Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.07.1993

Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92   

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https://dejure.org/1993,5654
BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92 (https://dejure.org/1993,5654)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1993 - VII B 214/92 (https://dejure.org/1993,5654)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1993 - VII B 214/92 (https://dejure.org/1993,5654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch auf die Übersendung von Akten in die Geschäftsräume eines Prozeßbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80

    Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Wie der Entstehungsgeschichte des Gesetzes zu entnehmen ist (vgl. BTDrucks IV/1446 S. 53), wurde eine Formulierung wie in § 100 Abs. 2 Satz 3 VwGO bewußt nicht aufgenommen, weil die vorübergehende Überlassung der Akten an einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eine Bevorzugung der Rechtsanwälte gegenüber den anderen als Bevollmächtigte in Betracht kommenden Berufsgruppen bedeuten würde (vgl. Senats-Beschluß vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475).

    Daraus folgt, daß der Gesetzgeber die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts gestellt hat (BFHE 133, 8).

    Schon der Begriff "Einsehen" und die Regelung über die Erteilung von Abschriften durch die Geschäftsstelle des Gerichts belegen das (BFHE 133, 8, 12).

    Ob ein Grund für die Abweichung von der Regel etwa dann anzunehmen sein könnte, wenn ein Prozeßbevollmächtigter aufgrund körperlicher Gebrechen nicht in der Lage wäre, die Akteneinsicht außerhalb seiner Geschäftsräume durchzuführen (vgl. BFHE 133, 8, 12), braucht nicht entschieden zu werden.

  • BFH, 07.04.1981 - VII B 6/81
    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Es reicht nicht aus, daß die Akteneinsicht bei Gericht räumlich beengt ist und Kopiermöglichkeiten fehlen oder Kopierkosten entstehen (Senats-Beschluß vom 7. April 1981 VII B 6/81, nicht veröffentlicht - NV - BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1983 VI B 26/83, NV; BFH-Beschluß vom 23. Juli 1990 IV B 87/90, BFH/NV 1991, 325).

    Gerade diese sind jedoch bereits vom BVerfG als für einen Ausnahmefall nicht ausreichend bewertet worden (BVerfG-Beschluß vom 26. August 1981, a.a.O., als Verfassungsbeschwerde über den Senats-Beschluß vom 7. April 1981 VII B 6/81, NV).

  • BFH, 21.11.1991 - VII B 55/91

    Entscheidung über einen Antrag auf Aktenversendung als Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    1. Die Entscheidung darüber, ob die Akten einem Prozeßbevollmächtigten zur Akteneinsicht in dessen Geschäftsräumen überlassen werden können, ist im finanzgerichtlichen Verfahren eine Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. Senats-Beschluß vom 21. November 1991 VII B 55/91, BFH/NV 1992, 403 mit zahlreichen Nachweisen).

    Bei der Ausübung des Ermessens sind die für und gegen eine Aktenversendung sprechenden Interessen gegeneinander abzuwägen, also das dienstliche Interesse an einem geordneten Geschäftsgang (Vermeidung von Aktenverlusten, jederzeitige Verfügbarkeit der Akten und Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber Dritten) einerseits mit dem Interesse an der Ersparnis von Zeit und Kosten bei Gewährung der Akteneinsicht beim Prozeßbevollmächtigten andererseits (BFH/NV 1992, 403).

  • BVerfG, 26.08.1981 - 2 BvR 637/81
    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Die in § 78 FGO getroffene Regelung trägt dem Recht auf Gehör ausreichend Rechnung (BVerfG-Beschluß vom 26. August 1981 2 BvR 637/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 78, Rechtsspruch 10).

    Gerade diese sind jedoch bereits vom BVerfG als für einen Ausnahmefall nicht ausreichend bewertet worden (BVerfG-Beschluß vom 26. August 1981, a.a.O., als Verfassungsbeschwerde über den Senats-Beschluß vom 7. April 1981 VII B 6/81, NV).

