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   BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15   

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https://dejure.org/2016,3425
BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15 (https://dejure.org/2016,3425)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2016 - VII B 148/15 (https://dejure.org/2016,3425)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - VII B 148/15 (https://dejure.org/2016,3425)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 1 Nr 2, FGO § 81 Abs 1, TabStG § 19 S 2
    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 Nr 1 FGO, § 115 Abs 1 Nr 2 FGO, § 81 Abs 1 FGO, § 19 S 2 TabStG
    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • IWW

    § 19 Satz 2 des Tabaksteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 154 Abs. 2 der Strafprozessordnung, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 1 und 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 81 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verwertbarkeit strafgerichtlicher Feststellungen im Besteuerungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Zur Verwertung von Feststellungen im Strafurteil im finanzgerichtliche Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verwertbarkeit strafgerichtlicher Feststellungen im Besteuerungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme von Feststellungen in einem Strafverfahren in das finanzgerichtliche Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungen im Strafurteil - und ihre Verwertung durch das Finanzgericht

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2014 VII B 116/12, BFH/NV 2014, 1550, und vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (Senatsentscheidungen vom 19. Januar 2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761, und vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
  • BFH, 14.05.2014 - VII B 116/12

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2014 VII B 116/12, BFH/NV 2014, 1550, und vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 155/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 -

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Dies gilt auch für den Fall, dass Vernehmungsprotokolle oder Strafurteile andere Tatbeteiligte betreffen (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2013 VII B 155/12, BFH/NV 2013, 1613).
  • BFH, 19.01.2012 - VII B 88/11

    Verwendung der in einem amtlichen Vernehmungsprotokoll getroffenen Feststellungen

    Auszug aus BFH, 12.01.2016 - VII B 148/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (Senatsentscheidungen vom 19. Januar 2012 VII B 88/11, BFH/NV 2012, 761, und vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
  • FG Hamburg, 29.03.2017 - 3 K 183/15

    Abgabenordnung: Haftung eines Kommanditisten als faktischer Geschäftsführer der

    Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (BFH-Urteile vom 30.06.2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 07.03.2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594; BFH-Beschlüsse vom 12.01.2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762; vom 01.10.2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

    Dementsprechend konnte die --grundsätzlich zulässige (s. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 13; vom 12.01.2016 - VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762, Rz 6)-- Bezugnahme auf die Feststellungen des Landgerichts ... im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des angefochtenen FG-Urteils den Kläger nicht überraschen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1165/20

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 30.11.2022

    Die Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung sowie aus dem E-Mail-Verkehr seien auch im hiesigen Besteuerungsverfahren verwertbar, da vorliegend der Verdacht bestünde, dass eine Katalogstraftat begangen worden sei, § 100a Strafprozessvollmacht ([StPO]; vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 12.01.2016, VII B 148/15 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 762).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1142/20

    Nacherhebung von Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme des zollrechtlichen

    Die Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung sowie aus dem E-Mail-Verkehr seien auch im hiesigen Besteuerungsverfahren verwertbar, da vorliegend der Verdacht bestünde, dass eine Katalogstraftat begangen worden sei, § 100a Strafprozessvollmacht ([StPO]; vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 12.01.2016, VII B 148/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 762).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 1 K 1158/20
    Die Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung sowie aus dem E-Mail-Verkehr seien auch im hiesigen Besteuerungsverfahren verwertbar, da vorliegend der Verdacht bestünde, dass eine Katalogstraftat begangen worden sei, § 100a Strafprozessvollmacht ([StPO]; vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 12.01.2016, VII B 148/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2016, 762).
  • FG München, 25.07.2019 - 11 K 2478/17

    Antrag auf Abänderung des Einkommensteuerbescheids

    Nach der Rechtsprechung des BFH können die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das Finanzgericht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016 762).
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