Rechtsprechung
BGH, 11.07.2002 - VII ZR 69/01 |
Zitiervorschläge
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
VOB-Vertrag: Ersatzvornahme vor Abnahme nur nach Kündigung? (IBR 2002, 604)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Auch bei vollständiger Umsetzung der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarungen sind die Werkleistungen nicht ohne weiteres mangelfrei, denn der Architekt schuldet einen konkreten Werkerfolg, der nicht auf die nach dem Vertrag verabredete Ausführungsart beschränkt ist, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15.10.2002, VII ZR 69/01, BauR 2003, 236) im Sinne eines funktionalen Leistungs- und Mangelbegriffs die Zweckbestimmung und Funktionalität des zu realisierenden Bauwerks erfasst.Auch bei vollständiger Umsetzung der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarungen sind die Werkleistungen nicht ohne weiteres mangelfrei, denn der Architekt schuldet einen konkreten Werkerfolg, der nicht auf die nach dem Vertrag verabredete Ausführungsart beschränkt ist, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15.10.2002, VII ZR 69/01, BauR 2003, 236) im Sinne eines funktionalen Leistungs- und Mangelbegriffs die Zweckbestimmung und Funktionalität des zu realisierenden Bauwerks erfasst.
- OLG Düsseldorf, 08.02.2008 - 23 U 58/07
Anforderungen an Planung und Bauüberwachung eines Architekten im Hinblick auf …
Der Architekt schuldet dem Bauherrn eine Planung, die zu einem zweck- und funktionsgerechten Bauerfolg führt, sowie die Überwachung der fachgerechten Ausführung dieser Planung (BGH Urteil vom 15.10.2002, VII ZR 69/01, BauR 2003, 236; Kuffer/Wirth-Leupertz, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 2. Auflage 2008, 10. Kapitel, Teil C, Rn 16 mwN).