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BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AnfG §§ 1 7 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 76
Duldungsbescheid; Wert von Grundpfandrechten - datenbank.nwb.de
Hinweispflicht des Gerichts; Wert eines Grundpfandrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02
Unbeschadet der Mängel in der Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO; vgl. dazu den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204, 205) geht die Rüge fehl, das FG habe seine Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO dadurch verletzt, dass es den Kläger nicht darauf hingewiesen habe, dass es den Vortrag zum Verkehrswert des Grundstücks und zur Valutierung des Grundpfandrechts für unsubstantiiert und die Frage, dass die Eltern des Klägers zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung bereits erkannt hätten, dass aufgrund der durchgeführten Außenprüfung mit erheblichen Steuernachforderungen zu rechnen sei, für entscheidungserheblich hielt. - BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren - …
Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend fachkundig vertreten war (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609;… Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693). - BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96
Vorgehen gegen die vom Vollziehungsbeamten in der Wohnung des Steuerpflichtigen …
Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend fachkundig vertreten war (…vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609; Senatsbeschluss vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693). - BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02
Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage
Auszug aus BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02
Denn nach der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung des Finanzgerichts --FG-- (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192, 193, m.w.N.) kam es auf die unter Beweis gestellte Tatsache, dass der Verkehrswert des übernommenen Grundstücksanteils unter dem Wert der Grundpfandrechte lag, schon deshalb nicht an, weil der Kläger vor dem FG nicht dargelegt hat, ob und in welcher Höhe das auf dem Grundstück lastende Grundpfandrecht überhaupt noch valutiert gewesen ist.
- BFH, 03.04.2008 - I B 77/07
Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter …
Dies gilt auch für eine erkennbar fehlende Substantiierung (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2003 VII B 189/02, BFH/NV 2003, 1287;… weiter evtl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2004 IX B 125/03, BFH/NV 2004, 973). - BFH, 12.08.2004 - VII S 25/03
Erfolgsaussichten einer auf grundsätzlicher Bedeutung und Verfahrensmängel …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend fachkundig vertreten war (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2003 VII B 189/02, BFH/NV 2003, 1287, m.w.N.).