Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.05.2004

Rechtsprechung
   BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03   

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https://dejure.org/2004,9497
BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03 (https://dejure.org/2004,9497)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2004 - VII B 184/03 (https://dejure.org/2004,9497)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - VII B 184/03 (https://dejure.org/2004,9497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 191; ; BGB § 421; ; BGB § 427; ; FGO § 60 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191; BGB § 427; FGO § 60
    GbR-Gesellschafter als Haftungsschuldner; Beiladung

  • datenbank.nwb.de

    Beiladung von Haftungsschuldnern einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners wegen Umsatzsteuer-Schulden einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Notwendige Beiladung Dritter in einem finanzgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren; Wahrung des ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97

    Recht auf Akteneinsicht für einen nicht am Prozess Beteiligten

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Er könnte Prozesshandlungen vornehmen, Beweisanträge stellen und auch Einsicht in die Akten nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 213/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 27.02.1969 - IV R 263/66

    Einkommensteuerveranlagung - Beiladung der Ehefrau - Rechtsbehelfsverfahren des

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343, und vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789).
  • BFH, 28.12.1998 - VII B 280/98

    Beiladung

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Dies schließt jedoch nicht aus, dass im Einzelfall ein anderes Ergebnis aufgrund des möglicherweise gegebenen Gewichts öffentlicher Belange und der Interessen der Hauptbeteiligten gerechtfertigt erscheint (Senatsbeschluss vom 28. Dezember 1998 VII B 280/98, BFH/NV 1999, 815).
  • BFH, 17.08.1978 - VII B 30/78

    Einfache Beiladung - Widerspruch des FA - Entgegengesetztes Interesse des

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Auch nach Auffassung des Senats ist das Interesse des Steuerpflichtigen an der Wahrung des Steuergeheimnisses im Regelfall höher zu bewerten als das Interesse des Beizuladenden an der Verbesserung seiner Rechtsposition durch die Beiladung, wenn der Beizuladende ein den Belangen des Klägers entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat und der Steuerpflichtige der Beiladung widerspricht (Senatsbeschluss vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87

    Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters -

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343, und vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789).
  • BFH, 20.03.1958 - V z 59/58 U

    Interesse an einem für den Steuerpflichtigten ungünstigen Verfahrensausgang als

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) hat der BFH entschieden, dass eine einfache Beiladung --ohne Ausnahme-- ausgeschlossen sei, wenn der Beizuladende ein den Belangen des Steuerpflichtigen entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits habe (BFH-Urteil vom 20. März 1958 V z 59/58 U, BFHE 67, 29, BStBl III 1958, 283; RFH-Urteil vom 28. Juni 1933 VI A 646/33, RStBl 1933, 753).
  • BFH, 26.10.2001 - VII B 165/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Ob die Gesellschafter für Steuerschulden der von ihnen vertretenen Gesellschaft gemäß § 191 AO 1977 i.V.m. § 427 BGB haften, ist vielmehr für jeden einzelnen Gesellschafter gesondert zu beurteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502).
  • BFH, 15.05.1997 - VII B 5/97
    Auszug aus BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
    Darüber hinaus sind sowohl das Interesse des Beizuladenden, etwaige seine Rechtsstellung nachteilig berührende Entscheidungen zu verhindern, als auch etwaige der Beiladung entgegenstehende Belange anderer Prozessbeteiligter, insbesondere das Interesse des Klägers an der Wahrung des Steuergeheimnisses, in Betracht zu ziehen (Beschluss des Senats vom 15. Mai 1997 VII B 5/97, BFH/NV 1997, 867).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 39/04

    Besteuerung künstlerischer Darbietungen innerhalb der EG

    Ein solches Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit (vgl. zu diesem Erfordernis: BFH-Beschluss vom 23. Januar 2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795) ist in der hier in Rede stehenden Verfahrenskonstellation aber nicht gegeben.
  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

    Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit solcher Bescheide wirkt sich nicht notwendigerweise und unmittelbar auf die Rechte anderer (möglicherweise) in Betracht kommender Haftungsschuldner aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502; vom 23. Januar 2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795, und vom 8. Februar 2011 II B 114/10, u.a. gegenüber dem Kläger und dem Beklagten und Beschwerdegegner, dem Finanzamt, ergangen).
  • BFH, 19.09.2013 - V B 78/12

    Beiladung

    Da das rechtliche Schicksal des Steuerbescheides und des Haftungsbescheides jedoch nicht notwendig verbunden sind, liegen diese Voraussetzungen nicht vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2012 II B 61/12, BFH/NV 2012, 1995; vom 23. Januar 2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795).
  • FG Köln, 16.01.2009 - 7 K 3529/07

    Beabsichtigte Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche als Begründung der Beiladung

    Allein dies rechtfertigt bereits die Ablehnung der Beiladung (hierzu BFH-Beschluss vom 23.01.2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795).
  • BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02

    Haftungsschuldner - Beiladung

    Ein solches Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit ist im Streitfall aber nicht gegeben (vgl. zu diesem Erfordernis: BFH-Beschluss vom 23. Januar 2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.05.2004 - VII B 184/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,15213
BFH, 19.05.2004 - VII B 184/03 (1) (https://dejure.org/2004,15213)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2004 - VII B 184/03 (1) (https://dejure.org/2004,15213)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - VII B 184/03 (1) (https://dejure.org/2004,15213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrag des Klägers auf Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das vor dem BFH durchgeführte Beschwerdeverfahren - Rechtsschutzinteresse an einer Festsetzung des Streitwertes - Höhe der Haftungssumme als Streitwert bei einem Haftungsbescheid ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 191; ; BGB § 421; ; BGB § 427; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 60 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 9 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 60; GKG § 13 Abs. 1 § 25 Abs. 2
    Beiladung - Streitwertfestsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung des Streitwerts bei Streit über eine Beiladung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.08.1994 - III B 132/94
    Auszug aus BFH, 19.05.2004 - VII B 184/03
    In diesem Fall erstreckt sich das Interesse des Beiladungsprätendenten --wie auch das des Klägers-- auf den gesamten Streitgegenstand des Hauptverfahrens (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rdnr. 166; Hartmann, Kostengesetze 24. Aufl., § 13 GKG Anhang I "Beigeladener" sowie BFH-Entscheidung vom 3. August 1994 III B 132/94, BFH/NV 1995, 149), so dass für die Festsetzung des Streitwertes die Höhe der Haftungssumme des streitgegenständlichen Haftungsbescheides maßgeblich ist.
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