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   BGH, 05.12.1985 - VII ZR 5/85   

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https://dejure.org/1985,905
BGH, 05.12.1985 - VII ZR 5/85 (https://dejure.org/1985,905)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1985 - VII ZR 5/85 (https://dejure.org/1985,905)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - VII ZR 5/85 (https://dejure.org/1985,905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein arglistiges Verschweigen eines Baumangels - Wassereintritt durch die Kelleraußenwände wegen mangelhafter Abdichtung - Erkundigungspflicht der Käufer nach der Beschaffenheit der Kellerwände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangel: Arglistiges Verschweigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 980
  • MDR 1986, 490
  • WM 1986, 365
  • BB 1986, 351
  • BauR 1986, 215
  • ZfBR 1986, 69
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus BGH, 05.12.1985 - VII ZR 5/85
    Zum arglistigen Verschweigen eines Baumangels (im Anschluß an BGHZ 62, 63).

    "Arglistig verschweigt", wer sich bewußt ist, daß ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners erheblich ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart (Senatsurteile BGHZ 62, 63, 66 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72] m.N.; NJW 1983, 2699, 2701 [BGH 14.07.1983 - VII ZR 365/82], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 88, 174).

  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 365/82

    Zurückweisung der Ansprüche durch den Reiseveranstalter

    Auszug aus BGH, 05.12.1985 - VII ZR 5/85
    "Arglistig verschweigt", wer sich bewußt ist, daß ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners erheblich ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart (Senatsurteile BGHZ 62, 63, 66 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72] m.N.; NJW 1983, 2699, 2701 [BGH 14.07.1983 - VII ZR 365/82], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 88, 174).
  • BGH, 04.05.1970 - VII ZR 134/68

    Haftung des Architekten für einen Planungsfehler bei hinzukommender unrichtiger

    Auszug aus BGH, 05.12.1985 - VII ZR 5/85
    Es verlangt keine Schädigungsabsicht und keinen eigenen Vorteil(Senatsurteil vom 4. Mai 1970 - VII ZR 134/68 = BauR 1970, 244, 245 m.N.).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 116/10

    Bauvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels

    Der Senat hat bereits entschieden (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - VII ZR 219/01, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - VII ZR 5/85, BauR 1986, 215 = ZfBR 1986, 69), dass ein Bauunternehmer, der bewusst abweichend vom Vertrag einen nicht erprobten Baustoff verwendet, arglistig handelt, wenn er den Auftraggeber treuwidrig hierauf und auf das mit der Verwendung dieses Baustoffs verbundene Risiko nicht hinweist.
  • BGH, 23.05.2002 - VII ZR 219/01

    Arglist durch vertragswidrige Verwendung eines nicht erprobten Baustoffs

    bb) Es liegt auf der Hand, daß die vertragswidrige Verwendung eines neuen, noch nicht erprobten Baustoffes, der für das Gelingen des Werkes und für seine Lebensdauer von ausschlaggebender Bedeutung ist, für die Entschließung des Vertragspartners erheblich ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - VII ZR 5/85, BauR 1986, 215 f = ZfBR 1986, 69).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Die Unterstellung arglistigen Verschweigens bedeutet weiter, daß davon auszugehen ist, daß dies dem Bekl. zu 2 bei Abschluß des Vertrags bekannt war oder daß er dies zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, daß der Kl. dieser Fehler nicht bekannt war und sie bei Offenlegung den Vertrag vom 5.12.1985 nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH in st. Rspr., vgl. Senat,WM 1983, 990; NJW 1990, 43 = LM § 463 BGB Nr. 54; WM 1989, 1735; NJW 1986, 980 = LM § 638 BGB Nr. 57 = WM 1986, 365 (366)).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält (BGH Urt. v. 16. März 1977, VIII ZR 283/75, NJW 1977, 1055 ), gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH st. Rspr., vgl. Senatsurt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990 und v. 20. März 1987, V ZR 27/86, NJW 1987, 2511, 2512; BGH Urt. v. 5. Dezember 1985, VII ZR 5/85, NJW 1986, 980 jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.05.2001 - 7 U 392/00

    Begriff des Mangels

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor, wenn der Unternehmer sich bewusst ist, dass ein bestimmter, dem Bauherren unbekannter Umstand, für dessen Entschließung von Erheblichkeit ist, er nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist, und ihn dennoch nicht offenbart (BGH NJW 1974, 553; BGH NJW 1986, 980; BGH NJW 1992, 1794; OLG Hamm OLGR 1998, 386).

    Arglistiges Verschweigen erfordert nämlich keine Schädigungsabsicht und keinen eigenen Vorteil (BGH NJW 1986, 980).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 21 U 109/06

    Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen bereits verstorbenen

    Verwendet ein Unternehmer planwidriges oder untaugliches Material, so muss er den Besteller auf den schon in der Verwendung dieses Baustoffes liegenden Mangel und das damit verbundene erhebliche Risiko hinweisen, um dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens zu entgehen (vgl. BGH BauR 1986, 215, 216).
  • OLG Köln, 16.01.1998 - 20 U 43/97

    Schadensersatzbegehren wegen mängelbehafteter Erstellung eines

    Die Klägerin stützt ihre diesbezügliche Einschätzung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 62, 63; 66, 43; 117, 318; BauR 86, 215), die obergerichtlich aufgegriffen wurde (vgl. OLG Köln BauR 91, 468; 95, 107; 88, 223 zu § 476 BGB).

    "Arglistig verschweigt" (§ 638 Abs. 1 Satz 1 BGB), wer sich bewußt ist, daß ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners von Erheblichkeit ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart (BGHZ 62, 63, 66; BauR 86, 215, 216).

  • OLG Zweibrücken, 25.05.1998 - 7 U 138/97

    Schadensersatzanspruch eines Bauträgerunternehmens gegen eine Stadt wegen

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  • OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel bei Arglist des

    Die Rechtsprechung nimmt eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen dann an, wenn der Auftragnehmer bei der Abnahme (Ablieferung) seines Werks einen ihm bekannten Mangel arglistig verschweigt, wobei er sich U.u. auch die Arglist von Hilfspersonen zurechnen lassen muß (BGH in NJW 74, 553), wenn er zu Mängelerscheinungen ins Blaue unrichtige Angaben macht (BGH NJW 1981, 864 f), bei Abweichungen von Auflagen oder Vermerken der Genehmigungsbehörden (BGH NJW 1986, 980 ) oder wenn der Auftragnehmer bei arbeitsteiliger Herstellung des Werkes die organisatorischen Voraussetzungen nicht schafft um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist (BGH NJW 1992, 1754 ).
  • OLG Koblenz, 23.01.1992 - 5 U 901/91

    Anspruch auf Schadensersatz ; Wirksamer Ausschluss einer Gewährleistung ;

    Arglistig verschweigt, wer sich bewußt ist, daß bestimmte Tatsachen oder Umstände für die Entscheidung seines Vertragspartners von Bedeutung sind, er deshalb nach Treu und Glauben verpflichtet wäre, diese Umstände mitzuteilen und sie gleichwohl nicht offenbart (BGH NJW 1986, 980).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 21 U 117/06

    Anspruch auf Schadensersatz, hilfsweise Vorschuss wegen anscheinend mangelhafter

  • OLG Bamberg, 22.02.2006 - 3 U 230/04

    Fehlender statischer Nachweis: Arglist?

  • OLG Oldenburg, 24.04.1996 - 2 U 307/95

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (pVV) bei

  • OLG Köln, 18.03.1992 - 26 U 40/91

    Immobilienverkauf: Welche Aufklärungspflicht hat Verkäufer?

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