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   BGH, 08.01.1970 - VII ZR 35/68   

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https://dejure.org/1970,1587
BGH, 08.01.1970 - VII ZR 35/68 (https://dejure.org/1970,1587)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1970 - VII ZR 35/68 (https://dejure.org/1970,1587)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1970 - VII ZR 35/68 (https://dejure.org/1970,1587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 407
  • VersR 1970, 225
  • WM 1970, 287
  • DB 1970, 537
  • BauR 1970, 47
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist; Benachteiligung von Kaufleuten

    Somit ist, da es sich hier ersichtlich um Arbeiten bei Bauwerken gehandelt hat (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1979 - VII ZR 35/68 = BauR 1970, 47 = LM BGB § 638 Nr. 14; NJW 1977, 2361 m.N.), von der gesetzlichen Fünfjahresfrist für die Gewährleistung (§ 638 BGB ) auszugehen, wie das Berufungsgericht unterstellt.
  • BGH, 22.11.1973 - VII ZR 217/71

    Bauwerk: Späterer Einbau einer Klimaanlage

    Unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB sind nach ständiger Rechtsprechung nicht nur Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen, sondern auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45; BGH Urteil vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 -= WM 1970, 287; Urteil vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 -).

    Welche Instandsetzungs- oder Änderungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude als "bei Bauwerken" geleistet anzusehen sind, kann nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden (BGHZ 19, 319, 325; BGH WM 1970, 287; BauR 1971, 128; Urteil vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 -).

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2021 - 25 U 342/21

    Einordnung eines Vertrags über Malerarbeiten als Bauvertrag

    Entsprechende Arbeiten wurden schon unter der Geltung des § 638 Abs. 1 BGB a.F. als Leistungen an Bauwerken eingestuft (vgl. BGH, Urteil vom 08. Januar 1970 - VII ZR 35/68 -, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. September 1993 - VII ZR 180/92 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 08.03.1973 - VII ZR 43/71

    Annahme einer einheitlichen Verjährungsfrist für verschiedene Leistungen

    Unter Arbeiten "bei Bauwerken" im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB sind nach der Rechtsprechung nicht nur die Herstellung eines neuen Gebäudes, sondern auch Arbeiten zu verstehen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden sind (BGHZ 53, 43, 45 mit Nachweisen; Urteil des Senats vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 - = LM Nr. 14 zu § 638 BGB).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 48/77

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Das hat den Gesetzgeber zu der längeren Verjährungsfrist bewegen (vgl. u.a. BGHZ 67, 1, 7; Senatsurteil vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 = WM 1970, 287).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74

    Arbeiten bei Bauwerken

    Auch die Beschichtung eines rissig gewordenen Außenputzes hat er hierzu gerechnet und ebenso dort entschieden, wo die Heizung eines teilweise zerstörten Hauses wiederherzustellen, an die im erhalten gebliebenen Teil des Hauses vorhandene Anlage anzuschließen und diese von Koks- auf Ölfeuerung umzustellen war (Urteile vom 8. Januar 1970 - VII ZR 35/68 = BauR 1970, 47 = WM 1970, 287 - und 8. März 1973 - VII ZR 43/71).
  • BGH, 05.04.1984 - VIII ZR 21/83

    Zum Sachmängelgewährleistungsausschluß in notariellen Urkunden bei neu

    Somit ist, da es sich hier ersichtlich um Arbeiten bei Bauwerken gehandelt hat (vgl. Senatsurteile vom 8.1.1979 = BauR 1970, 47 = LM BGB § 638 Nr. 14; NJW 1977, 2361 m. N.), von der gesetzlichen Fünfjahresfrist für die Gewährleistung ( § 638 BGB ) auszugehen, wie das Berufungsgericht unterstellt.
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