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   BGH, 28.04.1960 - VII ZR 99/59   

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https://dejure.org/1960,1616
BGH, 28.04.1960 - VII ZR 99/59 (https://dejure.org/1960,1616)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1960 - VII ZR 99/59 (https://dejure.org/1960,1616)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1960 - VII ZR 99/59 (https://dejure.org/1960,1616)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1296
  • MDR 1960, 666
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 31.01.2018 - 34 SchH 15/17

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters auf Antrag der betreibenden Partei

    Die gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters auf Antrag der betreibenden Partei setzt voraus, dass die andere Partei unter Mitteilung der Person des eigenen Schiedsrichters sowie des Lebenssachverhalts, der zum Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens gemacht werden soll, erfolglos zur Bestellung aufgefordert worden ist (Anschluss an BGH NJW 1960, 1296; KG MDR 2008, 284; OLG Naumburg SchiedsVZ 2010, 229).

    Das setzt nach herrschender und vom Senat geteilter Meinung die Mitteilung über die Person des eigenen Schiedsrichters und die hinreichende Bezeichnung der Rechtsstreitigkeit im Aufforderungsschreiben voraus (BGH NJW 1960, 1296/1297 a. E.; KG MDR 2008, 284/285; OLG Naumburg SchiedsVZ 2010, 229; Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. § 1035 Rn. 14; Schlosser in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. § 1035 Rn. 13 f.; Wieczorek/Schütze ZPO 14. Aufl. § 1035 Rn. 45 f. und 48; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 76. Aufl. § 1035 Rn. 10; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 10 Rn. 18 und 20; teils abweichend Musielak/Voit ZPO 14. Aufl. § 1035 Rn. 9).

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 85/81

    Schiedsvertrag - Nichtigkeit - Bestimmtheit - Schiedsgericht - Einrede der

    Entgegen der Auffassung der Revision mußte das BerGer. nicht schon deshalb davon ausgehen, daß lediglich die materiellrechtlichen Bestimmungen der WVB gelten sollten, weil es sich bei der HfrA um ein Schiedsgericht nach örtlichem Handelsbrauch handelt (BGH, MDR 1952, 487; NJW 1960, 1296).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 18/96

    Rechtsfolgen eines Vergleichs zwischen einem Gläubiger und einem als

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch § 68 KO nicht auf den Fall der ursprünglichen Mithaft - durch Grundschuld oder Bürgschaft - für einen bloßen Teilbetrag angewendet, die insoweit während des Konkursverfahrens voll abgedeckt wird (Urt. v. 9. Mai 1960 - II ZR 95/98, NJW 1960, 1296 f; v. 22. Januar 1969 - VIII ZR 24/67, WM 1969, 245, 246 f).
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