Rechtsprechung
BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von Zeugnissen - Festlegung des Kostenschuldners für die Amtshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 23.07.1971 - Bf I 53/71
- BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71
Papierfundstellen
- DÖV 1972, 724
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.12.1961 - VII C 184.60
Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71
Regelmäßig hat der die Gebühr für eine Amtshandlung zu erbringen, der sie veranlaßt hat (BVerwGE 13, 214 [219]; Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 184.60 -). - BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71
Regelmäßig hat der die Gebühr für eine Amtshandlung zu erbringen, der sie veranlaßt hat (BVerwGE 13, 214 [219]; Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 184.60 -).
- BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94
Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der mit § 13 VwKostG identischen Vorschrift des § 2 der Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft vom 12. August 1969 (…BGBl. II 1969, S. 1536) ausgeführt, die Aneinanderreihung des Veranlassers und des Begünstigten als Kostenschuldner innerhalb einer "Schuldnerklasse" und die Verknüpfung mit dem Wort "oder" spreche dafür, daß nicht beide wie die in anderen Ziffern erwähnten Schuldnertypen nach dem freien Belieben unter dem Gesichtspunkt der gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. § 13 Abs. 2 VwKostG) sollten in Anspruch genommen werden können, sondern daß die Behörde bei ihrer Inanspruchnahme bestimmten Grundsätzen unterliege und regelmäßig im Verhältnis zum Begünstigten in erster Linie den Veranlasser heranzuziehen habe (Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 48.71 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17 S. 35 (37)).Es ist bereits dargelegt worden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 48.71 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17 S. 35 (37)) vorrangig der Veranlasser heranzuziehen und daß Veranlasser der Ausstellung einer Entsorgungsbestätigung der Abfallerzeuger als "Nachweispflichtiger" (§ 8 Abs. 1 AbfRestÜberwV) ist, auf dessen Initiative das gesamte Nachweisverfahren in Gang gesetzt wird.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06
Heranziehung zu Vermessungsgebühren; Wechsel des Straßenbaulastträgers; private …
In § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG sind in sehr allgemeiner Form das gebührenrechtliche Veranlassungsprinzip (Alt. 1, s. dazu BVerwG, Urt. v. 30.06.1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17) und das (in Teilbereichen manchmal als dessen Unterfall angesehene) Begünstigungsprinzip (…Alt. 2, s. dazu etwa OVG Münster, Urt. v. 25.02.1981 - 2 A 2723/79 -, OVGE 35, 203 [206]) als Prinzipien zur Konstituierung des Gebührenschuldverhältnisses aufgrund besonderer individueller Zurechnung von Verwaltungskosten kodifiziert (…zum Fehlen des Begünstigungsprinzips in Niedersachsen, § 5 Abs. 1 NVwKostG, s. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.05.1990 - 6 A 163/88 -, NVwZ-RR 1990, 664).Zusammenfassend ist im verwaltungsgebührenrechtlichen Sinne kein Veranlasser, sondern nur ein Begünstigter der Vermessungstätigkeit der Beklagten vorhanden (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Gestaltung auch BVerwG, Urt. v. 30.06.1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16
Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Heranziehung zu Verwaltungsgebühren einer Seeberufsgenossenschaft (Urteil vom 30.6.1972 - VII C 48.71 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17, juris Rn. 15) und zur Heranziehung von Gebühren für eine Entsorgungsbestätigung (…Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 29.94 - BVerwGE 100, 323, juris Rn. 24) gebieten keine andere Sichtweise.
- BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte …
Die Behörde kann sich erst dann an den Begünstigten halten, wenn ein Veranlasser entweder nicht vorhanden ist oder gewichtige Gründe für die Inanspruchnahme des Begünstigten sprechen (vgl. BVerwG-Urteile vom 30. Juni 1972 VII C 48.71, und vom 1. März 1996 8 C 29.94, BVerwGE 100, 323). - VG Sigmaringen, 23.03.2005 - 8 K 462/04
Raumordnungsverfahren im Hinblick auf eine Golfplatzanlage; freier …
Insbesondere hat regelmäßig die Gebühr für eine Amtshandlung derjenige zu erbringen, der sie veranlasst hat, so dass der Veranlasser in erster Linie heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17).Die Behörde kann sich ausnahmsweise dann (sofort) an den Interessenten halten, wenn ein Veranlasser entweder nicht vorhanden ist oder gewichtige Gründe für die Inanspruchnahme des Interessenten sprechen (BVerwG, Urteil vom 30.06.1972, a.a.O.).
- FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14
Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der …
Dabei kann dahinstehen, ob dieser Grundsatz (BVerwG, Urt. v. 30.06.1972, VII C 48.71, juris Rn. 15;… Urt. v. 01.03.1996, 8 C 29/94, BVerwGE 100, 323, juris Rn. 24;… ausführlich VGH Kassel, Urt. v. 07.01.2011, 5 A 1624/09, juris Rn. 25) auch im Rahmen einer Inanspruchnahme für Verwahrungsgebühren nach der Zollkostenverordnung gilt (…dagegen wohl BFH, Urt. v. 26.09.2012, VII R 65/11, juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters, …
Dies entspräche auch der Auslegung des bis 14. August 2013 geltenden § 13 VwKostG (BVerwG, Urt. v. 1. März 1996 - 8 C 29.94 -, juris Rn. 24, sowie v. 30. Juni 1972 - VII C 48.71 -, juris Rn. 15). - OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02
Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des …
Aus den gleichen Erwägungen heraus kann im vorliegenden Verfahren auch offen bleiben, ob als Kostenschuldner gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 GebG Bbg neben dem materiell verwertungs- bzw. entsorgungspflichtigen und daher in erster Linie als Veranlasser anzusehenden Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage (…vgl. für die Entsorgungsbestätigung nach der früheren Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung BVerwG, Urt. v. 1. März 1996, a. a. O., S. 331 f.; zur Heranziehung des Veranlassers vor dem Begünstigten bereits BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1972 - VII C 48.71 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17) auch ein von ihm mit der Abwicklung der Klärschlammverwertung beauftragter Dritter - wie die Antragstellerin - herangezogen werden kann, wenn er die Anzeige nach § 7 Abs. 1 AbfKlärV abgibt. - BVerwG, 27.05.2011 - 9 B 29.11
Abweichungsrüge; gleichlautende Regelungen in Verwaltungskostengesetzen
Die Beschwerde meint, der Verwaltungsgerichtshof sei mit der Annahme, Verwaltungskosten könnten dann gegenüber dem durch eine Amtshandlung Begünstigten als Gesamtschuldner geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber (Veranlasser) der Amtshandlung als Kostenschuldner ausgefallen ist, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1972 (- BVerwG 7 C 48.71 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17 S. 37 f.) abgewichen. - VGH Hessen, 07.01.2011 - 5 A 1624/09
Vermessungsgebühren
Von diesem Grundsatz könne nur dann abgewichen werden, wenn ein Veranlasser entweder nicht vorhanden sei oder gewichtige Gründe für die Inanspruchnahme des Begünstigten sprächen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - VII C 48.71 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 17; Urteil vom 8. Dezember 1961 - VII C 2.61, BVerwGE 13, 214). - OVG Brandenburg, 07.05.2003 - 2 B 297/02
Verwaltungsgebühr für die Prüfung einer Anzeige; Anordnung der aufschiebenden …
- VGH Hessen, 09.12.1988 - 8 TH 4345/88
Keine Wertbeschränkung bei Beschwerde im Verwaltungskostenstreit - Veranlasser …
- OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 KS 74/01
Auslagenerstattung; Auslagenerstattung; Kostenschuldner; Zuständigkeit