  • BFH, 23.07.1990 - IV B 87/90

    Beschwerde gegen Versagung der Übersendung von Akten in das Büro des

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Es reicht nicht aus, daß die Akteneinsicht bei Gericht räumlich beengt ist und Kopiermöglichkeiten fehlen oder Kopierkosten entstehen (Senats-Beschluß vom 7. April 1981 VII B 6/81, nicht veröffentlicht - NV - BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1983 VI B 26/83, NV; BFH-Beschluß vom 23. Juli 1990 IV B 87/90, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Es reicht nicht aus, daß die Akteneinsicht bei Gericht räumlich beengt ist und Kopiermöglichkeiten fehlen oder Kopierkosten entstehen (Senats-Beschluß vom 7. April 1981 VII B 6/81, nicht veröffentlicht - NV - BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1983 VI B 26/83, NV; BFH-Beschluß vom 23. Juli 1990 IV B 87/90, BFH/NV 1991, 325).
  • BSG, 28.07.1977 - 5 BJ 124/77

    Recht auf Akteneinsicht - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Überlassung von

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Das Bundessozialgericht (BSG) gewährt weder den Beteiligten noch den Prozeßbevollmächtigten einen Anspruch auf Überlassung der Akten in ihr Büro, vielmehr beschränkt es das Recht auf Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Gerichts (Beschluß vom 28. Juli 1977 5 BJ 124/77, Monatsschrift des Deutschen Rechts - MDR - 1977, 1051).
  • BFH, 17.01.1989 - X B 180/88

    Zulässigkeit der Herausgabe von Akten durch das Gericht an einen Rechtsanwalt zur

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Auch ist kein Sonderfall darin zu sehen, daß ein Bevollmächtigter stark mit Arbeit belastet ist und die Fahrt zum Gericht als zu zeitaufwendig ansieht (BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 X B 180/88, BFH/NV 1989, 645).
  • BFH, 28.01.1986 - VII B 161/85

    Einsichtnahme in Gerichtsakten

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Eine größere Entfernung zwischen Gericht und Kanzlei begründet ebenfalls keinen Sonderfall, wenn es möglich ist, daß die Akten an ein Gericht oder eine Behörde am Sitz des Bevollmächtigten übersandt und dort eingesehen werden können (BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1990 II B 73/90, BFH/NV 1991, 332; Senats-Beschluß vom 28. Januar 1986 VII B 161/85, BFH/NV 1986, 614).
  • BFH, 05.01.1990 - III S 7/89

    Wiederholung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Rechtsanwalt, um eine

    Auszug aus BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92
    Eine größere Entfernung zwischen Gericht und Kanzlei begründet ebenfalls keinen Sonderfall, wenn es möglich ist, daß die Akten an ein Gericht oder eine Behörde am Sitz des Bevollmächtigten übersandt und dort eingesehen werden können (BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1990 II B 73/90, BFH/NV 1991, 332; Senats-Beschluß vom 28. Januar 1986 VII B 161/85, BFH/NV 1986, 614).
  • BFH, 10.10.1990 - II B 73/90
  • BFH, 09.12.1983 - VI B 26/83
  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BFH, 10.08.1978 - IV B 20/77

    Akteneinsicht - Finanzgerichtliches Verfahren

  • BGH, 03.07.1990 - 4 StR 263/90

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines konkludent gestellten

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • Drs-Bund, 02.08.1963 - BT-Drs IV/1446
  • BFH, 18.03.2021 - V B 29/20

    Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten

    (3) Die Ausführungen des Klägers zu den ungünstigeren Rahmenbedingungen für eine ungestörte Akteneinsicht (Aufsicht, fremde Räumlichkeiten, Entscheidung über Kopien) sind nach ständiger Rechtsprechung nicht geeignet, einen Ausnahmefall zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2019, 1235, Rz 19; in BFH/NV 2020, 377, Rz 16, und vom 09.03.1993 - VII B 214/92, BFH/NV 1993, 743).
  • BFH, 11.06.2002 - V B 5/02

    Aktenüberlassung an Bevollmächtigten

    Es reicht weder aus, dass die Akteneinsicht bei Gericht räumlich beengt ist und Kopiermöglichkeiten fehlen oder Kopierkosten entstehen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 1990 IV B 87/90, BFH/NV 1991, 325; vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 743).
  • BFH, 20.02.1995 - VII B 224/94

    Anspruch auf Übersendung der Gerichtsakten in die Geschäftsräume eines

    Die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nach der Rechtsprechung auf eng begrenzte Sonderfälle beschränkt (Beschluß des Senats vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 742, und BFH-Beschluß vom 31. August 1993 XI B 31/93, BFH/NV 1994, 187 m. w. N.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die dortigen Ausführungen, insbesondere in seinem Beschluß in BFH/NV 1993, 742, Bezug.

