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   BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09   

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https://dejure.org/2010,1355
BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09 (https://dejure.org/2010,1355)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2010 - VII ZR 46/09 (https://dejure.org/2010,1355)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2010 - VII ZR 46/09 (https://dejure.org/2010,1355)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 634 Abs 3 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 638 Abs 1 S 1 BGB
    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung: Offenbarungspflicht des Architekten bei Werkabnahme für nicht überwachte Teile der Bauausführung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arglistiges Verschweigen bei mangelnder Offenlegung eines Architekten über seine bewusst vertragswidrig nicht erfolgte Überwachung eines Bauwerkes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des Architekten zur Aufklärung wegen unterlassener Bauüberwachung; Arglist; vertragswidrig erfolgte Bauüberwachung; Schadensersatz; Architektenhaftung

  • rewis.io

    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung: Offenbarungspflicht des Architekten bei Werkabnahme für nicht überwachte Teile der Bauausführung

  • rewis.io

    Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung: Offenbarungspflicht des Architekten bei Werkabnahme für nicht überwachte Teile der Bauausführung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 638; BGB § 634
    Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch unterlassene Bauüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638 Abs. 1 S. 1; BGB § 634 Abs. 3 S. 1
    Arglistiges Verschweigen bei mangelnder Offenlegung eines Architekten über seine bewusst vertragswidrig nicht erfolgte Überwachung eines Bauwerkes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschweigen unterlassener Bauüberwachung = Arglist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Offenbarungspflichten des bauüberwachenden Architekten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufklärungspflicht des Architekten über unterlassene Bauüberwachung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vernachlässigung des Architekten

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Überwachung: lange Verjährung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachungspflichten von Architekten: Voraussetzungen der Arglist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss unterlassene Bauüberwachung offenbaren, sonst lange Verjährung! (IBR 2010, 575)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1604
  • MDR 2010, 1180
  • NZBau 2010, 771
  • NZM 2011, 42
  • VersR 2011, 501
  • BauR 2010, 1966
  • ZfBR 2010, 780
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09
    Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn er nicht erkennt, dass ein Gewerk überwachungspflichtig ist, und er deshalb die Aufklärung darüber unterlässt, dass er eine Überwachung nicht durchgeführt hat (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 77/08, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 345/03

    Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt einen Mangel seiner Leistung arglistig verschweigt, wenn er bei der Abnahme seines Werks nicht offenbart, dass er keine Bauüberwachung vorgenommen hat (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - VII ZR 345/03, BauR 2004, 1476).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09
    Zu Unrecht beruft sich die Beschwerde für ihre abweichende Auffassung auf das Urteil des Senats vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, BGHZ 179, 55, Rz. 23. In diesem Urteil beschäftigt sich der Senat mit den Voraussetzungen für die verjährungsrechtliche Gleichsetzung der Verletzung einer Organisationsobliegenheit des Architekten mit arglistigem Verhalten.
  • BGH, 23.05.2002 - VII ZR 219/01

    Arglist durch vertragswidrige Verwendung eines nicht erprobten Baustoffs

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09
    Es verlangt keine Schädigungsabsicht und keinen eigenen Vorteil (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01, BauR 2002, 1401 = NZBau 2002, 503 = ZfBR 2002, 680).
  • OLG Köln, 31.10.2018 - 11 U 166/17

    Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

    Es genügt, wenn dem Unternehmer die vertragswidrige Ausführung und das damit einhergehende Risiko bewusst ist (BGH, Urt. v. 05.08.2010 - VII ZR 46/09 -, NZBau 2010, 771; Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 116/10 -, NZBau 2012-, 359).

    Dies genügt für die Annahme der Arglist, eine Kenntnis von der Kontamination ist dafür nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 05.08.2010 - VII ZR 46/09 -, BauR 2010, 1966).

  • OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16

    Keine Objektbegehung durchgeführt: Schadensersatz setzt erkennbare Baumängel

    Die Klägerin hat auch nicht vorgetragen, dass der Beklagte gewusst habe, dass er den Einbau der Dampfsperre habe überwachen müssen (vgl. dazu BGH, 05.08.2010 - VII ZR 46/09 - IBR 2010, 575).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2016 - 11 U 183/14

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen gänzlich

    Das gilt nicht nur dann, wenn er überhaupt keine Bauüberwachung vorgenommen hat, sondern auch dann, wenn er nur einzelne der überwachungspflichtigen Gewerke nicht überwacht hat und dies verschweigt (BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 46/09).

    Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn er nicht erkennt, dass ein Gewerk überwachungspflichtig ist, und er deshalb die Aufklärung darüber unterlässt, dass er eine Überwachung nicht durchgeführt hat (BGH, Beschluss vom 05.08.2010, a.a.O.) oder wenn ein Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, Urteil vom 22.07.2010, a.a.O.).

  • OLG Köln, 01.09.2016 - 3 U 204/13

    Wann wird ein Bauüberwachungsfehler arglistig verschwiegen?

