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   BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69   

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BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69 (https://dejure.org/1969,31)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1969 - VII C 18.69 (https://dejure.org/1969,31)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1969 - VII C 18.69 (https://dejure.org/1969,31)
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Idiotentest

Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anordnung zur Beibringung eines MPU-Fahreignungsgutachtens ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt?

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eignung - Fahrerlaubnis - Untersuchungsstelle - Anfechtbarkeit - Sachverhalt

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 248
  • NJW 1970, 1989
  • MDR 1970, 532
  • DÖV 1970, 570
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
    Der auf Grund bestimmter Bedenken bestehende Verdacht auf Ungeeignetheit kann sich dadurch bei der Verwaltungsbehörde zu der Gewißheit verdichten, daß der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daß ihm deshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen ist (BVerwGE 11, 274 ).

    Darauf hat der Senat bereits in BVerwGE 11, 274 (275) hingewiesen.

  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
    Deshalb ist bei der Auslegung und Anwendung dieses Begriffes das Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers von wesentlicher Bedeutung (BVerwGE 3, 258 [262]).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist eine solche von der Fahrerlaubnisbehörde an den Betroffenen gerichtete Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nicht selbstständig rechtlich anfechtbar; sie ist kein Verwaltungsakt, sondern nur eine der eigentlichen Entscheidung vorausgehende und diese vorbereitende Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung (so zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 StVZO a.F. BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - 7 C 18.69 - BVerwGE 34, 248 ; ebenso zu § 15b StVZO a.F.: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1994 - 11 B 157.93 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 23 S. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - VRS 103, 224 ; OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 - NJW 2001, 3427 ; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 43 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Kann auf die Befolgung einer Verfahrenshandlung mittels einer Disziplinarmaßnahmen hingewirkt werden, kommt dies den Wirkungen einer "Vollstreckbarkeit" so nahe, dass eine unterschiedliche Behandlung im Rahmen der isolierten gerichtlichen Überprüfbarkeit nicht gerechtfertigt ist (ebenso VG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2019 - 9 L 2471/19.F -, juris Rn. 21; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - 7 C 18.69 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Es ist deshalb nie in Zweifel gezogen worden, daß etwa für Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit belastenden Verwaltungsakten - z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG VII C 18.69 - BVerwGE 34, 248 ) - Gebühren erhoben werden dürfen, obwohl dem Gebührenschuldner ersichtlich durch die Verwaltungstätigkeit in diesen Fällen kein Vorteil zuwächst (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ).
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