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BFH, 23.07.1998 - VII B 92/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Ablehnungsgesuch - Entscheidende Richter - Geschäftsverteilungsplan des FG - Mitwirkungsplan des Senats - Dienstliche Äußerung
- Judicialis
FGO § 5 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 1; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 45 Abs. 1 Halbsatz 2; ; ZPO § 47
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.09.1994 - II B 70/94
Grundgesetzliche Gewährleistung des Rechts auf Gehör - Parteiliche und …
Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII B 92/98
Steht dieser unstreitig fest und bedarf es daher keiner weiteren Aufklärung, so ist das Unterbleiben einer Einholung der dienstlichen Äußerung für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ohne Bedeutung (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414).
- OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung
Vielmehr dient die dienstliche Äußerung der Tatsachenfeststellung, nämlich der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (vgl. BFH Beschluß vom 23. Juli 1998 - VII B 92/98 -, juris;… BFH/NV 2007, 2139 ff.; BVerwG, Beschluß vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris OLG Saarbrücken, OLG-Report 2003, 362 f.), und insoweit auch der Glaubhaftmachung nach § 44 Abs. 2 ZPO. - BFH, 24.07.2000 - VIII B 44/00
Richterablehnung; nicht ordnungsgemäße Besetzung des FG
Steht dieser unstreitig fest und bedarf es daher keiner weiteren Aufklärung, so ist das Unterbleiben einer Einholung der dienstlichen Äußerung für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ohne Bedeutung (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414;… vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780; vom 23. Juli 1998 VII B 92/98, BFH/NV 1999, 70). - BFH, 02.05.2001 - X B 1/01
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Steht dieser unstreitig fest und bedarf es daher keiner weiteren Aufklärung, so ist das Unterbleiben einer Einholung der dienstlichen Äußerung für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ohne Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1998 VII B 92/98, BFH/NV 1999, 70).
- VG München, 06.11.2012 - M 19 DB 12.3852
Begründeter Befangenheitsantrag
Die dienstliche Äußerung, die der abgelehnte Richter nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO abzugeben hat, dient innerhalb des Ablehnungsverfahrens der vollständigen Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2006 - 3 B 182/05 - juris; BFH, Beschl. v. 23.7.1998 - VII B 92/98 - juris;… BFH/NV 2007, 2139 ff; BFH, Beschl. v. 13.6.2012 - VB 36/12 - juris). - BFH, 02.05.2001 - X B 3/01
Richterablehnung - Misstrauen - Objektive Betrachtung - Dienstliche Äußerung
Steht dieser unstreitig fest und bedarf es daher keiner weiteren Aufklärung, so ist das Unterbleiben einer Einholung der dienstlichen Äußerung für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ohne Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1998 VII B 92/98, BFH/NV 1999, 70). - BFH, 07.12.1999 - IV B 82/99
Richterablehnung; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters
Aus ihrem Fehlen können indes dann keine Rückschlüsse gezogen werden, wenn der zur Entscheidung stehende Sachverhalt unstreitig feststeht oder wenn die im Ablehnungsgesuch vorgebrachten Gründe unschlüssig sind (BFH-Beschluß vom 23. Juli 1998 VII B 92/98, BFH/NV 1999, 70, nur Leitsatz, Volltext in Juris). - LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei …
Die dienstliche Äußerung dient der Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BFH v. 23. Juli 1998 - VII B 92/98 -, juris;… BFH/NV 2007, 2139 ff.; BVerwG, v. 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris; OLG Köln v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris - JMBl NW 2009, 89). - FG Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 6 K 503/01
Wiederaufnahme eines durch Beschluss abgeschlossenen Verfahrens
Steht dieser unstreitig fest und bedarf es daher keiner weiteren Aufklärung oder sind die geltend gemachten Ablehnungsgründe unschlüssig, so ist das Unterbleiben einer Einholung der dienstlichen Äußerung für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ohne Bedeutung (…vgl. Beschlüsse des BFH vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414, und vom 23. Juli 1998 VII B 92/98, BFH/NV 1999, 70).