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   BGH, 05.07.2018 - VII ZR 35/16   

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https://dejure.org/2018,22585
BGH, 05.07.2018 - VII ZR 35/16 (https://dejure.org/2018,22585)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - VII ZR 35/16 (https://dejure.org/2018,22585)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - VII ZR 35/16 (https://dejure.org/2018,22585)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzbegehren wegen Planungs- und Überwachungsmängeln i.R. der Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle; Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Keine Bemessung eines Schadensersatzanspruchs nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Schadensersatzbegehren wegen Planungs- und Überwachungsmängeln i.R. der Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle; Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten die Dritte!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten die Dritte! (IBR 2018, 517)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 1768
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - VII ZR 35/16
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass er nach Erlass des angefochtenen Urteils unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, dass der Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten, der für die Errichtung eines mangelhaften Bauwerks haftet, nicht nach fiktiven Kosten der Beseitigung der Mängel am Bauwerk bemessen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 57-68, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Bamberg, 12.03.2019 - 1 U 152/18

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen mit Objektbetreuung betrauten Architekten

    Das gilt auch für einen Architekten wegen eines Planungs- und Überwachungsfehlers, der sich im Bauwerk realisiert hat (BGH aaO, Rdnr. 60 ff. und BGH, Beschluss vom 05.07.2018 - VII ZR 35/16).
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