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   BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12   

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https://dejure.org/2013,17989
BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17989)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - VII ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17989)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - VII ZR 52/12 (https://dejure.org/2013,17989)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO
    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven Feststellungsklage mit aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleitetem Anspruch

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung einer Leistungsklage bei bereits bestehender Rechtshängigkeit einer zuvor erhobenen Feststellungsklage über denselben Streitgegenstand

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven Feststellungsklage mit aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleitetem Anspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1
    Zulässigkeit der Erhebung einer Leistungsklage bei bereits bestehender Rechtshängigkeit einer zuvor erhobenen Feststellungsklage über denselben Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie weit geht der Vorrang der Leistungsklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuerst die Feststellungsklage, dann die Leistungsklage

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zivilprozessrecht - Erhobene positive Feststellungsklage steht der Erhebung einer aus demselben Rechtsverhältnis abgeleiteten deckungsgleichen Leistungsklage nicht entgegen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit geht der Vorrang der Leistungsklage? (IBR 2013, 581)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1105
  • MDR 2013, 1058
  • NZBau 2013, 588
  • FamRZ 2013, 1573
  • AnwBl 2013, 194
  • BauR 2013, 1722
  • ZfBR 2013, 669
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Ist aber eine negative Feststellungsklage rechtshängig und klagt der Beklagte dieser Klage seinerseits auf Leistung, so sperrt die negative Feststellungsklage die Leistungsklage nicht, weil das Rechtsschutzziel der Leistungsklage über den Streitgegenstand der Feststellungsklage hinausgeht; vielmehr entfällt wegen des Vorrangs der Leistungsklage regelmäßig das Feststellungsinteresse, wenn die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann, was hier der Fall ist, weil die Klägerin den Verzicht auf die Klagerücknahme erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2013, VII ZR 52/12, Rn. 10 bei juris; Urteil vom 21.12.2005, X ZR 17/03 - Detektionseinrichtung I , Rn. 12 bei juris; Urteil vom 07.07.1994, I ZR 30/92 - Parallelverfahren II , Rn. 22 bei juris; Urteil vom 22.01.1987, I ZR 230/85 - Parallelverfahren , Rn. 10 bei juris; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, § 256 Rn. 37; Greger in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 256 Rn. 16).
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    Der Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit als spezielle Ausprägung des Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses greift aber nicht durch, wenn das Rechtschutzziel der späteren Klage über das der ersten hinausgeht (vgl. BGH 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12 - Rn. 10 für eine positive Feststellungsklage und eine nachfolgende Leistungsklage) .
  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes

    Ein Vorrang der Leistungsklage besteht - bezogen auf den entsprechenden Teil des Feststellungsbegehrens - auch dann, wenn mit der Leistungsklage lediglich ein Teil der von der Feststellungsklage erfassten Ansprüche geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88, WM 1990, 695, 697, vom 25. März 1999, aaO, S. 790 und vom 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12, NJW-RR 2013, 1105 Rn. 11).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 59/14

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung über die

    Das Feststellungsinteresse fehlt allerdings, wenn hinsichtlich des positiv festzustellenden Anspruchs bereits die Leistungsklage zulässig ist, der Kläger also dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12, BauR 2013, 1722 Rn. 11 = NZBau 2013, 588; Urteil vom 3. Juli 2002 - XII ZR 234/99, NJW-RR 2002, 1377, 1378, juris Rn. 8; Urteil vom 6. Mai 1993 - I ZR 144/92, NJW 1993, 2993, juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2019 - 2 U 50/18

    Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen Werbung mit einer ISO-Zertifizierung

    Die Leistungsklage lässt, soweit sich die Streitgegenstände decken (BGH, NJW-RR 1990, 1532), die Sachurteilsvoraussetzung des Feststellungsinteresses grundsätzlich entfallen, sobald die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. BGHZ 91, 37, 41 = NJW 1984, 1754; BGH, GRUR 1985, 41, 44 - REHAB; BGHZ 99, 340, 341 f. = GRUR 1987, 402 - Parallelverfahren I; GRUR 1987, 938 - Videorechte; NJW-RR 1990, 1532; GRUR 1994, 846, 847 - Parallelverfahren II; GRUR 2006, 217 Rn. 12 - Detektionseinrichtung; NJW-RR 2013, 1105 Rn. 11).

    In diesem Fall wird die Feststellungsklage teilweise unzulässig (BGH, NJW-RR 2013, 1105 Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 17 U 52/21

    Zum Widerruf eines noch nicht beendeten Darlehensvertrages im Verbund zur

    Wird nach der negativen eine gegenläufige positive Feststellungswiderklage erhoben, so besteht insoweit das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse grundsätzlich nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt wurde, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 256 ZPO, Rn. 7d; BGH, Urteil vom 04. Juli 2013 - VII ZR 52/12 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 156/15

    Erhebung der EEG-Umlage: Begriff des Letztverbrauchers; Auslegung der

    Deshalb begründet eine negative Feststellungsklage auch keine Rechtshängigkeitssperre für eine später erhobene Leistungsklage (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1989 - V ZR 173/87 - Rn. 15 - juris m.w.N.; Urteil vom 04.07.2012 - VII ZR 52/12 - Rn. 10 - juris m.w.N.).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

    Vielmehr wird die isolierte Feststellungsklage im Hinblick auf die später erhobene Leistungsklage grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH 4. Juli 2013 - VII ZR 52/12 - Rn. 11) .
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 211/15

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse; Satzung; Leistungsbestimmung; Unbilligkeit;

    Bei der Ermessensentscheidung i. S. d. § 91a ZPO hat der Senat berücksichtigt, dass der ursprünglich gestellte Feststellungsantrag der Klägerin, soweit er von den Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, aus den voranstehenden Gründen bis zur Erhebung der - seine nachträgliche Unzulässigkeit begründenden (vgl. BGH NJW-RR 2013, 1105, 1106) - Leistungsklage durch die Beklagte in dem vor dem Senat anhängigen Verfahren 6 U 132/16 zulässig und begründet war.
  • OLG Hamm, 09.11.2016 - 20 U 216/15

    BUZ; Berufsunfähigkeitsversicherung; rückständige Raten; Renten; Zeitpunkt;

    Dass mit der Feststellungsklage ein anderer Streitgegenstand im Sinne des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs rechtshängig wurde als mit der später erhobenen Leistungsklage (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2013 - VII ZR 52/12 -, Rn. 10, juris), ist nicht ausschlaggebend.
  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 157/15
  • LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17

    Zweitwohnungsbedarf als Grund der Eigenbedarfskündigung

  • OLG München, 29.10.2013 - 9 U 773/13

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich der Abnahme von

  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 158/15
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • LG Berlin, 30.06.2022 - 67 S 35/22

    "Latentes Überlassungsinteresse": Kein Anspruch auf Gebrauchsüberlassung!

  • LG Dortmund, 01.09.2016 - 2 O 27/16

    Offenlegung der Berechnungsgrundlagen für das Sanierungsgeld; Tarifvertrag über

  • LG Berlin, 30.06.2020 - 11 O 66/16

    Begriff "Bilanzverlust" in Genussrechtsbedingungen

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