297).
- BFH, 24.07.2002 - VII B 150/02
Wiedereinsetzung; Büroversehen
Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, er habe die Notierung und Kontrolle der maßgeblichen Frist für die Einlegung bzw. Begründung eines Rechtsmittels einer zuverlässigen und erfahrenen Bürokraft überlassen, muss hiernach jedenfalls vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2000 VII ZR 320/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 297). - BFH, 07.02.2002 - VII B 150/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen
Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, er habe die Notierung und Kontrolle der maßgeblichen Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels einer zuverlässigen und erfahrenen Bürokraft überlassen, muss hiernach jedenfalls vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2000 VII ZR 320/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 297). - BFH, 05.11.2008 - VII B 15/08
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei selbstverschuldeter …
Der Prozessbevollmächtigte, der zur Begründung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, dass er die Notierung und Kontrolle der Begründungsfrist einer zuverlässigen und erfahrenen Bürokraft überlassen hat, muss hiernach jedenfalls vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2000 VII ZR 320/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 297). - BFH, 14.05.2007 - VIII B 47/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen
Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, er habe die Notierung und Kontrolle der maßgeblichen Frist für die Einlegung bzw. Begründung eines Rechtsmittels einer zuverlässigen und erfahrenen Bürokraft überlassen, muss hiernach vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2000 VII ZR 320/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 297). - BFH, 11.02.2003 - VII B 118/02
Wiedereinsetzung - Büroversehen/Organisationsfehler
Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, er habe die Notierung und Kontrolle der maßgeblichen Frist für die Einlegung bzw. Begründung eines Rechtsmittels einer zuverlässigen und erfahrenen Bürokraft überlassen, muss hiernach jedenfalls vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2000 VII ZR 320/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 297). - BFH, 04.09.2007 - VIII B 77/07
Anforderungen und Darlegung für den Ausschluss eines Organisationsverschuldens
Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, er habe die Notierung und Kontrolle der maßgeblichen Frist für die Einlegung bzw. Begründung eines Rechtsmittels einer zuverlässigen und erfahrenen Bürokraft überlassen, muss hiernach vortragen, durch welche Maßnahmen er gewährleistet hat, dass in seinem Büro die Fristen entsprechend seinen Anordnungen notiert und kontrolliert werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2000 VII ZR 320/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 297). - OVG Bremen, 04.06.2010 - 2 A 57/10
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei einer zurechenbaren schuldhaften …
Ein Rechtsanwalt genügt nicht den ihm obliegenden Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Rechtsmittelfristen, wenn er seine Mitarbeiter durch Anbringung eines Klebezettels auf einem Schriftstück anweist, eine Frist zu notieren (vgl. BGH, B. v. 17.12.1998 - VII ZB 19/98 - NJW 1999, 1336 f. ; B. v. 16.03.2000 - VII ZR 320/99 - [...]; BFH, B. v. 12.10.2004 - V R 68/03 - [...]; OLG Hamburg, B. v. 08.06.1998 - 14 U 80/98 - OLGR Hamburg 1999, 219). - BPatG, 04.10.2016 - 7 W (pat) 12/16
Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr im …