  • BFH, 19.11.2002 - V B 166/01

    NZB: Akteneinsicht

    Es reicht weder aus, dass die Akteneinsicht bei Gericht räumlich beengt ist und Kopiermöglichkeiten fehlen oder Kopierkosten entstehen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 1990 IV B 87/90, BFH/NV 1991, 325; vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 743).
  • BFH, 26.11.2008 - II B 71/07

    Klageerhebung durch bereits aufgehobene Erbengemeinschaft - Bestimmung des

    Es ist im Übrigen nicht verfahrensfehlerhaft, dass das FG dem Antrag des R vom 2. November 2007 auf Übersendung der Akten auf seine Kanzlei nicht stattgegeben und diesen unter Hinweis auf den bevorstehenden Termin zur mündlichen Verhandlung stattdessen auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Akten in der Geschäftsstelle des Gerichts verwiesen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 743).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 65/02

    NZB; Akteneinsicht; Übersendung von Prozessakten

    Dabei sind die gegen eine Aktenübersendung sprechenden Interessen (insbesondere Vermeidung von Aktenverlusten, Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber Dritten, jederzeitige Verfügbarkeit der Akten) gegenüber den Interessen des Prozessbevollmächtigten an der Übersendung abzuwägen (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1992, 403, und vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 742, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.1999 - VII R 2/99

    Übersendung von Prozessakten an Bevollmächtigte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist gemäß § 78 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Einsichtnahme in die Prozeßkaten bei Gericht die Regel; Ausnahmen sind nur bei Vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 742; vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787).
  • BFH, 22.04.1997 - X B 62/97

    Entscheidung über die Versendung, Aushändigung oder Übersendung von Akten zum

    Die teilweise abweichende rechtliche Regelung und Verfahrenspraxis in anderen Gerichtszweigen - insbesondere im Strafprozeß gemäß § 147 Abs. 4 der Strafprozeßordnung - ist für die Ermessensausübung auf der Rechtsgrundlage des § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO ohne rechtliche Bedeutung (vgl. zur Regelung der Akteneinsicht in den einzelnen Verfahrensordnungen BFH-Beschluß vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 742).
  • BFH, 20.12.1994 - VII R 57/93

    Entscheidung über einen Antrag auf vorübergehende Überlassung von Gerichtsakten

    Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf seinen dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin bekannten Beschluß vom 9. März 1993 VII B 214/92 (BFH/NV 1993, 742), in dem der Senat unter vergleichender Betrachtung der Rechtslage nach den verschiedenen Prozeßordnungen und Würdigung der verfassungsrechtlichen Lage die Umstände dargelegt hat, unter denen im finanzgerichtlichen Verfahren ausnahmsweise eine Überlassung der Akten zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen eines Prozeßbevollmächtigten in Betracht kommt.
  • BFH, 16.09.1994 - I B 180/93

    Akteneinsicht beim FG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) folgt daraus jedoch nicht, daß im finanzgerichtlichen Verfahren die Gerichtsakten und die dem Gericht von anderen Behörden vorgelegten Akten den bevollmächtigten Rechtsanwälten nicht in ihre Geschäftsräume mitgegeben oder übersandt werden dürfen (s. z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475; vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 742).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92   

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https://dejure.org/1993,5337
BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92 (https://dejure.org/1993,5337)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1993 - VII B 214/92 (https://dejure.org/1993,5337)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - VII B 214/92 (https://dejure.org/1993,5337)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 147/83
    Auszug aus BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92
    Nachdem der BFH mit Urteil vom 14. März 1989 VII R 147/83 (BFHE 156, 302) die Revision der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen hatte, ohne über den von der Klägerin wiederholt gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens über den Berichtigungsantrag ausdrücklich zu befinden, brachte die Klägerin im Klageverfahren vor, sie wolle im Wege einer isolierten Anfechtung der Einspruchsentscheidung lediglich eine bisher verweigerte Sachentscheidung erreichen.

    Nach dem gesamten Vorbringen der Klägerin in der Revisionsinstanz (Verfahren VII R 147/83) und ihrem der vorliegenden Klage vorausgegangenen vorprozessualen Verhalten habe das HZA auch keine Veranlassung gehabt, eine Erlaßmöglichkeit nach § 227 AO 1977 zu prüfen.

