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   BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65   

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BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65 (https://dejure.org/1966,201)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1966 - VII P 14.65 (https://dejure.org/1966,201)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1966 - VII P 14.65 (https://dejure.org/1966,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG Nordrhein-Westfalen § 22; WahlO hierzu § 16

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 120
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65
    Bereits in seinem Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - hat sich der Senat mit dieser Frage befaßt und ausgesprochen, daß die Mitwirkung sämtlicher Mitglieder des Wahlvorstandes bei den von ihm zu treffenden Maßnahmen nicht verlangt werden kann, wenn dies weder aus der gesetzlichen Regelung zu folgern noch mit Erwägungen zu rechtfertigen ist, die dem Beschluß des Senats vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) zugrunde liegen.

    Darauf beruht auch die vom Senat in seinem Beschluß vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) vertretene Auffassung, daß eine nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstandes stets die Wahlanfechtung rechtfertigt, weil nur der ordnungsgemäß zusammengesetzte Wahlvorstand berufen ist, in seinen Kompetenzbereich fallende Entscheidungen zu treffen.

  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65
    Bereits in seinem Beschluß vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140) hat der Senat betont, daß es sich bei dem Beschlußverfahren um ein von der Offizialmaxime beherrschtes objektives Verfahren handelt, das keine eigentlichen Parteien wie im Verwaltungsstreitverfahren, sondern lediglich einen Antragsteller und Beteiligte kennt.
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65
    Bereits in seinem Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - hat sich der Senat mit dieser Frage befaßt und ausgesprochen, daß die Mitwirkung sämtlicher Mitglieder des Wahlvorstandes bei den von ihm zu treffenden Maßnahmen nicht verlangt werden kann, wenn dies weder aus der gesetzlichen Regelung zu folgern noch mit Erwägungen zu rechtfertigen ist, die dem Beschluß des Senats vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) zugrunde liegen.
  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 11.64

    Verfahrensgang des Zustimmungsprozesses eines Personalrats zur Beförderung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65
    Welche verfahrensrechtlichen Folgen sich daraus ergeben, wenn es das Beschwerdegericht gleichwohl unterläßt, gemäß § 92 Abs. 1 ArbGG über die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu entscheiden, hat der Senat in seinem Beschluß vom 1. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 86) geklärt.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Dabei wird allerdings eine nur denkbare Möglichkeit dann nicht genügen, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 = Buchholz 238.37 § 22 PersVG Nordrhein-Westfalen Nr. 2 S. 4, vom 17. Juli 1980 - BVerwG 6 P 4.80 - Buchholz 238.3 A § 25 BPersVG Nr. 3 S. 14 und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 = Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 3 S. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 17.05

    Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der

    Nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 PersVG genügt bereits die theoretische Möglichkeit einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses, d.h., es genügt, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte (s. BVerwG, etwa Beschlüsse vom 5. Februar 1965 - VII P 10.64 -, BVerwGE 20, 246, 247, vom 23. September 1966 - VII P 14.65 -, BVerwGE 25, 120, 121, und vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 -, PersV 1984, 322, 324).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 1) auch nicht daraus, dass u.a. dem Bundesverwaltungsgericht zufolge nach Maßgabe anderer Entscheidungen bei einer Wahlanfechtung "eine nur denkbare Möglichkeit dann nicht genügen (wird), die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist" (Beschluss vom 23. September 1966 - VII P 14.65 -, BVerwGE 25, 120, 121; Beschluss vom 8. Oktober 1975 - VII P 15.75 -, PersV 1976, 420).

    Abgesehen davon, dass das Bundesverwaltungsgericht auch in Anbetracht dieser einschränkenden Formel an seiner Rechtsprechung festgehalten hat, dass eine nicht gesetzmäßige Zusammensetzung eines Wahlvorstandes stets die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses bedeutet (s. Beschluss vom 23. September 1966, a.a.O., BVerwGE 25, 120, dort S. 121 einerseits und S. 122 andererseits), kann auch unabhängig davon keinesfalls mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass aufgrund des nicht ordnungsgemäß - ohne Berücksichtigung der Gruppe der Arbeiter - zusammengesetzten Wahlvorstandes das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1976 - P L 11/76

    Anfechtung der Wahlen in der Gruppe der Beamten und Angestellten zum Personalrat;

    Nur dieses Kollegium ist nach dem Wahlrecht befugt, die vom Gesetz und der Wahlordnung dem Wahlvorstande übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die Entscheidungen, die für das Ergebnis der Wahl bedeutsam sind, zu treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 - Buchholz Rspr. BVerwG 238.3 § 17 Nr. 3 = BVerwG-E 9, 357; 25. Februar 1966 - VII P 13.64 - Buchholz a.a.O. 238.3 § 76 Nr. 14 und 23. September 1966 - VII P 14.65 - Buchholz a.a.O. 238.37 § 22 Nr. 2 = BVerwGE 25, 120).

    Dies gilt besonders für die Feststellung des Wahlergebnisses nach § 20 WO (vgl. BVerwGE 25, 120).

    So zum Beispiel, wenn festzustellen ist, ob die Wahlurnen leer sind (vgl. BVerwGE 25, 120 [122], Seifert 1976, Bundeswahlrecht, RdNr. 11 zu § 8 BWG).

  • BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90

    Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages

    Dabei wird allerdings eine nur denkbare Möglichkeit dann nicht genügen, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwGE 25, 120, 121).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Personalratswahlen, die zwar durch einen Wahlvorstand organisiert und geleitet werden, bei denen aber die Zusammensetzung oder die Bestellung des Wahlvorstandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zwar nicht unwirksam, aber anfechtbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - 7 P 18.58 - BVerwGE 9, 357 und vom 23. September 1966 - 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 ) und dass für den Fall, dass bei der Bestellung des Wahlvorstandes gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften verstoßen worden ist, die Anfechtung der Wahl begründet ist, es sei denn, dass festgestellt werden kann, das Wahlergebnis habe durch diesen Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden können (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ).
  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

    Nach dem Wortlaut des § 21 BremPersVG genügt bereits die theoretische Möglichkeit - 12 - einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses, d.h., es genügt, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1983 - BVerwG 6 P 17.81 - juris; Beschl. v. 23.09.1966 - VII P 14.65 - BVerwGE 25, 120 [121]; Beschl. v. 05.02.1965 - VII P 10.64 - BVerwGE 20, 246 [247]).

    Ob eine in diesem Sinne relevante Möglichkeit der Beeinflussung oder Änderung des Wahlergebnisses besteht, ist in der Regel aufgrund der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts zu beurteilen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 23.09.1966 - VII P 14.65 - BVerwGE 25, 120 [121]).

  • BVerwG, 07.05.2003 - 6 P 17.02

    Ausschluss aus dem Personalrat; Personalratswahl; Rücktritt des Personalrats;

    Ob dies der Fall war, beantwortet sich in der Regel aus der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120, 121 und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145, 152 = PersV 1984, 322, 324).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Personalratswahlen, die zwar durch einen Wahlvorstand organisiert und geleitet werden, bei denen aber die Zusammensetzung oder die Bestellung des Wahlvorstandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zwar nicht unwirksam, aber anfechtbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - 7 P 18.58 - BVerwGE 9, 357 - und vom 23. September 1966 - 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 ) und dass für den Fall, dass bei der Bestellung des Wahlvorstandes gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften verstoßen worden ist, die Anfechtung der Wahl begründet ist, es sei denn, dass festgestellt werden kann, das Wahlergebnis habe durch diesen Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden können (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ).
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

    Dabei wird allerdings eine nur denkbare Möglichkeit dann nicht genügen, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 23.9.1966 - 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120, 121; B.v. 17.7.1980 - 6 P 4.80; B.v. 27.4.1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145, 152; vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 27.6.2007 - 6 A 1/06 - PersR 2007, 443 - juris Rn. 45; zur Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; VG Berlin, U.v. 2.11.2010 - 3 K 263.10 - juris Rn. 53 m. w. N. - Überprüfung der Wahl des Konzils einer Universität).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 1966 - VII P 14.65 -, BVerwGE 25, 120 = Buchholz 238.37 § 22 PersVG NW Nr. 2 = PersV 1966, 276 = ZBR 1967, 26, und vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 -, BVerwGE 67, 145 = Buchholz 238.31 § 25 PersVG BW Nr. 3 = PersV 1984, 322 = ZBR 1984, 81; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 1997 - 1 A 878/97.PVB -, PersV 1999, 226 = ZfPR 2000, 4.
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69

    Wahl der Angestellten in der Gruppe der Arbeiter bei der Wahl zum örtlichen

  • OVG Thüringen, 08.05.2014 - 6 PO 308/13

    Personalratswahlanfechtung durch die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit -

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1992 - 4 A 10123/92

    Anfechtung einer Personalratswahl durch eine Gewerkschaft; Verkürzung der Frist

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

  • VG Gera, 24.05.2017 - 2 K 606/16

    Hochschulwahl; elektronische Wahl; Wahlprüfung; Anfechtungsfrist

  • OVG Thüringen, 18.09.2013 - 5 PO 1430/10

    Erlass und Aushang des Wahlausschreibens und Angaben zur Einreichungsfrist für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 5 L 6/15

    Anfechtung einer Personalratswahl; unstatthafte Listen- statt Personenwah

  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 15.75

    Divergenzrechtsbeschwerde - Wahlergebnisse

  • VGH Bayern, 23.01.1991 - 17 P 90.3574
  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.01.1969 - IV B 228.68

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlendem Hinweis auf offensichtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 15 S 1812/90

    Personalratswahl: Öffentlichkeit der Stimmauszählung erfordert keinen

  • VG Berlin, 04.05.2016 - 62 K 18.15

    Anfechtung einer Personalratswahl durch den Dienststellenleiter; Bestellung des

  • VG Karlsruhe, 30.07.2010 - PL 12 K 837/10

    Anfechtung einer Personalratswahl

  • BVerwG, 21.12.1983 - 6 PB 18.83

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz im Personalvertretungsrecht

  • BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versorgung nach dem Gesetz

  • VG Meiningen, 11.11.1998 - 3 P 50020/98

    Gruppenwahl zum örtlichen Personalrat einer Thüringer Universität ;

  • BVerwG, 28.10.1966 - VII P 12.66

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1969 - P B 1/69

    Ungültigkeit der Wahl des Örtlichen Personalrats; Anfechtung der Wahl der

  • VG Arnsberg, 02.06.2022 - 7 K 1755/20
  • VG Berlin, 30.01.2019 - 71 K 8.18

    Anfechtung der Wahl des Personalrats: Geltendmachung von Verstößen gegen

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