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   BFH, 01.06.1995 - VII B 31/95   

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https://dejure.org/1995,15944
BFH, 01.06.1995 - VII B 31/95 (https://dejure.org/1995,15944)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1995 - VII B 31/95 (https://dejure.org/1995,15944)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - VII B 31/95 (https://dejure.org/1995,15944)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand -

    Auszug aus BFH, 01.06.1995 - VII B 31/95
    Mit Urteil vom 14. Juli 1981 VII R 49/80 (BFHE 133, 501, BStBl II 1981, 751) hat der Senat entschieden, daß für die Wertfeststellung bei der Verwertung eines mit dinglichen Rechten vorbelasteten Grundstücks, dessen Übertragung vom Finanzamt mit Duldungsbescheid angefochten worden ist, und damit zugleich für die Feststellung der objektiven Gläubigerbenachteiligung der Zeitpunkt der Einspruchs entscheidung maßgeblich ist.
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    Wenn ein Rechtsmittel oder eine Klage gegen denselben Bescheid oder dieselbe Entscheidung wiederholt eingelegt oder erhoben wird, bevor über die erste Einlegung oder Erhebung entschieden wurde, so handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um ein und dasselbe Rechtsmittel oder ein und dieselbe Klage, worüber einheitlich zu befinden ist (vgl. BFH vom 9. August 2001 III R 58/99, BFH/NV 2002, 49;vom 19. Juli 1995 I R 87/94 u.a., BFHE 178, 303, BStBl II 1996, 19;vom 1. Juni 1995 VII B 31/95, BFH/NV 1996, 9).
  • FG Hessen, 16.11.2000 - 11 K 2179/96

    Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung; Wertersatz - Anfechtung durch

    Da für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten jedoch die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend sei, richte sich die Wertfeststellung nach dem Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14.7.1981 VII R 49/80, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1981, 751, Beschluß des BFH vom 1.6.1995 VII B 31/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 9).
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