  • BFH, 29.10.1992 - I B 81/92

    Ausschluss der Behandlung von Organträger und Organgesellschaft als selbständige

    Auszug aus BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92
    Dies erfordert substantiierte und konkrete Angaben darüber, aus welchem Grund die aufgeworfene entscheidungserhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen (wirtschaftlichen) Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit berührt und noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1992 I B 81/92, BFH/NV 1993, 315; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 115 Anm. 7 und 8 m.w.N.).
  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92
    Soweit die Klägerin die erste Entscheidungserwägung des FG auch unter den Gesichtspunkten der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und eines Verfahrensfehlers angreift, scheitert ihr Begehren, unbeschadet der Frage, ob im Streitfall insoweit überhaupt die förmlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) erfüllt sind, schon an der mangelnden Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl.BFH-Beschluß vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524) bzw. am Fehlen der Kausalität des vermeintlichen Verfahrensmangels für die Entscheidung des FG.
  • BFH, 09.12.1992 - IV B 155/90

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92
    Unter diesen Umständen hätte die Klägerin zur Begründung der Kausalität der von ihr behaupteten Divergenz für die Entscheidung des FG mindestens in der Form des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, daß auch hinsichtlich der zweiten, rechtlich selbständigen Erwägung, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat (II. des Urteils), ein Grund für die Zulassung der Revision eingreift (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426).
  • BFH, 05.10.1992 - V B 88/92
    Auszug aus BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92
    Unter diesen Umständen hätte die Klägerin zur Begründung der Kausalität der von ihr behaupteten Divergenz für die Entscheidung des FG mindestens in der Form des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, daß auch hinsichtlich der zweiten, rechtlich selbständigen Erwägung, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat (II. des Urteils), ein Grund für die Zulassung der Revision eingreift (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426).
  • BFH, 16.12.2008 - V B 228/07

    Kein Vorsteuerabzug aus "Beratungsleistungen" bei unzureichender

    Stützt ein FG sein Urteil auf eine Doppelbegründung, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426; vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 28).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

    Ist das angefochtene Urteil wie vorliegend kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, muss hinsichtlich jeder rechtlich selbständigen tragenden Erwägung ein Grund für die Zulassung der Revision greifen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 144/99

    Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse

    Ist das angefochtene Urteil wie vorliegend kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426; vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193).
  • BFH, 19.12.2006 - X B 117/06

    Bestehen der Möglichkeit eines Betriebsausgabenabzugs bei einem Vertrag zwischen

    Ist das Urteil wie vorliegend kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426; vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 28).
  • BFH, 03.09.1999 - III B 33/99

    Steuerfahndungsprüfung - Außenprüfung - Anlaßprüfung - Routineprüfung -

    Denn wenn ein Urteil auf mehrere Gründe gestützt ist, muß hinsichtlich einer jeden Begründung ein Zulassungsgrund vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524, und vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 11), was bezüglich der Begründung des FG, es sei eine sog. "Routineprüfung" vorgesehen gewesen, nicht der Fall ist.
  • BFH, 09.05.2001 - VII B 311/00

    Zoll - Aussetzung einer Zahlungsverpflichtung - Abgabenentrichtung - Revision -

    Wenn aber ein Urteil auf mehrere Gründe gestützt ist, muss hinsichtlich einer jeden Begründung ein Zulassungsgrund vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716; vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334).
  • BFH, 05.03.2002 - VII B 249/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Schlüssige Darlegung -

    Ist ein Urteil in dieser Weise auf mehrere, rechtlich selbständige Erwägungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen des angefochtenen Urteils ein Grund für die Zulassung der Revision vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426, und vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559).
  • BFH, 16.03.1999 - VIII B 90/98

    Notwendige Beiladung - entgeltliche Übertragung wesentlicher Beteiligungen

    Dabei muß nicht nur kenntlich gemacht werden, zu welcher konkreten Rechtsfrage eine Abweichung vorliegt (BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479); nach der Rechtsprechung ist es vielmehr auch geboten, die Entscheidungserheblichkeit der Abweichung darzulegen (BFH-Beschluß vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559).
  • BFH, 19.10.1999 - VII B 57/99

    Ausstellung von Ursrungszeugnissen

    Versieht das FG sein Urteil mit einer Haupt- und einer Hilfsbegründung, so ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur begründet, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Zulassungsgrund durchgreift (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 18. März 1999 VIII B 60/98, BFH/NV 1999, 1233, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1998 - VII B 133/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zollunterlagen - Transport über Inland - Entfernung

    Da diese Begründung die Entscheidung, daß eine Inanspruchnahme der Klägerin nicht ausgeschlossen ist, selbständig trägt, wären die aufgeworfenen Rechtsfragen in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht klärungsfähig (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 59).
  • BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96

    Tarifierung von Textilwaren und Lederwaren unter Hinzurechnung des Verschnitts

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