Rechtsprechung
BGH, 16.07.1998 - VII ZR 9/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsstrafe - Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremdem Gehalt - Aushandlung i. S. d. Senatsrechtsprechung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksames Aushandeln einer Vertragsstrafenklausel schon bei Verhandlung über gesetzesfremden Teil (fehlende Obergrenze)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremdem Gehalt in AGB
- Judicialis
AGBG § 1 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 1 Abs. 2
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremden Inhalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsstrafenvereinbarung in AGB bei gesetzesfremdem Gehalt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Vertragsstrafe, Aushandeln, gesetzesfremder Gehalt, qualifizierter Alleinauftrag, Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremdem Inhalt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vertragsstrafenvereinbarung in AGB
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsstrafenvereinbarung wirksam? (IBR 1998, 474)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3488
- ZIP 1998, 1756
- MDR 1998, 1339
- NJ 1999, 196
- WM 1998, 2297
- BB 1998, 2077
- DB 1998, 2160
- JR 1999, 290
- BauR 1998, 1094
- ZfBR 1998, 308
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Von einem Aushandeln in diesem Sinne kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt", also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 9/97, BauR 1998, 1094, 1095 = ZfBR 1998, 308; Urteil vom 26. September 1996 - VII ZR 318/95, BauR 1997, 123, 124 = ZfBR 1997, 33). - OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03
Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einem Aushandeln nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt", also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (…BGH, Urt. v. 23.1.2003, VII ZR 210/01; Urt. v. 16.7.1998, BauR 1998, 1094, 1095;… Urt. v. 26.9.1996, BauR 1997, 123, 124). - BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12
AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur …
Von einem Aushandeln in diesem Sinne kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt, also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, BGHZ 153, 321; Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 9/97, BauR 1998, 1094, 1095 = ZfBR 1998, 308; Urteil vom 26. September 1996 - VII ZR 318/95, BauR 1997, 123, 124 = ZfBR 1997, 33).
- BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01
Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf …
Von einem Aushandeln im Sinne dieser Norm kann nur gesprochen werden, wenn der Verwender den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Vertragspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen mit der realen Möglichkeit einräumt, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 9/97, NJW 1998, 3488 = BauR 1998, 1094 = ZfBR 1998, 308 m.w.N.). - BGH, 25.10.2012 - VII ZR 56/11
Handelsvertretervertrag: Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach …
Der Verwender muss vielmehr den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel - also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen - ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können (BGH, Urteil vom 14. April 2005 - VII ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1040; Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 9/97, NJW 1998, 3488, 3489; Urteil vom 5. Dezember 1995 - X ZR 14/93, NJW-RR 1996, 783, 787 jeweils m.w.N.).Es ist dabei nicht notwendig, dass der Verwender eine Klausel "von Grund auf" zur Disposition stellt; ausreichend ist, dass der andere Teil auf die Modalitäten des gesetzesfremden Kerns Einfluss nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 9/97, NJW 1998, 3488, 3489).
- LG München I, 14.08.2003 - 12 O 2393/03
Hält eine AGB-Klausel eines ISP bei kundenfeindlichster Auslegung dem Gesetz …
Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Vertragsstrafe auch im Rahmen von allgemeinen .Geschäftsbedingungen vereinbart werden (BGH NJW 98, 3488). - OLG Nürnberg, 04.04.2017 - 14 U 612/15
Kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Bearbeitungsgebühren im Rahmen einer …
Es genügt nicht, wenn der Verwender den Inhalt einer Klausel lediglich erläutert und erörtert und dies den Vorstellungen des Partners entspricht (BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 9/97, juris Rn. 8; BGH…, Urteil vom 25.06.1992 - VII ZR 128/91, juris Rn. 17). - OLG Stuttgart, 09.11.2001 - 2 U 138/01
Haftungsbeschränkung bei Bauherren-Gesellschaft
Allenfalls unter besonderen Umständen kann ein Vertrag auch dann als Ergebnis eines "Aushandelns" gewertet werden, wenn es schließlich nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt (BGH NJW 00, 1110, 1111; 98, 3488, 3489). - OLG Köln, 30.08.2000 - 11 U 25/99
Baurecht - Individualvereinbarung über Vertragsstrafe
Es handelt sich nicht um eine am Maßstab des AGBG zu messende allgemeine Geschäftsbedingung, die wegen der weitgehend verschuldensunabhängigen Ausgestaltung gemäß § 9 AGBG unwirksam ist (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 135; 1998, 3488 f.; BGH, NJW-RR 1991, 1013, 1015), sondern um eine Individualvereinbarung. - OLG Köln, 05.03.2013 - 3 U 168/10 Wie der BGH sogar ausdrücklich in Bezug auf eine Vertragsstrafenklausel festgestellt hat, ist es aber nicht erforderlich, dass eine Klausel von Grund auf zur Disposition gestellt wird; es genüge vielmehr, wenn die Modalitäten ausgehandelt werden (BGH, VII ZR 9/97, Urt. v. 16.07.1998, Rn. 9 - zitiert nach juris).
Notwendig ist vielmehr lediglich, dass der Verwender die konkrete Ausgestaltung der Klausel zur Disposition stellt und damit zum Gegenstand individueller Vertragsverhandlungen gemacht hat (BGH, VII ZR 9/97, Urt. v. 16.07.1998, Rn. 11 - zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 21/01
Steuerberaterhonorar ; Schuldanerkenntnis ; Steuerberatergebühren; …
- OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
Bauprozess: Erlass eines Vorbehaltsurteils nach neuem Recht; unwirksame …
- OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
Allgemeine Geschäftbedingung: Vertragsstrafeklausel wegen Nichteinhaltung von …
- OLG Saarbrücken, 22.02.2000 - 4 U 468/99
Unwirksamkeit des formularmäßigen Verzichts des Bauunternehmers auf den Anspruch …
- LG Düsseldorf, 03.08.2007 - 39 O 70/05
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts
- OLG München, 03.02.2004 - 9 U 3458/03
Unwirksame AGB-Klausel über Gewährleistungssicherheit: Auslegung?
- LG Neubrandenburg, 30.06.2015 - 4 O 55/15
Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten im Rahmen des Abschlusses eines …