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   BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93   

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https://dejure.org/1994,2455
BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93 (https://dejure.org/1994,2455)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1994 - VII R 1/93 (https://dejure.org/1994,2455)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1994 - VII R 1/93 (https://dejure.org/1994,2455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des alleinigen Kommanditisten einer inzwischen im Handelsregister gelöschten GmbH & Co. KG für Steuerschulden der KG - Vorsätzliche Steuerverkürzung durch unrichtig angegebene Vorsteuerbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Anhaltspunkte dafür, daß der Kläger nur anteilig für die nicht getilgten Umsatzsteuerschulden haften würde (vgl. dazu Senats urteil vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8) sind weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Der BFH hat bereits entschieden, daß ein bestimmter Geschehensablauf gleichzeitig und nebeneinander die Haftung nach §§ 34, 69 und nach § 71 AO 1977 begründen kann (BFH-Urteile vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, und in BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8).

    So kommt bei vorsätzlicher Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteueranmeldung in der Regel neben der Haftung nach §§ 34, 69 Satz 1 Alternative 1 AO 1977 auch die Haftung wegen Steuerhinterziehung i. S. von § 71 i. V. m. § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 AO 1977 in Betracht (vgl. BFH in BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8).

  • BFH, 24.11.1992 - VII R 63/92

    Verjährungsunterbrechung durch Wohnsitzanfrage des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Zwar ist es zutreffend, daß derartige Wohnsitzanfragen die Verjährung nur dann nach § 231 AO 1977 unterbrechen können, wenn das FA besonderen Anlaß zu der Anfrage hatte, weil ihm der Wohnsitz des Schuldners nicht bekannt war (Senatsurteil vom 24. November 1992 VII R 63/92, BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220).

    Der Umstand, daß die Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220 erst nach der Vorentscheidung erging, ändert daran nichts.

  • BFH, 03.07.1979 - VII R 53/76

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußrevision - Haftungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Er sieht auch keine Verbindung zwischen der dort zur Begründung der gegenteiligen Auffassung herangezogenen Rechtsprechung des BFH zu sogenannten Sammelhaftungsbescheiden (Urteile vom 3. Juli 1979 VII R 53/76, BFHE 128, 158, BStBl II 1979, 655, und vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909; vgl. auch Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 182/80, BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921) und der im Streitfall in Rede stehenden Frage, ob die recht liche Würdigung eines bestimmten Sachverhalts in der Einspruchsentscheidung zulässigerweise durch eine andere ersetzt werden darf.

    In den genannten Entscheidungen hat der BFH ausgeführt, daß in den betreffenden Fällen der Sammelbescheid in bezug auf die darin zusammengefaßten Einzelfälle sachverhaltsbezogen sei und daß jeweils die Einzelfälle aufgrund verschiedener Tatumstände zu unterschiedlichen Steuer- und Haftungsschulden führen könnten; deshalb könnten sie auch auf bestimmte Einzelfälle beschränkt anfechtbar sein (BFHE 128, 158, BStBl II 1979, 655; BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921).

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 182/80

    Aus unterschiedlichen Sachverhalten entstandene Haftungsschulden beruhen auf

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Er sieht auch keine Verbindung zwischen der dort zur Begründung der gegenteiligen Auffassung herangezogenen Rechtsprechung des BFH zu sogenannten Sammelhaftungsbescheiden (Urteile vom 3. Juli 1979 VII R 53/76, BFHE 128, 158, BStBl II 1979, 655, und vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909; vgl. auch Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 182/80, BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921) und der im Streitfall in Rede stehenden Frage, ob die recht liche Würdigung eines bestimmten Sachverhalts in der Einspruchsentscheidung zulässigerweise durch eine andere ersetzt werden darf.

    In den genannten Entscheidungen hat der BFH ausgeführt, daß in den betreffenden Fällen der Sammelbescheid in bezug auf die darin zusammengefaßten Einzelfälle sachverhaltsbezogen sei und daß jeweils die Einzelfälle aufgrund verschiedener Tatumstände zu unterschiedlichen Steuer- und Haftungsschulden führen könnten; deshalb könnten sie auch auf bestimmte Einzelfälle beschränkt anfechtbar sein (BFHE 128, 158, BStBl II 1979, 655; BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921).

