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   BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63   

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https://dejure.org/1964,217
BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63 (https://dejure.org/1964,217)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1964 - VII C 8.63 (https://dejure.org/1964,217)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1964 - VII C 8.63 (https://dejure.org/1964,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für die Erteilung von Bezugsgenehmigungen im Interzonenhandel - Behördliches Ermessen bei der Ablehnung einer Bezugsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InterzonenhandelsVO § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 336
  • MDR 1964, 946
  • MDR 1964, 950
  • DVBl 1964, 999
  • BB 1964, 946
  • JR 1965, 432
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 281) und das Inkrafttreten des Außenwirtschaftsgesetzes vom 28. April 1961 (BGBl. I S. 481) - AWG - ist die Klägerin auf eine entsprechende Anregung des Berufungsgerichts zur Feststellungsklage übergegangen, nachdem der Beklagte mit Schriftsatz vom 19. Juli 1961 mitgeteilt hatte, daß auch nach der gegenwärtigen Rechtslage die gewünschte Bezugsgenehmigung nicht erteilt werden könne.

    Wie auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 281 [289]) ausgeführt hat, ist für die Weitergeltung dieses Gesetzes eine neue Rechtsgrundlage geschaffen worden, ohne daß es darauf ankommt, ob es damit deutsches Recht geworden ist oder Besatzungsrecht geblieben ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entscheidendes Gewicht auf die politische Lage zur Zeit des Vertragsschlusses, die rechtliche und tatsächliche Entwicklung auf dem Gebiet des Außenhandels seit dem Zusammenbruch, die wirtschaftspolitische Bedeutung der devisenrechtlichen Vorschriften und endlich auf die praktischen Schwierigkeiten der Gesetzgebung auf diesem Gebiet gelegt (BVerfGE 12, 281 [290]).

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt hat, fehlt es an der Bestimmtheit einer Ermächtigung, wenn nicht mehr voraussehbar ist, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (vgl. BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57]).
  • BVerwG, 15.12.1961 - VII C 103.60

    Widerruf einer Beihilfeberechtigung für Fahrzeuge eines Unternehmens -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Der Senat hat bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß gerade im Bereich der wirtschaftslenkenden Verwaltung, für den sich die Notwendigkeit einer gewissen Elastizität der Tragweite der Ermächtigung, aus der Natur der Sache ergibt, es genügen muß, wenn sich die Grenzen der Ermächtigung aus Wortlaut und Sinnzusammenhang ergeben (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Dezember 1961 - BVerwG VII C 103.60 -, BVerwG VII C 108.60 -, Buchholz BVerwG 451.55 Nr. 10 und 11).
  • BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend auf Verpflichtungsklagen anzuwenden (vgl. das Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 -, Buchholz BVerwG 310 Nr. 11 zu § 113 VwGO; ebenso das Urteil des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 30.62 -).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in solchen Fällen eine bestimmte Rechtsbeziehung gegeben (vgl. BVerwGE 14, 202 [BVerwG 25.05.1962 - VII C 240/59] und 235).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 30.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend auf Verpflichtungsklagen anzuwenden (vgl. das Urteil vom 6. September 1962 - BVerwG VIII C 78.60 -, Buchholz BVerwG 310 Nr. 11 zu § 113 VwGO; ebenso das Urteil des Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 30.62 -).
  • BVerwG, 08.11.1957 - VII C 9.57

    Wirtschaftslenkung - Weineinfuhr - Verfahrensrecht - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Der Senat hat allerdings bereits in einem Fälle, der den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Überleitungsvertrages betraf, auf die rechtsstaatlichen Erfordernisse bei der Erteilung von Ermächtigungen im Hinblick auf Art. 80 GG hingewiesen (BVerwGE 5, 334 [BVerwG 08.11.1957 - VII C 9/57]).
  • BVerwG, 15.12.1961 - VII C 108.60
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63
    Der Senat hat bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß gerade im Bereich der wirtschaftslenkenden Verwaltung, für den sich die Notwendigkeit einer gewissen Elastizität der Tragweite der Ermächtigung, aus der Natur der Sache ergibt, es genügen muß, wenn sich die Grenzen der Ermächtigung aus Wortlaut und Sinnzusammenhang ergeben (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Dezember 1961 - BVerwG VII C 103.60 -, BVerwG VII C 108.60 -, Buchholz BVerwG 451.55 Nr. 10 und 11).
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