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   BVerwG, 17.12.1957 - VII P 6.57   

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BVerwG, 17.12.1957 - VII P 6.57 (https://dejure.org/1957,613)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1957 - VII P 6.57 (https://dejure.org/1957,613)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1957 - VII P 6.57 (https://dejure.org/1957,613)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Thüringen, 18.09.2013 - 5 PO 1430/10

    Erlass und Aushang des Wahlausschreibens und Angaben zur Einreichungsfrist für

    Letzterer ist der Tag, an dem sämtliche Mitglieder des Wahlvorstands das beschlossene Wahlausschreiben unterzeichnet haben, wie auch aus den Regelungen des § 6 Abs. 1 ThürPersVWO erhellt (a.A. Kleffner, in: Landespersonalvertretungsgesetz Thüringen, K§ 6 Rn. 7 und Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Auflage 2011, § 6 BPersVWO, Rn. 9, die unter Hinweis auf den - insoweit jedoch keine entsprechende Aussage beinhaltenden - Leitsatz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1957 - VII P 6.57 - die Auffassung vertreten, ein Wahlausschreiben sei erst dann erlassen, wenn es ausgehängt bzw. an der letzten der vorgesehenen Stellen ausgehängt worden sei).

    Erlasses und der der Bekanntgabe des Wahlausschreibens auseinander, ist eine richtige Berechnung des letzten Tages der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (§ 7 Abs. 2 Satz 1 ThürPersVWO) nicht möglich, weil sie entweder mit dem Tag des Erlasses oder mit dem die Frist in Gang setzenden Tag der Bekanntgabe nicht zu vereinbaren ist (zu den inhaltlich entsprechenden früheren Bestimmungen des § 6 BPersVWO und des § 6 HessPersVWO vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1957 - VII P 6.57 - Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2 - und HessVGH, Beschluss vom 19. März 1980 - HPV TL 13/79 - PersV 1982, 197 [201], jeweils m. w. N.).

    17. Dezember 1957 - VII P 6.57 - Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2, und Beschluss vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - Juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 17.83

    Rechtsmittel

    Diesen formellen Darlegungsanforderungen genügt die Beschwerde nur insoweit, als sie einen Widerspruch zwischen dem angegriffenen Beschluß und den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 6.57 - (Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2) undvom 11. Juni 1975 - BVerwG 7 P 15.73 - (Buchholz a.a.O. Nr. 8) sowie dem Beschluß des Ob er Verwaltungsgerichts Münster vom 2. Dezember 1980 - CB 1/80 - (a.a.O.) darzulegen sucht.

    Der von der Beschwerde angeführteBeschluß vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 6.57 - (a.a.O.) behandelt lediglich die Frage, wer legitimiert ist, den zurückzugebenden Wahlvorschlag entgegenzunehmen, und beantwortet diese Frage dahin, daß die Berechtigung zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstandes auf den Listenvertreter beschränkt ist.

  • BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80

    Personalvertretung - Wahlvorstand - Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 6.57 - (Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2) ausgeführt, daß der Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens mit dem Zeitpunkt des Beginns seiner Bekanntgabe zusammenfallen muß.
  • VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 8 K 466/08

    Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; Wahlausschreiben;

    Fallen der Tag des Erlasses und der Tag der Bekanntgabe auseinander, dann ist die richtige Berechnung des Endes der Bewerbungsfrist nicht möglich, weil sie entweder mit dem Tag des Erlasses oder mit dem die Frist in Gang setzenden Tag der Bekanntgabe nicht zu vereinbaren ist (vgl. zum Wahlrecht der Personalvertretungen BVerwG, B. v. 17.12.1957 - BVerwG VII P 6.57 - Hess. VGH, B. v. 19.03.1980 - HPV TL 13/79 -, HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 24.10.2002 - 21 TK 3290/00

    Unverzügliche Rückgabe eines ungültigen Wahlvorschlags - Rechtsmissbrauch bei

    Eine Abweichung hiervon - d.h. die Rückgabe an eine andere Person, mag sie im Übrigen auch im Wahlvorschlag als Bewerber aufgeführt sein - stellt einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren dar (vgl. BVerwG, B. v. 17.12.1957 - VII P 6/57 - ZBR 1958, 187, dort abgedruckter Leitsatz 4).
  • LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1566/10

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber; unwirksame ordentliche Kündigung bei

    Der Wahlvorstand kann dann entgegen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.1957 ( VII P 6.57 - ZBR 1958, 187 ), als es noch keinen besonderen Kündigungsschutz für Wahlbewerber gab, diesen Wahlvorschlag nicht an den Listenvertreter zurückgeben; vielmehr muss er ihn aufbewahren und mit Erlass des Wahlausschreibens wie jeden anderen eingehenden Wahlvorschlag behandeln.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 20 A 2065/17

    Vorliegen eines Aushangs im Sinne des § 6 Abs. 3 WO - LPVG bei Aufhängen eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - VII P 6.57 -, Buchholz 238.5 § 15 PersVG Nr. 2, und vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 -, juris, Rn. 18; Thür.
  • BVerwG, 26.06.1974 - VII P 5.74

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Abweichung des Beschlusses des

    Der Rechtsbeschwerdeführer macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1957 - BVerwG VII P 6.57 - (Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2) ab.
  • OVG Saarland, 25.10.1989 - 4 W 564/88

    Anfechtung der Wahl eines örtlichen Personalrats wegen Verstoßes gegen

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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1962 - P L 2/61

    Wahl eines Lehrerpersonalrats für die Dienststelle Schulaufsichtskreis;

    Denn die Daten des Erlasses und des Aushang des Wahlausschreibens müssen übereinstimmen (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1957 - VII P 6.57 - Buchholz, BVerwG 238, 3 § 15 PersVG Nr. 2).
  • VG Gera, 27.07.2023 - 3 K 435/22

    Thüringen; Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten; Wahlrechtsverstöße

  • VG Bremen, 22.12.2005 - P K 672/04

    Anfechtung einer Personalratswahl

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   BVerwG, 31.01.1958 - VII P 6.57   

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BVerwG, 31.01.1958 - VII P 6.57 (https://dejure.org/1958,10005)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1958 - VII P 6.57 (https://dejure.org/1958,10005)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1958 - VII P 6.57 (https://dejure.org/1958,10005)
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