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   BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08   

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BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08 (https://dejure.org/2009,186)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08 (https://dejure.org/2009,186)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08 (https://dejure.org/2009,186)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Mehrvergütungsanspruchs i.R.e. Vergabeverfahrens wegen Veränderung der Kalkulationsgrundlagen nach durch Verlängerung der Bindefrist verspäteten Zuschlags; Kalkulationsgrundlagen und Zeitpunkt des Zuschlags als Geschäftsgrundlage bzw. ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mehrvergütungsanspruch nach Verlängerung der Bindefristen, aber unveränderten Ausführungsfristen; öffentliche Ausschreibung; Bauleistungen; Zuschlag; Kalkulationsgrundlagen; Bauverträge; Preisanpassung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB §§ 102 ff.; ; GWB § 125; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 5 Satz 1; ; BGB § 148; ; BGB § 242; ; VOB/A § 19 Nr. 3; ; VOB/A § 24 Nr. 3; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 a)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Mehrvergütungsanspruchs i.R.e. Vergabeverfahrens wegen Veränderung der Kalkulationsgrundlagen nach durch Verlängerung der Bindefrist verspäteten Zuschlags; Kalkulationsgrundlagen und Zeitpunkt des Zuschlags als Geschäftsgrundlage bzw. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag: Zuschlagsverzögerung und geänderte Kalkulationsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne Änderung der Ausführungsfristen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erneut: Keine Mehrvergütung nach verzögertem Vergabeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrvergütung nach verzögertem Vergabeverfahren II

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Mehrvergütungsanspruch nach Verlängerung der Bindefrist

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung, wenn sich zwar der Zuschlagstermin verschiebt, nicht aber der Ausführungszeitraum

  • baurecht-forum.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Ersatz der Mehrkosten bei verzögertem Zuschlag

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)

    Mehrvergütungsanspruch bei späterer Zuschlagserteilung?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung: Nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne Änderung der Ausführungsfristen

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Höhere Vergütung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

Besprechungen u.ä. (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung, wenn sich zwar der Zuschlagstermin verschiebt, nicht aber der Ausführungszeitraum

  • boetzkes.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verzögerte Vergabe - Baubetriebliche Ermittlung angepasster Bauzeiten und angepasster Baukosten (Frank Bötzkes)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrvergütungsansprüche im Verzögerungsfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerte Vergabe ohne Auswirkung auf Ausführungsfrist: Keine Mehrvergütung! (IBR 2009, 626)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Mehrvergütungsanspruch allein aus Bindefristverlängerung! (IBR 2009, 625)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 218
  • NJW 2010, 519
  • MDR 2009, 1334
  • MDR 2010, 248
  • NZBau 2009, 777
  • NJ 2010, 82
  • JR 2010, 483
  • BauR 2009, 1896
  • BauR 2009, 1897
  • BauR 2010, 264
  • VergabeR 2010, 70
  • ZfBR 2010, 85
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08
    Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370).

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts entspricht den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370; zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) aufgestellt und ausführlich begründet hat.

    Eine solche Lücke kann bestehen, wenn sich im Vertrag keine Regelung für den Fall findet, dass sich durch die Verzögerung des Vergabeverfahrens die im Vertrag festgelegten Leistungspflichten ändern und es bei den vereinbarten Ausführungsfristen aus tatsächlichen Gründen nicht verbleiben kann (BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, aaO).

    Die Revision kann sich auch nicht darauf berufen, dass nach den Ausführungen des Senats im Urteil vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08, Rdn. 52) die Verzögerung des Vergabeverfahrens nicht zu Lasten des Bieters gehen darf, der sich im Wettbewerb durchgesetzt hat, und die Einrichtung des Vergaberechtsschutzes die Rechtsstellung des Auftraggebers stärken, nicht schwächen soll.

    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt der Entscheidung vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08).

  • BGH, 19.12.1985 - VII ZR 188/84

    Kalkulationsirrtum

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08
    Es müssen besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, der Auftraggeber habe die Kalkulation in seinen Geschäftswillen ungeachtet dessen aufgenommen, dass es grundsätzlich Sache und Risiko des Unternehmers ist, wie er kalkuliert (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - VII ZR 188/84, BauR 1986, 334 = ZfBR 1986, 128).

    Dahinstehen kann, inwieweit eine Preisanpassung möglich ist, wenn der Auftraggeber einen sog. "offenen" oder "externen" Kalkulationsirrtum ausnutzt (dazu vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - VII ZR 188/84, aaO; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 5. Teil, Rdn. 109).

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08
    Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter ausgerichtetes Vergabeverfahren ist nur zu gewährleisten, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden (BGH, Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, BauR 2008, 572 = NZBau 2008, 137; Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, BauR 2005, 1620 = NZBau 2005, 594 = ZfBR 2005, 703; Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, 192).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218, Rn. 24).

    aa) Ob ein bestimmter Umstand der Bauausführung nach den Vorstellungen der Vertragsparteien Geschäftsgrundlage geworden ist, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218, Rn. 24).

    Er trägt allgemein das Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation (BGH, Urteil vom 10. September 2009  VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218, Rn. 24; vgl. auch Urteil vom 28. September 1964  VII ZR 47/63, WM 1964, 1253, 1254).

  • BGH, 22.10.2020 - VII ZR 10/17

    Privatgutachterkosten für Nachtragsberechnung werden nicht erstattet!

