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   BFH, 22.02.2012 - VII B 17/11   

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https://dejure.org/2012,24984
BFH, 22.02.2012 - VII B 17/11 (https://dejure.org/2012,24984)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2012 - VII B 17/11 (https://dejure.org/2012,24984)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - VII B 17/11 (https://dejure.org/2012,24984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Einfuhrumsatzsteuer für aus zollamtlicher Überwachung entzogene Nichtgemeinschaftsware trotz Wiederausfuhr

  • openjur.de

    Einfuhrumsatzsteuer für aus zollamtlicher Überwachung entzogene Nichtgemeinschaftsware trotz Wiederausfuhr

  • Bundesfinanzhof

    EWGV 2913/92 Art 203 Abs 1, UStG § 21 Abs 2, ZK Art 203 Abs 1
    Einfuhrumsatzsteuer für aus zollamtlicher Überwachung entzogene Nichtgemeinschaftsware trotz Wiederausfuhr

  • Bundesfinanzhof

    Einfuhrumsatzsteuer für aus zollamtlicher Überwachung entzogene Nichtgemeinschaftsware trotz Wiederausfuhr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 203 Abs 1 EWGV 2913/92, § 21 Abs 2 UStG 2005, Art 203 Abs 1 ZK
    Einfuhrumsatzsteuer für aus zollamtlicher Überwachung entzogene Nichtgemeinschaftsware trotz Wiederausfuhr

  • rewis.io

    Einfuhrumsatzsteuer für aus zollamtlicher Überwachung entzogene Nichtgemeinschaftsware trotz Wiederausfuhr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 21
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf aus einem Zolllager entnommene Waren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf aus einem Zolllager entnommene Waren mangels grundsätzlicher Bedeutung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Die hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wies der Bundesfinanzhof (i. F. BFH) durch Beschlüsse vom 22.02.2012 (Az. VII B 17/11, VII B 18/11 und VII B 19/11) als unbegründet ab.

    Der Zweck wird nach dieser Auffassung nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die EUSt kommt (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 06.05.2008 VII R 30/07, BFH/NV 2008, 1971 m. w. N., dezidiert erneut jüngst BFH-Beschluss vom 22.02.2012 VII B 17/11, ZfZ 2012, 134).

    Ob die EUSt tatsächlich entstanden ist, insbesondere bei zollrechtlichen Pflichtverletzungen gemäß Art. 203, 204 ZK auch dann zwingend zu erfolgen hat, wenn die Nichtgemeinschaftsware dadurch nicht zugleich in den freien Verkehr gelangt, ob mithin die hier in Rede stehenden Einfuhrabgabenbescheide insoweit rechtmäßig sind, muss daher offenbleiben (für einige der hier relevanten Einfuhrabgabenbescheide rechtskräftig bereits dafür BFH-Beschlüsse vom 22.02.2012 VII B 17/11, VII B 18/11 und VII B 19/11 s. o. - dagegen Reiche, AW-Prax 2011, 83 ff.; Schrömbges, ZfZ 2010, 313 ff.; ders. ZfZ 2012, 85 ff.; Schrömbges/Scheller "Grenzüberschreitender Warenverkehr aus Sicht der Umsatzsteuer" 2011, Ziff. 3.5.3.3.; Lux, AW-Prax 2012, 305 ff.; - zum Einfuhrbegriff des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG siehe auch von Streit UStB 2004, 89 ff.; von Streit/Wrobel UStB 2008, 153 ff.).

  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 67/13

    Kein Vorsteuerabzug des Lagerhalters für Einfuhrumsatzsteuer

    Das HZA habe mit Steuerbescheid vom 19. März 1999 zugleich mit Tatbestandswirkung für die Einfuhrumsatzsteuer entschieden, dass die Klägerin die Einfuhrabgaben als Importeurin schulde (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2012 VII B 17/11, ZfZ 2012, 134; Finanzgericht -FG - Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2012 5 K 302/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 562).
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