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   BVerwG, 26.10.1977 - VII P 21.75   

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BVerwG, 26.10.1977 - VII P 21.75 (https://dejure.org/1977,486)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1977 - VII P 21.75 (https://dejure.org/1977,486)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1977 - VII P 21.75 (https://dejure.org/1977,486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis freigestellter Personalratsmitglieder - Beschlussverfahren über die Rechtmäßigkeit von Freistellungsvorschlägen - Sinn und Zweck der Freistellung von Personalratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Dieser Zielsetzung entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die mit §§ 43, 53 BlnPersVG übereinstimmende Vorschrift des § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 -, die auch nur von der Freistellung von Mitgliedern des Personalrats sprach, stets dahin ausgelegt, daß in erster Linie die Mitglieder des Vorstandes zur Freistellung vorzuschlagen sind und diese erst übergangen werden dürfen, wenn stichhaltige Gründe, die im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies rechtfertigen (BVerwGE 5, 263 [266]; 31, 192 [194]).

    Es muß nämlich, wie der Senat bereits im Beschluß vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 P 6.67 - (BVerwGE 31, 192 [196]) ausgeführt hat, bei der Auswahlentscheidung erkenntlich sein, daß stichhaltige Gründe den Ausschlag gegeben haben.

  • BAG, 18.08.1965 - 1 AZR 77/65

    Anwaltsprozesse - Prozeßbevollmächtigte - Prozeßunfähigkeit - Vertretung der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Indessen ist dies unerheblich, weil nach feststehender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die Zulässigkeit der in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel in der Revisionsinstanz - und dementsprechend auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen ist (SAG AP Nr. 4 zu § 234 ZPO; BAGE 13, 305 [BAG 08.11.1962 - 5 AZR 112/62] [308]; BAGE 17, 278 [282]; BGHZ 12, 161 [165]; BVerwGE 37, 43 [47]; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. 1974, Anm. I 2. zu § 140 und II 2. zu § 147; Bettermann, ZZP 1969, 24 [69]; Grunsky, Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 1978, § 74 Rz. 10).
  • BVerwG, 16.12.1977 - 7 P 28.77

    Personalvertretungssachen - Verwaltungsrechtsweg - Beibehaltung des Rechtswegs -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Ein späterer Eintritt in das Verfahren durch Einlegung eines Rechtsmittels ist nur dann möglich, wenn der Rechtsmittelführer in erster Instanz zu Unrecht nicht an dem Verfahren beteiligt worden ist (Beschluß des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG 7 P 1.70 - PersV 1971, 60; Beschluß des Senats vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.77 - BAGE 21, 210 [217]).
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Dieser Zielsetzung entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die mit §§ 43, 53 BlnPersVG übereinstimmende Vorschrift des § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 -, die auch nur von der Freistellung von Mitgliedern des Personalrats sprach, stets dahin ausgelegt, daß in erster Linie die Mitglieder des Vorstandes zur Freistellung vorzuschlagen sind und diese erst übergangen werden dürfen, wenn stichhaltige Gründe, die im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies rechtfertigen (BVerwGE 5, 263 [266]; 31, 192 [194]).
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Indessen ist dies unerheblich, weil nach feststehender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die Zulässigkeit der in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel in der Revisionsinstanz - und dementsprechend auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen ist (SAG AP Nr. 4 zu § 234 ZPO; BAGE 13, 305 [BAG 08.11.1962 - 5 AZR 112/62] [308]; BAGE 17, 278 [282]; BGHZ 12, 161 [165]; BVerwGE 37, 43 [47]; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. 1974, Anm. I 2. zu § 140 und II 2. zu § 147; Bettermann, ZZP 1969, 24 [69]; Grunsky, Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 1978, § 74 Rz. 10).
  • BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/51

    Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Indessen ist dies unerheblich, weil nach feststehender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die Zulässigkeit der in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel in der Revisionsinstanz - und dementsprechend auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen ist (SAG AP Nr. 4 zu § 234 ZPO; BAGE 13, 305 [BAG 08.11.1962 - 5 AZR 112/62] [308]; BAGE 17, 278 [282]; BGHZ 12, 161 [165]; BVerwGE 37, 43 [47]; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. 1974, Anm. I 2. zu § 140 und II 2. zu § 147; Bettermann, ZZP 1969, 24 [69]; Grunsky, Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 1978, § 74 Rz. 10).
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70

    Entscheidungsbefugnis des Personalrates der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    In diesem Rahmen sind die notwendigen Verhandlungen zu führen und die für die Beschlußfassung erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen sowie notwendige Unterlagen beizuziehen (Beschluß des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 17.70 - Buchholz 238.3 § 58 PersVG Nr. 4 = PersV 1971, 271 = ZBR 1971, 285).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Bei diesem Arbeitsanfall handelt es sich um die laufenden Geschäfte, die, wie der Senat in BVerwGE 34, 180 (187) [BVerwG 07.11.1969 - VII P 3/69] ausgeführt hat, sich auf die Vorbereitung und Durchführung der vom Personalrat zu fassenden oder gefaßten Beschlüsse beziehen.
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Es kommt also darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, Personengruppen oder Einzelpersonen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwGE 50, 186 [193]; BAGE 2, 97 [98]).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75
    Es kommt also darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, Personengruppen oder Einzelpersonen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwGE 50, 186 [193]; BAGE 2, 97 [98]).
  • BAG, 08.11.1962 - 5 AZR 112/62