    Ändern sich die Kalkulationsgrundlagen eines Bieters infolge einer Verschiebung des Zuschlags, ohne dass dies zu einer Änderung der Ausführungsfristen führt, kommt eine Preisanpassung nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08 Rn. 20, BGHZ 182, 218; Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 Rn. 30 ff., BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auch eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) kommt bei einer verzögerten Zuschlagserteilung ohne Änderung der Ausführungszeit für die Bauleistung nicht in Betracht (vgl. dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Will er dieses Risiko nicht übernehmen, darf er der Bindefristverlängerung nicht zustimmen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 21 U 47/20

    Mehrkostenansprüche des Auftragnehmers aus Bauzeitverlängerung und

    Ob ein bestimmter Umstand der Bauausführung nach den Vorstellungen der Vertragsparteien Geschäftsgrundlage geworden ist, ist dabei nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln (vgl. BGHZ 182, 218, juris Rn. 24).

    Er trägt allgemein das Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation (BGHZ 182, 218, juris Rn. 24).

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150

    Dementsprechend kommt ein Vertrag mit dem von dem Antragenden gewollten Inhalt zustande, wenn die Abweichung der Annahmeerklärung vom Antrag aus der Sicht des Antragenden nicht hinreichend deutlich wird (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14 - Rn. 26; 10. September 2009 - VII ZR 82/08 - Rn. 14; 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08 - Rn. 35; 18. November 1982 - VII ZR 223/80 - zu I 1 der Gründe mwN; MüKoBGB/Busche 8. Aufl. § 150 Rn. 6 mwN; Palandt/Ellenberger 80. Aufl. BGB § 150 Rn. 2 mwN) .
  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 81/17

    Bauvertrag mit öffentlichem Auftraggeber: Anspruch auf Ersatz von nach

    Stimmt der Bieter einer Bindefristverlängerung zu, erklärt er damit, dass der angebotene Preis bei unveränderter Leistung und unveränderten Leistungszeiten bis zum Ablauf der Bindefrist gilt (vgl. BGH, Urteile vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, BauR 2009, 1901 Rn. 37 = NZBau 2009, 771; VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218 Rn. 29).
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    b) Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urteile vom 4. März 2015 - XII ZR 46/13, NJW 2015, 1523 Rn. 32; vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09, NJW 2010, 1663 Rn. 17; vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18

    Kündigungen der Lieferverträge über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von gewissen gegenwärtigen oder künftigen Umständen, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. BGH, 10.09.2009, VII ZR 82/08).

    Gleiches gilt für ein Kalkulationsrisiko, das der Vertragsgegner ohne anderslautende Anhaltspunkte nicht in seinen Geschäftswillen einbezieht (vgl. erneut: BGH, Urteil v. 10.09.2009, VII ZR 82/08), sowie für die Vereinbarung eines Festpreises in einem Energielieferungsvertrag, mit der die Parteien das Risiko künftiger Veränderungen in beide Richtungen übernommen haben (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013, VIII ZR 47/12 "AOS").

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages

    Dabei trägt er das Risiko einer auskömmlichen Kalkulation und auch das Risiko, dass sich die verwendete Berechnungsgrundlage als unzutreffend erweist (vgl. BGH, Urteile vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218 Rn. 25 mwN; vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97, BGHZ 139, 177, 180 f.; vom 20. Mai 1985 - VII ZR 198/84, BGHZ 94, 335, 339; MünchKommBGB/Finkenauer, BGB, 6. Aufl., § 313 Rn. 207 f.; Erman/Hohloch, BGB, 13. Aufl., § 313 BGB Rn. 68).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 202/09

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch wegen

    Zwar komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Bezug auf Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218) bei verzögerter Vergabe eine Preisanpassung im Wege ergänzender Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Vertrag eine Regelungslücke aufweise, weil sich durch die Verzögerung die vereinbarten Leistungspflichten geändert haben und es bei den vereinbarten Ausführungsfristen nicht bleiben könne.

    Damit ist dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der Auftragnehmer trotz der Verfehlung seiner kalkulatorischen Annahmen keine Mehrvergütung erhält, wenn der Zuschlag ohne Auswirkung auf die Bauzeit verspätet zu einem Zeitpunkt erteilt wird, in dem die Preisbindung des Nachunternehmers bereits ausgelaufen war und er die Nachunternehmerleistungen deshalb zu einem höheren Preis einkaufen musste (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 82/08, BGHZ 182, 218 Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 22 U 141/13

    Ausgleichsanspruch des Werkunternehmers für Mehrkosten bei Pauschalvertrag

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 21 U 111/10

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Einstellung der

  • LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07

    Anpassung eines Vertragspreises eines aufgrund öffentlicher Ausschreibung

  • KG, 01.12.2009 - 21 U 148/07

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch wegen

  • LG Darmstadt, 22.06.2018 - 23 O 330/16

    Der an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmende Bieter handelt arglistig, zu

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

    Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • VK Bund, 23.05.2014 - VK 1-30/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Lichtdecken

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13

    Offenkundige Widersprüche muss der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe aufklären!

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
  • OLG Köln, 29.02.2016 - 11 U 79/15

    Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung von Leistungen auf Grund einer Nachtrag

  • OLG Dresden, 01.10.2019 - 6 U 1275/19

    Mengenangaben begrenzen das Mengenrisiko!

  • OLG Köln, 05.04.2016 - 11 U 79/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19

    Mehrvergütung beim Bauvertrag wegen Änderung des Transportweges

  • VG Münster, 23.01.2014 - 7 K 1808/11

    Zuschlag später erteilt: Muss Zuwendung zurückgezahlt werden?

  • KG, 14.05.2020 - 2 U 35/17

    Klage eines Anschlussnehmers auf Rückzahlung einer Reservierungsgebühr nach der

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