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   BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60   

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https://dejure.org/1961,489
BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60 (https://dejure.org/1961,489)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1961 - VII ZR 4/60 (https://dejure.org/1961,489)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1961 - VII ZR 4/60 (https://dejure.org/1961,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1461
  • MDR 1961, 765
  • DB 1961, 771
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 291/11

    Rückzahlungsansprüche des Teilnehmers an einem "Schenkkreis" gegen eine

    Das Vermögen der Übermittlungsperson ist in diesen Fällen von einer Vermögensverschiebung nicht - auch nicht möglicherweise - betroffen, und ihr gegenüber wird kein selbständiger Leistungszweck verfolgt, so dass ein Anspruch aus Leistungskondiktion gegen die als Bote oder unmittelbarer Stellvertreter eingeschaltete Zwischenperson nicht besteht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. April 1961 - VII ZR 4/60, NJW 1961, 1461; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 812 Rn. 55; Staudinger/Lorenz, BGB [2007], § 812 Rn. 33 mwN; Bamberger/Roth/Wendehorst, BGB, 3. Aufl., § 812 Rn. 165 f).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00

    Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 1961 - VII ZR 4/60 - (NJW 1961, 1461) ableiten.
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87

    Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit

    Vielmehr hätte es für die Höhe des Bereicherungsanspruchs den Saldo der beiderseitigen Leistungen ansetzen müssen (vgl. im übrigen zur Kondiktion bei Leistungen an den Treuhänder BGH, Urteil vom 27. April 1961 - VII ZR 4/60, NJW 1961, 1461).
  • BGH, 26.03.2015 - IX ZR 302/13

    Anspruchsgegner im Streit um die bereicherungsrechtliche Rückgewähr von Zahlungen

    Der Bereicherungsanspruch des Leistenden bei rechtsgrundloser Zahlung entsteht daher gegen den Treuhänder und nicht gegen den Treugeber (BGH, Urteil vom 27. April 1961 - VII ZR 4/60, WM 1961, 651 f; MünchKomm-BGB/Schwab, 6. Aufl., § 812 Rn. 153; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 812 Rn. 55).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 43/05

    Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen

    Fehle es der Zahlung an einem rechtfertigenden Grund, so richte sich der Bereicherungsanspruch gegen den Treuhänder und nicht gegen den Treugeber (BGH, NJW 1961, 1461).
  • FG Hamburg, 25.02.2015 - 5 K 135/12

    Veranlasserhaftung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Spenden -

    Zivilrechtlich besteht eine Leistungsbeziehung darüber hinaus selbst in Falle eines Treuhandverhältnisses auf der Empfängerseite unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem Treuhänder (BGH Urteil vom 27.04.1961 VII ZR 4/60, NJW 1961, 1461; OLG Hamm Urteil vom 15.11.2012 5 U 4/12, Tz. 144 ff. juris; Palandt 73. Aufl. 2014 § 812 BGB Rn. 55).
  • AG Hamburg-Altona, 11.07.2006 - 316 C 120/06

    Zulässigkeit einer Vertragsausfertigungsgebühr?

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH, der das Gericht folgt, richtet sich der Bereicherungsausgleich im Drei-Personen-Verhältnis entscheidend danach, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (vgl. BGH, Urt. v. 13.6.2002, S. 2871 m.w.N.; vgl. auch schon BGH Urt. v. 27.4.1961, NJW 1961, S. 1461, zitiert nach juris, zum Vertreterhandeln).
  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 290/11

    Anspruch eines "Schenkenden" gegen die Übermittlungsperson auf Rückzahlung des

    Das Vermögen der Übermittlungsperson ist in diesen Fällen von einer Vermögensverschiebung nicht - auch nicht möglicherweise - betroffen, und ihr gegenüber wird kein selbständiger Leistungszweck verfolgt, so dass ein Anspruch aus Leistungskondiktion gegen die als Bote oder unmittelbarer Stellvertreter eingeschaltete Zwischenperson nicht besteht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. April 1961 - VII ZR 4/60, NJW 1961, 1461; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 812 Rn. 55; Staudinger/Lorenz, BGB [2007], § 812 Rn. 33 mwN; Bamberger/Roth/Wendehorst, BGB, 3. Aufl., § 812 Rn. 165 f).
  • OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17

    Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der

    Im Übrigen ist bei Leistungen, die einem Treuhänder ohne rechtlichen Grund zugewendet werden, in der Regel der Treuhänder und nicht der Treugeber als unmittelbar bereichert anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1961 - VII ZR 4/60 -, NJW 1961, 1461, Tz. 19 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04

    Zur ungerechtfertigten Bereicherung eines Rechtsanwaltes wegen Zahlung aufgrund

    Die Beklagten wurden dadurch nicht zu dem selbstständig dazwischen tretenden Treuhänder, der gleich dem mittelbaren Stellvertreter die Leistung im eigenen Namen empfängt und damit Bereicherungsschuldner wird (vgl. BGH NJW 1961, 1461).
  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • OLG München, 10.07.2008 - 19 U 5500/07

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Bereicherungsrechtliche

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Hingabe des Bereicherungsgegenstandes in der

  • OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12

    Wirksamkeit einer einem Geschäftsbesorger erteilten Treuhandvollmacht

  • BFH, 09.04.1991 - VII B 168/90

    Öffentlich-rechtliche Natur des Rückforderungsanspruches -

  • OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09

    Rückabwicklung der Auszahlung eines Hinterlegungsbetrages an einen Treuhänder

  • KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines

  • OLG Frankfurt, 12.07.1994 - 11 U 12/94

    Zulässigkeit eines außergerichtlichen Prozessvergleichs über Berufungsrücknahme;

  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 263/87

    Versagung der Berufung auf einen Formmangel zur Vermeidung schlechthin

  • SG Duisburg, 10.06.2009 - S 10 R 306/05

    SonstigeAngelegenheiten

  • LG Bonn, 14.10.2003 - 15 O 272/03
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