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   BVerwG, 25.06.1974 - VII P 6.73   

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BVerwG, 25.06.1974 - VII P 6.73 (https://dejure.org/1974,958)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1974 - VII P 6.73 (https://dejure.org/1974,958)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1974 - VII P 6.73 (https://dejure.org/1974,958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wählbarkeit eines stimmberechtigten Mitglieds des Kuratoriums bei einer Personalratswahl einer Universität - Trennung der Funktionen der Personalverwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung zur Vermeidung von Pflichtenkollisionen und Interessenkollisionen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 221
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70

    Wählbarkeit von zu selbstständigen Entscheidungen über Personalangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1974 - VII P 6.73
    Von dem Beteiligten zu 1) wird weiter verkannt, daß der Begriff der "Personalangelegenheiten" nicht nur, wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII P 12.60 - und Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 6.70 - Buchholz 230.3 § 10 PersVG Nr. 7), die der Mitbestimmung oder Mitwirkung unterworfenen Personalangelegenheiten der §§ 70, 71 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - umfaßt, sondern darüber hinausgeht.
  • BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 2.05

    Schulleiter; Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in

    Eine Dienstkraft, die personalrechtliche Entscheidungen trifft, soll nicht gleichzeitig als Mitglied der Personalvertretung mit Personalangelegenheiten befasst sein (vgl. Beschluss vom 25. Juni 1974 - BVerwG 7 P 6.73 - BVerwGE 45, 221, 222; Beschluss vom 11. März 1982 - BVerwG 6 P 8.80 - BVerwGE 65, 127, 130; Beschluss vom 10. Mai 1982 - BVerwG 6 P 2.81 - PersV 1983, 194).
  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Im gleichen Sinn hat sich das Bundesverwaltungsgericht zu der mit dem Personalvertretungsgesetz 1955 übereinstimmenden Regelung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin vom 22. Juli 1968 (GVBl. S. 1004) ausgesprochen (BVerwGE 45, 221 [222]).

    Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Punktion der Personal Verwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber dem Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [120]).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8463/91

    Wählbarkeit eines Ratsmitglieds in den Personalrat der Gemeinde

    Das ergebe sich aus den auf den vorliegenden Fall übertragbaren Erwägungen, mit denen das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 25. Juni 1974 - BVerwG VII P 6.73 - die Nichtwählbarkeit der Mitglieder des Kuratoriums einer Hochschule für den Personalrat der Hochschule begründet habe.

    Ebensowenig steht der Annahme einer selbständigen Entscheidungsbefugnis der einzelnen Ratsherren entgegen, daß sie nicht allein entscheidungsbefugt sind, sondern mit ihrer Stimme "lediglich" an der Willensbildung des Rates teilnehmen; denn das Wesentliche einer selbständigen Entscheidungsbefugnis besteht darin, daß die Entscheidung - sei es auch als Mitglied eines Gremiums - eigenverantwortlich und unabhängig von Weisungen getroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.06.1974 - BVerwG VII P 6.73 - BVerwGE 45, 221, 224) [BVerwG 25.06.1974 - VII P 6/73] , wie es bei der Mitwirkung an Ratsentscheidungen der Fall ist.

    Für ihren gegenteiligen Standpunkt beruft sich die Fachkammer schließlich zu Unrecht auf den bereits zitierten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1974 (a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80

    Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung -

    Im gleichen Sinn hat sich das Bundesverwaltungsgericht zu der mit dem Personalvertretungsgesetz 1955 übereinstimmenden Regelung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin vom 22. Juli 1968 (GVBl. S. 1004) ausgesprochen (BVerwGE 45, 221 [2223).

    Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Funktion der Personalverwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber dem Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [120]).

  • OVG Berlin, 07.12.2004 - 60 PV 6.04
    Ob jene Differenz des Normtextes (selbst angesichts der Vorstellung [ BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PB 10.03 -], Bund/Länder hätten ihre Personalvertretungsgesetze in einer tendenziell auf Vereinheitlichung zielenden Weise gefasst [dazu Rehak in: Lorenzen pp, BPersVG § 104 Rdnr. 2]) ergibt, dass nicht - wie im Bundesrecht (zu ihm BVerwGE 65, 127, 129 f. [BVerwG 11.03.1982 - BVerwG 6 P 8.80] ; ferner etwa Fi-scher/Goeres in: Fürst, GKÖD V K § 14 Rdnr. 21 a; Ilbertz/Widmaier [ehemals Grabendorff/Windscheid], BPersVG 10. Aufl. 2004 § 14 Rdnr. 26; Schlatmann in: Lorenzen a.a.O. § 14 Rdnr. 34) - nur die Alternativen der Mitbestimmung sachlich in Bezug genommen sind, sondern dito die der Mitwirkung, eventuell auch die "kollektive(r) Beteiligungstatbestände" (so der angefochtene Beschluss [vgl. ehemals auch BVerwGE 45, 221, 223 f. [BVerwG 25.06.1974 - BVerwG VII P 6.73] ]; unklar zum Landesrecht Binkert in: Germelmann/Binkert, PersVG Bin 2. Aufl. 2001 § 13 Rdnrn. 24, 26; wohl anderer Ansicht llbertz, PersVG Bin 2. Aufl. 1984 § 13 Rdnr. 19 trotz Rdnr. 20), muss nicht erörtert werden.

    Jedenfalls ist die normrelevante Gefahr von Interessenkonflikten (BVerwGE 45, 221, 222 [BVerwG 25.06.1974 - BVerwG VII P 6.73] ) beim Treffen von Personalentscheidungen durch Schulleiter einerseits, der Beteiligung eines Schulleiters als Personalrat andererseits, gegeben (abgesehen von etwaiger Verhinderung durch Ausschluss, durch Befangenheit).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 20 A 1002/17

    Erklären eines Orchesters zu einer selbstständigen Dienststelle; Wahl der

    Zu Personalangelegenheiten können auch Disziplinarmaßnahmen - vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 1974 - VII P 6.73 -, juris, Rn. 13, und vom 27. Mai 1960 - VII P 13.59 -, (Beschlussabdruck S. 6; insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 10, 344); a. A., aber ohne Begründung, Gronimus, Personalvertretungsrecht NRW, S. 52 unter 4.2.3 - oder Abmahnungen i. S. v. § 74 Abs. 2 LPVG NRW gehören.
  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 2.81

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen

    Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Punktion der Personalverwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [BVerwG 25.06.1974 - BVerwG VII P 6.73] [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber des Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [BVerwG 23.09.1966 - BVerwG VII P 13.65] [120]).
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