Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6342
BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07 (https://dejure.org/2007,6342)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - VII B 75/07 (https://dejure.org/2007,6342)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - VII B 75/07 (https://dejure.org/2007,6342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) schließt der allgemeine Grundsatz des Art. 241 EG (= Art. 184 des hier noch anzuwendenden Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft), wonach jedermann im Rahmen einer nach nationalem Recht erhobenen Klage, in der es auf die Geltung einer gemeinschaftsrechtlichen Verordnung ankommt, die Unanwendbarkeit dieser Verordnung geltend machen kann, nicht aus, dass eine solche Verordnung einem Einzelnen gegenüber bestandskräftig wird, im Verhältnis zu dem sie als Einzelfallentscheidung anzusehen ist und der sie somit nach Art. 230 EG (= Art. 173 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) hätte anfechten können, so dass dieser, wenn eine solche Anfechtung unterblieben ist, später nicht die Ungültigkeit dieser Verordnung vor einem nationalen Gericht geltend machen kann (EuGH-Urteil vom 15. Februar 2001 Rs. C-239/99 --NachiEurope--, EuGHE 2001, I-1197).

    Hierbei handelt es sich um eine unter Beachtung der vorgenannten Rechtsprechung des EuGH zu beantwortende Frage des Einzelfalls, die das FG im Streitfall unter Hinweis darauf, dass die Klägerin und die tschechische Fa. X in der (Vorgänger-)Verordnung (EWG) Nr. 3019/86 der Kommission vom 30. September 1986 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls (ABlEG Nr. L 280/68) namentlich genannt gewesen seien (vgl. dazu EuGH-Urteile vom 21. Februar 1984 Rs. 239 und 275/82, EuGHE 1984, 1005, und in EuGHE 2001, I-1197), bejaht hat, während die Klägerin ihre unmittelbare und individuelle Betroffenheit durch die VO Nr. 864/87, jedenfalls aber ihr Rechtsschutzinteresse während der zweimonatigen Klagefrist des Art. 230 Abs. 5 EG verneint.

  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    Hierbei handelt es sich um eine unter Beachtung der vorgenannten Rechtsprechung des EuGH zu beantwortende Frage des Einzelfalls, die das FG im Streitfall unter Hinweis darauf, dass die Klägerin und die tschechische Fa. X in der (Vorgänger-)Verordnung (EWG) Nr. 3019/86 der Kommission vom 30. September 1986 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls (ABlEG Nr. L 280/68) namentlich genannt gewesen seien (vgl. dazu EuGH-Urteile vom 21. Februar 1984 Rs. 239 und 275/82, EuGHE 1984, 1005, und in EuGHE 2001, I-1197), bejaht hat, während die Klägerin ihre unmittelbare und individuelle Betroffenheit durch die VO Nr. 864/87, jedenfalls aber ihr Rechtsschutzinteresse während der zweimonatigen Klagefrist des Art. 230 Abs. 5 EG verneint.
  • BFH, 14.06.2000 - XI B 85/99

    Divergenz; überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    Schließlich fehlt es auch an Ausführungen der Beschwerde, inwieweit das FG-Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte; auf frühzeitig zu erhebende Beweise kam es --wie ausgeführt-- nicht an (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 XI B 85/99, BFH/NV 2000, 1364).
  • BFH, 20.04.1988 - I R 67/84

    Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    Ob die in diesem Zusammenhang vertretene Ansicht der Beschwerde zutrifft, dass sich die Klägerin unter diesen besonderen Umständen entgegen der Auffassung des FG auf die Ungültigkeit der VO Nr. 864/87 ab dem 1. Januar 1991 berufen kann (obwohl es sich nicht erschließt, weshalb die Klägerin unter diesen Umständen nicht auch ihre Klagebefugnis gemäß Art. 230 Abs. 4 EG ab dem 1. Januar 1991 bejaht), kann offenbleiben, denn das Urteil des FG erweist sich im Entscheidungsausspruch jedenfalls aus anderen als den vom FG angenommenen Gründen als richtig, so dass die Revision nach § 126 Abs. 4 FGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden ist, nicht zuzulassen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1988 I R 67/84, BFHE 154, 5, 6, BStBl II 1988, 927; vom 13. November 1997 V R 62/96, BFH/NV 1998, 606, 607).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 62/96

    Voraussetzungen für Anspruch eines einzelnen Gesellschafters auf Veranlagung zur

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    Ob die in diesem Zusammenhang vertretene Ansicht der Beschwerde zutrifft, dass sich die Klägerin unter diesen besonderen Umständen entgegen der Auffassung des FG auf die Ungültigkeit der VO Nr. 864/87 ab dem 1. Januar 1991 berufen kann (obwohl es sich nicht erschließt, weshalb die Klägerin unter diesen Umständen nicht auch ihre Klagebefugnis gemäß Art. 230 Abs. 4 EG ab dem 1. Januar 1991 bejaht), kann offenbleiben, denn das Urteil des FG erweist sich im Entscheidungsausspruch jedenfalls aus anderen als den vom FG angenommenen Gründen als richtig, so dass die Revision nach § 126 Abs. 4 FGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden ist, nicht zuzulassen ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1988 I R 67/84, BFHE 154, 5, 6, BStBl II 1988, 927; vom 13. November 1997 V R 62/96, BFH/NV 1998, 606, 607).
  • BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99

