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   BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06   

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https://dejure.org/2007,9496
BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06 (https://dejure.org/2007,9496)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2007 - VII B 4/06 (https://dejure.org/2007,9496)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - VII B 4/06 (https://dejure.org/2007,9496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BranntwMonG § 143 Abs. 2; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerversandverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung von Zuwiderhandlungen und Unregelmäßigkeiten nach Art. 20 RL 92/12/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Differenzierte steuerliche Behandlung bei mehreren, in einem engen Zusammenhang stehenden Warenlieferungen; Beifügung eines vom Versender auszufüllenden Begleitdokuments im Falle der Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren über das Gebiet eines oder mehrerer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Das Übergehen eines Beweisantrages oder einer unvollständigen Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrages oder die mangelhafte Sachaufklärung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 25.01.2002 - III B 127/01

    Zusammenveranlagung; klärungsbedürftige Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232; BFH-Entscheidung vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Denn zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung gehört nach ständiger BFH-Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die vermeintlich unzureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich das FG die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafgerichts zu eigen machen, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt, dass diese zutreffend sind und im finanzgerichtlichen Verfahren keine substantiierten Einwendungen gegen diese Feststellungen erhoben werden (BFH-Entscheidungen vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, und vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02

    NZB: Feststellungen in einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich das FG die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafgerichts zu eigen machen, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt, dass diese zutreffend sind und im finanzgerichtlichen Verfahren keine substantiierten Einwendungen gegen diese Feststellungen erhoben werden (BFH-Entscheidungen vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, und vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01

    Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 30. November 2004 VII R 25/01 (BFHE 208, 334) entschieden, dass mit dieser Vorschrift das Gemeinschaftsrecht nicht korrekt umgesetzt worden sei.
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Denn zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung gehört nach ständiger BFH-Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die vermeintlich unzureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06
    Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232; BFH-Entscheidung vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche

    Soweit die Klägerin behauptet, dass das FG den Grundsatz der Individualität der einzelnen Warenlieferungen missachtet hat und damit vom Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 VII B 4/06 (BFH/NV 2007, 1374) abgewichen ist, fehlt es bereits an einer schlüssigen Darlegung einer Divergenz, insbesondere an der Herausarbeitung und Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen.

    Im Übrigen liegt die behauptete Abweichung vom Beschluss des Senats in BFH/NV 2007, 1374 nicht vor, denn das FG hat die elf Transporte als eigenständige Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung angesehen.

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Das FG darf sich die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafgerichts jedenfalls dann zu eigen machen, wenn und soweit es - wie im Streitfall der Senat - zu der Überzeugung gelangt, dass diese zutreffend sind und im finanzgerichtlichen Verfahren keine substantiierten Einwendungen gegen diese Feststellungen erhoben werden (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007, VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, unter 2. a. E., m. w. Nachw.).
  • BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12

    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten

    Wie der Senat entschieden hat, können sie dabei grundsätzlich auf kriminaltechnische Gutachten, Erkenntnisse der Zollfahndung, Mitteilungen ausländischer Behörden sowie auf die in Strafurteilen wiedergegebenen Feststellungen zurückgreifen, soweit dies die nationale Rechtsordnung zulässt (Senatsentscheidungen vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, und in BFHE 227, 546, 561, ZfZ 2010, 76).
  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 12 K 445/06

    Bezugnahme des Finanzgerichts auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche

    Das Finanzgericht darf sich die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafgerichts zu eigen machen, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt, dass diese zutreffend sind und im finanzgerichtlichen Verfahren keine substantiierten Einwendungen gegen diese Feststellungen erhoben werden (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007, VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, unter 2. a. E., m. w. Nachw.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2008 - 12 K 407/04

    Haftung des Initiators eines sog. Umsatzsteuer-Karussells für

    Das Finanzgericht darf sich nämlich die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafgerichts zu eigen machen, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt, dass diese zutreffend sind und im finanzgerichtlichen Verfahren keine substantiierten Einwendungen gegen diese Feststellungen erhoben werden (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007, VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, unter 2. a. E., m. w. Nachw.).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06

    Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei

    Da es den Mitgliedstaaten freisteht, welche Erkenntnisquellen sie zur Feststellung von Zuwiderhandlungen und Unregelmäßigkeiten nutzbar machen, konnte das HZA - wie im Streitfall - auf Erkenntnisse der Zollfahndung und auf die in den genannten Strafurteilen wiedergegebenen Feststellungen sowie, im Wege der Amtshilfe, auf Aussagen gegenüber ausländischen Behörden zurückgreifen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, ZfZ 2007, 252).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 4588/06

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei nicht ordnungsgemäß erledigtem

    Hinsichtlich Ort und Zeitpunkt der Feststellung der Zuwiderhandlung konnte sich das HZA die Erkenntnisse der Zollfahndung (vgl. Aussage des Fahrers vom 22. Juni 1998, Abschlussvermerk des Zollfahndungsamtes vom 19. April 1999) und die Feststellungen im Strafurteil vom 2. September 1999 zu Eigen machen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, BFH/NV 07, 1374).
  • FG München, 13.11.2009 - 14 K 2466/08

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Versender als

    Hinsichtlich Ort und Zeitpunkt der Feststellung der Zuwiderhandlung konnte sich das HZA die Erkenntnisse der Zollfahndung (vgl. Aussagen des B und des S vom 11. und 26. November 1997, Schlussbericht der Zollfahndung vom 18. Dezember 1997) und die Feststellungen im Strafurteil vom 6. Juli 1998 zu Eigen machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2007 VII B 4/06, BFH/NV 07, 1374 und vom 30. September 2009 VII B 73/09, n.n.v.).
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