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Der BFH hat bereits entschieden, daß ein bestimmter Geschehensablauf gleichzeitig und nebeneinander die Haftung nach §§ 34, 69 und nach § 71 AO 1977 begründen kann (BFH-Urteile vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, und in BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8).
  • BFH, 21.06.1989 - VI R 31/86

    Der Erlaß eines weiteren Haftungsbescheids auf Grund einer erneuten Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Er sieht auch keine Verbindung zwischen der dort zur Begründung der gegenteiligen Auffassung herangezogenen Rechtsprechung des BFH zu sogenannten Sammelhaftungsbescheiden (Urteile vom 3. Juli 1979 VII R 53/76, BFHE 128, 158, BStBl II 1979, 655, und vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909; vgl. auch Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 182/80, BFHE 147, 323, BStBl II 1986, 921) und der im Streitfall in Rede stehenden Frage, ob die recht liche Würdigung eines bestimmten Sachverhalts in der Einspruchsentscheidung zulässigerweise durch eine andere ersetzt werden darf.
  • BFH, 17.12.1991 - VII B 163/91

    Feststellungen in einem Strafurteil - Weiterer Schuldner von Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Das FG durfte sich, was vom Kläger auch nicht bestritten wird, die Feststellungen des Strafurteils des Landgerichts zu eigen machen (vgl. u. a. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612).
  • BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84

    Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige

    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Auch wenn der Senat davon ausgeht, daß die Überprüfung der Sache ihre Grenze in dem angefochtenen Verwaltungsakt als formellen Gegenstand des Einspruchs findet (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, 563) und nicht auf Personen, Steuergegenstände oder Zeiträume ausgedehnt werden darf, die von dem angefochtenen Verwaltungsakt nicht erfaßt worden sind (Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 367 AO 1977 Rz. 5), daß also nur der steuerlich erhebliche Vorgang, der Gegenstand des angefochtenen Verwaltungsakts gewesen ist, auch Gegenstand der Einspruchsentscheidung sein darf, verstößt die im Streitfall vom FA getroffene Einspruchsentscheidung hier dagegen jedenfalls nicht.
  • FG Hessen, 10.11.1980 - VI 284/77
    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Aus den vom Kläger genannten Entscheidungen des FG Hamburg (Beschluß vom 3. Januar 1980 IV 174/79 S--H, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1980, 361) und des Hessischen FG (Urteil vom 10. November 1980 VI 284/77, EFG 1981, 214) ergibt sich nichts anderes.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 K 1190/89
    Auszug aus BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93
    Der Senat vermag dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1990 5 K 1190/89 (EFG 1991, 4) nicht zu folgen, nach dem eine Umstellung der Geschäftsführerhaftung auf eine Steuerhinterzieherhaftung in der Einspruchsentscheidung nicht zulässig sein soll.
  • BFH, 17.09.2014 - VII R 8/13

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine EMA-Online-Anfrage

    Eine rein schematische Anfrage an das Einwohnermeldeamt kann die Verjährung nicht unterbrechen (Senatsurteile vom 24. November 1992 VII R 63/92, BFHE 169, 493, BStBl II 1993, 220; vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 106/11, BFH/NV 2012, 691).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 19/12

    Vorsteuerabzug bei Teilleistungen - Maßgeblicher Zeitraum der Berichtigung -

    Ein Auswechseln des Haftungstatbestandes wäre nur bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung möglich gewesen (BFH-Urteil vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657, unter 1.c), was im Streitfall aber unterblieben ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Dies ergibt sich daraus, dass gemäß § 168 Satz 1 AO eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (vgl. dazu AEAO zu § 168 Nr. 1 Satz 1; BGH; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, wistra 2013, 463; BFH; Urteil vom 8. November 1994 - VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; Jäger, in: Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rz. 106).
  • BFH, 09.05.2006 - VII R 50/05

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Gewerbeanmeldung - Haftung - Rechtsschein -

    Die rechtliche Würdigung eines bestimmten Geschehensablaufs kann in der Einspruchsentscheidung durchaus von der des angefochtenen Verwaltungsaktes abweichen (Senatsentscheidung vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).
  • BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19

    Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung

    Die Begründung einer Ermessensentscheidung könne bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung angepasst werden (Senatsurteil vom 08.11.1994 - VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).
  • FG Hessen, 02.06.2021 - 4 K 107/18

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids; Steuerrschätzung auf Grundlage der

    Grundsätzlich lässt es der BFH zu, dass das Finanzamt im Rechtsbehelfsverfahren den Haftungsanspruch nicht mehr auf die Geschäftsführerhaftung, sondern auf die Haftung aus Steuerhinterziehung stützt (BFH, Urteil vom 08. November 2011, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; a.A. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Februar 1990, 5 K 1190/89, EFG 1991, 4).

    Die Begründung, wozu auch die Haftungsnorm gehört, konnte im Einspruchsverfahren ausgewechselt werden (BFH, Urteil vom 08. November 2011, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).

    Das muss jedenfalls dann gelten, wenn der Sachverhalt, auf den die jeweilige Haftungsnorm bezogen wird, weitgehend identisch ist (BFH, Urteil vom 08. November 2011, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).

    Dies stellt auch insofern einen Unterschied dar, weil das Finanzamt - wie dargelegt - im Rechtsbehelfsverfahren - auch zur Selbstkontrolle - eine erneute vollständige Rechtmäßigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberprüfung des angefochtenen Bescheids durchführt (BFH, Urteil vom 08. November 2011, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).