    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    Einwendungen gegen die Richtigkeit der im FG-Urteil festgestellten Tatsachen können nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gerügt werden, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-441/05

    Roquette Frères - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Isoglukose -

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    In einem anderen Verfahren betreffend eine Verordnung im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker hat der EuGH dagegen die dortige Klägerin als nicht ohne jeden Zweifel berechtigt angesehen, auf der Grundlage von Art. 230 EG eine Nichtigkeitsklage zu erheben, und hat eine Präklusion verneint (EuGH-Urteil vom 8. März 2007 Rs. C-441/05 --Roquette Frères--, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 95/10), weil die Produktionsgrundmenge nicht unmittelbar dieser Klägerin, sondern dem Mitgliedstaat durch das betreffende Gemeinschaftsrecht zugeteilt war.
  • EuGH, 17.03.2011 - C-95/10

    Strong Segurança - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
    In einem anderen Verfahren betreffend eine Verordnung im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker hat der EuGH dagegen die dortige Klägerin als nicht ohne jeden Zweifel berechtigt angesehen, auf der Grundlage von Art. 230 EG eine Nichtigkeitsklage zu erheben, und hat eine Präklusion verneint (EuGH-Urteil vom 8. März 2007 Rs. C-441/05 --Roquette Frères--, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 95/10), weil die Produktionsgrundmenge nicht unmittelbar dieser Klägerin, sondern dem Mitgliedstaat durch das betreffende Gemeinschaftsrecht zugeteilt war.
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Es fehlt schon an Ausführungen, inwieweit das FG-Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte (zu den Begründungsanforderungen insoweit vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 09.12.2011 - III B 67/11

    Rüge überlanger Verfahrensdauer in Kindergeldsachen - Darlegung von

    In der Beschwerdebegründung sind deshalb auch Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte (Senatsbeschluss vom 31. August 2010 III B 95/09, BFH/NV 2010, 2294; BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).

    Für die Frage, ob ein die Revisionszulassung rechtfertigender Verfahrensfehler vorliegt, kann gleichwohl nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens abgestellt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 126).

  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 26.09.2007 - VII S 44/07

    Keine Aussetzung der Vollziehung wenn angefochtener Verwaltungsakt

    Gegen dieses Urteil richtet sich die unter dem Az. VII B 75/07 beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin.

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin im Verfahren VII B 75/07 als unbegründet zurückgewiesen, so dass die Vorentscheidungen unanfechtbar geworden sind.

  • BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07

    Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung

    Der Beschluss des Senats vom 26. September 2007 VII B 75/07 ist am 11. Oktober 2007 zur Post aufgegeben worden und gilt damit als am 14. Oktober 2007 zugegangen (§ 133a Abs. 2 Satz 3 FGO analog).

    Aus den Gründen des Beschlusses vom 26. September 2007 VII B 75/07 ergibt sich indes, dass der Senat keine Zweifel hatte, dass die VO Nr. 864/87 bis zum Zeitpunkt ihres Auslaufens wirksam war, weil bei einer in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften erlassenen Antidumpingverordnung der --wie von Seiten der Klägerin geltend gemacht-- von einem bestimmten Zeitpunkt ab eingetretene Wegfall der Voraussetzungen für die Einführung des Antidumpingzolls nicht zur Ungültigkeit der Verordnung führt, sondern nur ein Überprüfungsverfahren rechtfertigt.

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge

    Im Übrigen kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde eine solche Rüge nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht (auch) auf die Dauer des Einspruchsverfahrens gestützt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    Die Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer kann nämlich nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht aber auf diejenige des behördlichen Verfahrens gestützt werden (BFH-Beschluss vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 18.07.2011 - IX B 39/11

    Verbindliche Zusage (Eigenheimzulage) - rechtliches Gehör,

    Es fehlt nämlich an Ausführungen, inwieweit das angefochtene Urteil anders ausgefallen wäre, wenn das FG zu einem früheren Zeitpunkt entschieden hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126; vom 31. August 2010 III B 95/09, BFH/NV 2010, 2294).
  • BFH, 08.02.2008 - VII B 156/07

    Auswirkungen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids auf das mit diesem

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des FG aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Im Übrigen kann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde eine solche Rüge nur auf die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, nicht (auch) auf die Dauer des Einspruchsverfahrens gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126; in BFH/NV 2012, 263, unter I.F.).
  • BFH, 17.08.2011 - X S 10/11

    Verfahrensmängel - Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG hinsichtlich nach der

  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

  • BFH, 31.08.2010 - III B 95/09

    Überlange Verfahrensdauer - Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach

  • BFH, 01.04.2009 - X B 90/08

    Rüge überlanger Verfahrensdauer - Unmöglichkeit der Sachaufklärung - Kein

  • BFH, 27.08.2009 - X B 74/09

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf

  • BFH, 17.09.2008 - II B 2/08

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - Rüge

  • BFH, 11.05.2009 - II S 6/09

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen - entsprechende Anwendung des § 126 Abs 4

  • BFH, 26.11.2008 - II B 71/07

    Klageerhebung durch bereits aufgehobene Erbengemeinschaft - Bestimmung des

  • BFH, 27.05.2009 - I B 5/09

    Dauer des Verwaltungsverfahrens kein Verfahrensmangel - Verletzung der

  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288

    Europarechtliche Umsetzung von UN-Sanktionen; Einfrieren der inländischen Gelder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht