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   BFH, 17.02.2003 - VII B 234/02   

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https://dejure.org/2003,12033
BFH, 17.02.2003 - VII B 234/02 (https://dejure.org/2003,12033)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2003 - VII B 234/02 (https://dejure.org/2003,12033)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - VII B 234/02 (https://dejure.org/2003,12033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 zweite Alternative; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 3; ; AO 1977 § 277

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 62a 115 Abs. 2 Nr. 2
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; eingeschränkte Revisionszulassung bei einem teilbaren Streitgegenstand (hier: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 17.02.2003 - VII B 234/02
    Da mit der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde alle für das Beschwerdeverfahren notwendigen Prozesshandlungen getroffen waren, hat der am 27. August 2002 infolge Zustellung des Senatsbeschlusses vom 1. August 2002 VII B 35/02 gemäß § 116 Abs. 5 Satz 3 FGO rechtskräftig gewordene Widerruf der Bestellung von X als Steuerberater keine Auswirkungen auf das vorliegende Beschwerdeverfahren.
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04

    Rechtskraft der Ursprungsentscheidung nach Zurückweisung der

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts wird der Beschluss nicht bereits mit seinem Erlass, sondern erst mit seiner - gemäß § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO vorgeschriebenen - Zustellung wirksam (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 544 Rdnr. 22; vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 544 Rdnr. 12 d; zu § 116 Abs. 5 Satz 3 FGO vgl. BFH, Beschluss vom 17. Februar 2003 - VII B 234/02, BFH/NV 2003, 1063, unter 1).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 15/03

    Aufteilung einer Gesamtschuld und Vollstreckung

    Der erkennende Senat hat in seinem Zulassungsbeschluss vom 17. Februar 2003 VII B 234/02 (BFH/NV 2003, 1063) die Revision wegen dieser geltend gemachten Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 zweite Alternative FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
  • BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B

    Zulässigkeit einer durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten

    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Rechtskraft bereits im Zeitpunkt der Herausgabe des ablehnenden Beschlusses aus dem Gericht an die Post (vgl BVerwG Urteil vom 26.1.1994 - 6 C 2.92 - BVerwGE 95, 64, 67; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 23, und unter Bezugnahme auf diese Kommentierung auch BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 5 R 41/11 BH - BeckRS 2012, 66189 RdNr 10) oder - wofür insbesondere der Aspekt der Rechtssicherheit spricht - erst mit Zustellung des Beschlusses eintritt (so BGH Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 217/04 - BGHZ 164, 347, 350 ff - unter Bezugnahme auf BFH Beschluss vom 17.2.2003 - VII B 234/02 - BFH/NV 2003, 1063).
  • BFH, 31.03.2006 - V B 187/05

    NZB: Beendigung der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Für die Zulässigkeit der Beschwerde ist die Beendigung der Zulassung eines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts ohne Bedeutung, wenn --wie hier-- vor Ende der Zulassung bereits alle für die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Prozesshandlungen getroffen waren (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Februar 2003 VII B 234/02, BFH/NV 2003, 1063).
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