    Das gilt nicht nur dann, wenn er überhaupt keine Bauüberwachung vorgenommen hat, sondern auch dann, wenn er nur einzelne der überwachungspflichtigen Gewerke nicht überwacht hat und dies verschweigt (BGH, Beschluss vom 05.08.2010, VII ZR 46/09; zitiert nach juris).

    Ein solches Bewusstsein fehlt, wenn er nicht erkennt, dass ein Gewerk überwachungspflichtig ist, und er deshalb die Aufklärung darüber unterlässt, dass er eine Überwachung nicht durchgeführt hat (BGH, Beschluss vom 05.08.2010, VII ZR 46/09; zitiert nach juris.) oder wenn ein Mangel von seinem Verursacher nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, Urteil vom 22.07.2010, VII ZR 77/08; zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung wäre damit nicht nur von einem fahrlässigen Überwachungsfehler auszugehen, sondern von einem arglistigen Verschweigen ungenügender Bauüberwachung (vgl. BGH, Beschluss vom 05.08.2010, VII ZR 46/09; Beschluss vom 17.06.2004, VII ZR 345/03; OLG Brandenburg Urteil vom 03.06.2016, 11 U 183/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, 5 U 22/08; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; KG Berlin, Urteil vom 08.12.2005, 4 U 16/05; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12

    Abdichtungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

    Handelte es sich nach alledem um bei der Bauabnahme besonders augenfällige Werkmängel der Sanierungsunternehmer, so hat das Landgericht zutreffend den Schluss gezogen, dass der Beklagte die von ihm vertraglich übernommene Bauüberwachung der besonders schadensträchtigen Gewerke entweder überhaupt nicht oder jedenfalls völlig unzureichend vorgenommen hat und diese Umstände der Klägerin nachfolgend - pflichtwidrig und arglistig handelnd - nicht mehr offenbart hat (vgl. BGH BauR 2004, 1476 ; 2010, 1966 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 1192 Tz. 33).

    Ohne Erfolg bleibt der Ansatz der Berufung, dem Beklagten habe zum Zeitpunkt der Bauabnahme das Bewusstsein der nicht vertragsgerechten Wahrnehmung der Bauüberwachungsaufgabe gefehlt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1604 = BauR 2010, 1966 Tz. 7).

  • OLG München, 31.07.2015 - 13 U 1818/13

    Gymnasium Neufahrn bei Freising: Baufirma und Architekt zu Schadensersatz in

    Der Architekt handelt nämlich bereits dann arglistig, wenn er verschweigt, dass er Teile der Ausführung des Bauwerks bewusst vertragswidrig nicht überwacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5.8. 2010 - VII ZR 46/09 = NJW-RR 2010, 1604; Beck Online).
  • OLG Naumburg, 20.06.2013 - 1 U 91/12

    Pauschalpreisvertrag über die Erstellung eines schlüsselfertigen Bauwerks:

    Dies gilt nicht nur dann, wenn er überhaupt keine Bauüberwachung vorgenommen hat, sondern auch dann, wenn er nur einzelne der überwachungspflichtigen Gewerke nicht überwacht hat und dies verschweigt (BGH Beschluss vom 5.8.2010 - VII ZR 46/09 - [z.B. NJW-RR 2010, 1604]; hier: zitiert nach juris [Rn. 6]).
  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08

    Anfechtung der Abnahme wegen arglistiger Täuschung: Jeder Mangel ist konkret

    Für ein entsprechendes Bewusstsein der Beklagten, diese habe eine Bauüberwachungsaufgabe nicht vertragsgerecht wahrgenommen, fehlt es an entsprechenden Darlegungen der Klägerin (BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 46/09 = NJW-RR 2010, 1604).
  • OLG Köln, 29.08.2012 - 16 U 30/11

    Sind NU-Arbeiten durch eigenes Personal zu überwachen?

    Arglist setzt dagegen nicht das Bewusstsein voraus, dass die nicht überwachten Arbeiten mangelhaft sind (BGH Urt. v. 5.8.2010 - VII ZR 46/09, BauR 2010, 1966).
  • OLG Braunschweig, 01.04.2022 - 8 U 96/20

    Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!

    Das gilt nicht nur dann, wenn er überhaupt keine Bauüberwachung vorgenommen hat, sondern auch dann, wenn er nur einzelne der überwachungspflichtigen Gewerke nicht überwacht hat und dies verschweigt (BGH, Beschluss vom 05.8. 2010 - VII ZR 46/09, Tz. 6,7- NJW-RR 2010, 1604).
  • OLG Braunschweig, 31.03.2022 - 8 U 96/20
  • OLG Koblenz, 05.09.2019 - 6 U 1613/18

    Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers!

  • KG, 10.12.2013 - 7 U 7/13

    Bauträger beauftragt Generalunternehmer: Keine Arglisthaftung wegen

  • LG Cottbus, 16.10.2014 - 6 O 152/13

    Architektenvertrag: Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wegen fehlerhafter

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