    Ergebnisbeteiligung - Nachträgliche freiwillige Gewährung - Anspruchsberechtigung

  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII P 1.70

    Beitritt im Beschlussverfahren durch Einlegung eines Rechtsmittels - Begriff des

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

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  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auch ohne Rüge hat das Rechtsbeschwerdegericht die Zulässigkeit der in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel von Amts wegen zu prüfen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240] mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen bereits ausgesprochen (Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - [BVerwGE 50, 186, 193]; Beschluß vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - [BVerwGE 54, 172]; Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240]).

  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 29.84

    Freistellung von Personalratsmitgliedern - Ermittlung des Umfangs - Schulen eines

    Es hat zwar erkannt, daß Personalrats- und Vorstandssitzungen zu den Aufgaben der Mitglieder eines Personalrats gehören, die nur gelegentlich anfallen und eine im voraus nicht bestimmbare Zeit in Anspruch nehmen und deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich Dienstbefreiungen im Einzelfall rechtfertigen können (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - ; Beschluß vom 16. Mai 1980 - BVerwG 6 P 82.78 - ).
  • BVerwG, 12.01.2009 - 6 PB 24.08

    Freistellung von Personalratsmitgliedern; Gruppensprecher und

    In diesem Rahmen sind die notwendigen Verhandlungen zu führen und die für die Beschlussfassung erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen sowie notwendige Unterlagen beizuziehen (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 S. 5).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 6 PB 19.11

    Personalvertretungsrecht; Freistellung von Mitgliedern des Personalrats;

    In diesem Rahmen sind die notwendigen Verhandlungen zu führen und die für die Beschlussfassung erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen sowie notwendige Unterlagen beizuziehen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII P 21.75 - Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1, S. 5; vom 12. Januar 2009 - BVerwG 6 PB 24.08 - Buchholz 251.7 § 42 NWPersVG Nr. 6, S. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 TaBV 4/02

    Bestimmung der Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder

    Soweit sich die Arbeitgeberin gegen die Beteiligung der vier Betriebsratsmitglieder am Beschlussverfahren unter Hinweis auf eine Entscheidung des BVerwG (Beschluss v. 26. Oktober 1977 - VII P 21.75, Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1) wendet, ging es in jenem Verfahren um eine andere Rechtsfrage.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78

    Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats -

    Auch ohne entsprechende Rüge der Rechtsbeschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen die Beteiligungs- und Rechtsmittelbefugnis zu prüfen (Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240] mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • LAG Niedersachsen, 01.03.2017 - 13 Sa 395/16

    Umfang des Anspruchs von Mitgliedern des Schulpersonalrats auf Arbeitsbefreiung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Freistellung von Mitgliedern des Personalrats dazu dient, dass die außerhalb von Sitzungen der Personalvertretung anfallenden Geschäfte ordnungsgemäß und sachgemäß wahrgenommen werden und dadurch eine wirksame Erfüllung der dem Personalrat zustehenden Aufgaben und Befugnisse sichergestellt wird ( etwa BVerwG, 26.10.1977 - VII P 21.75 - juris Rn. 29 ).
  • LAG Niedersachsen, 01.03.2017 - 13 Sa 396/16

    Umfang des Anspruchs von Mitgliedern des Schulpersonalrats auf Arbeitsbefreiung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Freistellung von Mitgliedern des Personalrats dazu dient, dass die außerhalb von Sitzungen der Personalvertretung anfallenden Geschäfte ordnungsgemäß und sachgemäß wahrgenommen werden und dadurch eine wirksame Erfüllung der dem Personalrat zustehenden Aufgaben und Befugnisse sichergestellt wird ( etwa BVerwG, 26.10.1977 - VII P 21.75 - juris Rn. 29 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 60 PV 4.22

    Ordnungsgemäße Besetzung des Personalrats; Verhinderung eines

    Ein zur Freistellung bereites Vorstandsmitglied kann nur dann bei der Freistellung übergangen werden, wenn stichhaltige Gründe dafür gegeben sind (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1977 - VII P 21.75 - juris).
  • BVerwG, 19.08.1991 - 6 PB 5.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 46.78

    Beteiligungsbefugnis der übergeordneten Behörde an Beschlussverfahren bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1984 - 5 A 8/83

    Anspruch auf Gewährung von Freistellungen für Personalratstätigkeit;

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1366/89

    Vertretung des Personalratsvorsitzenden; zur Auswahl eines freizustellenden

  • BVerwG, 22.06.1983 - 6 PB 11.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 56.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

  • VG Arnsberg, 17.11.2008 - 20 L 697/08

    Voraussetzungen zur Gewährung einer Teilfreistellung gem. § 42 Abs. 4

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 1696/86

    Kein Herausgabeanspruch des Personalrats einer nachgeordneten Behörde gegenüber

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1988 - 5 A 11/85

    Möglichkeit der Freistellung von Lehrern für die Tätigkeit in einer

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