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   BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12   

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https://dejure.org/2013,17989
BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17989)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - VII ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17989)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - VII ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17989)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO
    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven Feststellungsklage mit aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleitetem Anspruch

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung einer Leistungsklage bei bereits bestehender Rechtshängigkeit einer zuvor erhobenen Feststellungsklage über denselben Streitgegenstand

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven Feststellungsklage mit aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleitetem Anspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1
    Zulässigkeit der Erhebung einer Leistungsklage bei bereits bestehender Rechtshängigkeit einer zuvor erhobenen Feststellungsklage über denselben Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie weit geht der Vorrang der Leistungsklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuerst die Feststellungsklage, dann die Leistungsklage

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zivilprozessrecht - Erhobene positive Feststellungsklage steht der Erhebung einer aus demselben Rechtsverhältnis abgeleiteten deckungsgleichen Leistungsklage nicht entgegen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit geht der Vorrang der Leistungsklage? (IBR 2013, 581)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1105
  • MDR 2013, 1058
  • NZBau 2013, 588
  • FamRZ 2013, 1573
  • AnwBl 2013, 194
  • BauR 2013, 1722
  • ZfBR 2013, 669
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12
    Erhebt der Kläger, der in einem Rechtsstreit eine positive Feststellungsklage erhoben hat, nachfolgend in einem weiteren Rechtsstreit eine Leistungsklage, mit der ein aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleiteter Anspruch geltend gemacht wird, steht dem die Rechtshängigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen, unabhängig davon, ob mit der Leistungsklage alle von der Feststellungsklage erfassten Ansprüche geltend gemacht werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989, IX ZR 234/88, NJW-RR 1990, 1532).

    Erhebt der Kläger eine solche Leistungsklage in einem anderen Rechtsstreit parallel zur Feststellungsklage, hat dies zur Folge, dass das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO für die Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse grundsätzlich entfällt, sobald die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88, NJW-RR 1990, 1532, 1533).

    Der sich daraus ergebende Vorrang der Leistungsklage besteht auch für den Fall, dass mit der parallelen Leistungsklage lediglich ein Teil der von der positiven Feststellungsklage erfassten Ansprüche geltend gemacht wird (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88, aaO).

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12
    Denn das durch den Klageantrag bestimmte Rechtsschutzziel der Leistungsklage geht über dasjenige einer bloßen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses hinaus, weil auch eine die Durchsetzung des Anspruchs ermöglichende Verurteilung zur Zahlung verlangt wird (BGH, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 173/87, NJW 1989, 2064, 2065; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92, NJW 1994, 3107, 3108; Urteil vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/95, BGHZ 134, 201, 209).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12
    Verfolgt der Kläger die im selben Verfahren rechtshängige Feststellungsklage nicht weiter, stellt sich die Leistungsklage als eine ohne weiteres zulässige Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO dar (BGH, Urteil vom 12. Mai 1992 - VI ZR 118/91, NJW 1992, 2296 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12
    Denn das durch den Klageantrag bestimmte Rechtsschutzziel der Leistungsklage geht über dasjenige einer bloßen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses hinaus, weil auch eine die Durchsetzung des Anspruchs ermöglichende Verurteilung zur Zahlung verlangt wird (BGH, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 173/87, NJW 1989, 2064, 2065; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92, NJW 1994, 3107, 3108; Urteil vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/95, BGHZ 134, 201, 209).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12
    Denn das durch den Klageantrag bestimmte Rechtsschutzziel der Leistungsklage geht über dasjenige einer bloßen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses hinaus, weil auch eine die Durchsetzung des Anspruchs ermöglichende Verurteilung zur Zahlung verlangt wird (BGH, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 173/87, NJW 1989, 2064, 2065; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92, NJW 1994, 3107, 3108; Urteil vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/95, BGHZ 134, 201, 209).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Ist aber eine negative Feststellungsklage rechtshängig und klagt der Beklagte dieser Klage seinerseits auf Leistung, so sperrt die negative Feststellungsklage die Leistungsklage nicht, weil das Rechtsschutzziel der Leistungsklage über den Streitgegenstand der Feststellungsklage hinausgeht; vielmehr entfällt wegen des Vorrangs der Leistungsklage regelmäßig das Feststellungsinteresse, wenn die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann, was hier der Fall ist, weil die Klägerin den Verzicht auf die Klagerücknahme erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2013, VII ZR 52/12, Rn. 10 bei juris; Urteil vom 21.12.2005, X ZR 17/03 - Detektionseinrichtung I , Rn. 12 bei juris; Urteil vom 07.07.1994, I ZR 30/92 - Parallelverfahren II , Rn. 22 bei juris; Urteil vom 22.01.1987, I ZR 230/85 - Parallelverfahren , Rn. 10 bei juris; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, § 256 Rn. 37; Greger in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 256 Rn. 16).
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    Der Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit als spezielle Ausprägung des Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses greift aber nicht durch, wenn das Rechtschutzziel der späteren Klage über das der ersten hinausgeht (vgl. BGH 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12 - Rn. 10 für eine positive Feststellungsklage und eine nachfolgende Leistungsklage) .
  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes

    Ein Vorrang der Leistungsklage besteht - bezogen auf den entsprechenden Teil des Feststellungsbegehrens - auch dann, wenn mit der Leistungsklage lediglich ein Teil der von der Feststellungsklage erfassten Ansprüche geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88, WM 1990, 695, 697, vom 25. März 1999, aaO, S. 790 und vom 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12, NJW-RR 2013, 1105 Rn. 11).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 59/14

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung über die

    Das Feststellungsinteresse fehlt allerdings, wenn hinsichtlich des positiv festzustellenden Anspruchs bereits die Leistungsklage zulässig ist, der Kläger also dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12, BauR 2013, 1722 Rn. 11 = NZBau 2013, 588; Urteil vom 3. Juli 2002 - XII ZR 234/99, NJW-RR 2002, 1377, 1378, juris Rn. 8; Urteil vom 6. Mai 1993 - I ZR 144/92, NJW 1993, 2993, juris Rn. 13).
  • BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 390/20

    Personalgestellung - öffentlicher Dienst

    Vielmehr wird eine separate Feststellungsklage im Hinblick auf die später erhobene Leistungsklage grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 507/18 - Rn. 48; BGH 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12 - Rn. 11) .
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2019 - 2 U 50/18

    Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen Werbung mit einer ISO-Zertifizierung

    Die Leistungsklage lässt, soweit sich die Streitgegenstände decken (BGH, NJW-RR 1990, 1532), die Sachurteilsvoraussetzung des Feststellungsinteresses grundsätzlich entfallen, sobald die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. BGHZ 91, 37, 41 = NJW 1984, 1754; BGH, GRUR 1985, 41, 44 - REHAB; BGHZ 99, 340, 341 f. = GRUR 1987, 402 - Parallelverfahren I; GRUR 1987, 938 - Videorechte; NJW-RR 1990, 1532; GRUR 1994, 846, 847 - Parallelverfahren II; GRUR 2006, 217 Rn. 12 - Detektionseinrichtung; NJW-RR 2013, 1105 Rn. 11).

    In diesem Fall wird die Feststellungsklage teilweise unzulässig (BGH, NJW-RR 2013, 1105 Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 17 U 52/21

    Zum Widerruf eines noch nicht beendeten Darlehensvertrages im Verbund zur

    Wird nach der negativen eine gegenläufige positive Feststellungswiderklage erhoben, so besteht insoweit das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse grundsätzlich nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt wurde, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 256 ZPO, Rn. 7d; BGH, Urteil vom 04. Juli 2013 - VII ZR 52/12 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 156/15

    Erhebung der EEG-Umlage: Begriff des Letztverbrauchers; Auslegung der

    Deshalb begründet eine negative Feststellungsklage auch keine Rechtshängigkeitssperre für eine später erhobene Leistungsklage (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1989 - V ZR 173/87 - Rn. 15 - juris m.w.N.; Urteil vom 04.07.2012 - VII ZR 52/12 - Rn. 10 - juris m.w.N.).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

    Vielmehr wird die isolierte Feststellungsklage im Hinblick auf die später erhobene Leistungsklage grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12 - Rn. 11) .
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 211/15

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse; Satzung; Leistungsbestimmung; Unbilligkeit;

    Bei der Ermessensentscheidung i. S. d. § 91a ZPO hat der Senat berücksichtigt, dass der ursprünglich gestellte Feststellungsantrag der Klägerin, soweit er von den Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, aus den voranstehenden Gründen bis zur Erhebung der - seine nachträgliche Unzulässigkeit begründenden (vgl. BGH NJW-RR 2013, 1105, 1106) - Leistungsklage durch die Beklagte in dem vor dem Senat anhängigen Verfahren 6 U 132/16 zulässig und begründet war.
  • OLG Hamm, 09.11.2016 - 20 U 216/15

    BUZ; Berufsunfähigkeitsversicherung; rückständige Raten; Renten; Zeitpunkt;

  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 158/15
  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 157/15
  • LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17

    Zweitwohnungsbedarf als Grund der Eigenbedarfskündigung

  • OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von

  • LG Berlin, 30.06.2022 - 67 S 35/22

    Genehmigung einer Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung an Dritte

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • LG Berlin, 30.06.2020 - 11 O 66/16

    Begriff "Bilanzverlust" in Genussrechtsbedingungen

  • LG Dortmund, 01.09.2016 - 2 O 27/16

    Offenlegung der Berechnungsgrundlagen für das Sanierungsgeld; Tarifvertrag über

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