  • BFH, 11.02.2002 - VII B 323/00

    AdV; USt-Hinterziehung; Beihilfe zur Steuerverkürzung durch Erstellen von

    Denn die Steuerhinterziehung i.S. des § 370 Abs. 1 und Abs. 4 AO 1977 war mit der Abgabe der unzutreffenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen für August und September 1996 vollendet, da diese Voranmeldungen nach § 168 i.V.m. § 164 AO 1977 zu Steuerfestsetzungen unter Vorbehalt der Nachprüfung geworden sind (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657, und Klein/Gast-de Haan, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 370 Rz. 77, und Klein/Rüsken, a.a.O., § 71 Rz. 4).

    b) Dem FA ist infolge der Hinterziehungshandlungen auch ein Schaden insofern entstanden, als in Höhe des durch den unberechtigten Vorsteuerabzug herabgesetzten Betrages eine ungetilgte Steuerschuld der A bestanden hat (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 657, 658).

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2008 - 12 K 407/04

    Haftung des Initiators eines sog. Umsatzsteuer-Karussells für

    Ein bestimmter Geschehensablauf kann jedoch gleichzeitig und nebeneinander die Haftung sowohl nach § 34 in Verbindung mit § 69 AO 1977 als auch nach § 71 AO 1977 begründen (BFH-Urteil vom 8. November 1994, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657, unter 1. c).

    Auch wird der einem Haftungsbescheid zugrundeliegende Sachverhalt nicht durch die Haftungsnorm, die zur Begründung der Haftung dient, sondern durch den Geschehensablauf bestimmt, der seinerseits eine oder mehrere bestimmte Haftungsnormen erfüllen kann (BFH-Urteil vom 8. November 1994, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657, unter 1. c).

    Deshalb steht es dem Finanzamt ferner grundsätzlich frei, ob es den Haftungsbescheid neben § 69 AO 1977 auch oder - wie im Streitfall - nur auf § 71 AO 1977 stützt (BFH-Urteil vom 8. November 1994, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657, unter 1. c; BFH-Beschluss vom 11. August 2005, VII B 312/04, juris, unter II. 1.).

  • FG Saarland, 24.08.2001 - 1 K 129/00

    Nochmalige Inhaftungnahme nach Ergehen des Umsatzsteuerjahressteuerbescheides -

    Gemäß §§ 191, 71, 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO kann der Geschäftsführer auch als Steuerhinterzieher in Haftung genommen werden, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen oder durch deren verspätete Abgabe für die von ihm vertretene GmbH nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem er auf diese Weise die nicht ordnungsgemäß vorangemeldete bzw. erklärte Umsatzsteuer zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Liquidität der Gesellschaft dem Finanzamt vorenthält (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).

    Gleichgültig, ob sich die Haftung auf einen Schuldvorwurf nach § 69 oder § 71 AO stützt, haftet der Geschäftsführer aufgrund des Schadensersatzcharakters der Haftungsnormen jedoch grundsätzlich nur insoweit, als dem Steuergläubiger durch das schuldhaft pflichtwidrige Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFH/NV 2001, 84 mit umfassenden Nachweisen; vom 26. August 1992 VII R 50/91, BStBl II 1993, 8; BFH/NV 1995, 657).

    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Beklagte die Inhaftungnahme des Klägers in der Einspruchsentscheidung ohne seine vorherige Anhörung zusätzlich auch auf § 71 AO stützen durfte (zweifelnd, wegen der damit verbundenen Verböserung der Haftungsverjährung von vier auf zehn Jahre, BFH-Urteil vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).

  • BFH, 14.04.2021 - III R 50/20

    Einspruchsgegenstand; Grenzen der Überprüfungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren;

    Es darf demnach nur der steuerlich erhebliche Vorgang, der Gegenstand des angefochtenen Verwaltungsakts gewesen ist, auch Gegenstand der Einspruchsentscheidung sein (BFH-Urteil vom 08.11.1994 - VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657).
  • BFH, 07.04.2005 - I B 140/04

    Erlass von Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheiden wegen fortlaufender Verletzung

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 1 K 113/00

    Gleichrangige gesamtschuldnerische Lohnsteuerhaftung einer Arbeitgeber-GmbH und

  • FG Saarland, 04.02.2002 - 1 K 138/00

    Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Lohnsteuerpflichtverletzung §§ 69 Satz

  • BFH, 04.07.2013 - X B 91/13

    Erstmalige Erfassung weiterer Haftungs-Lebenssachverhalte in der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2022 - 3 K 73/20

    Entstehung der Alkopopsteuer - Räumlicher und personeller Schutzbereich des

  • FG Saarland, 15.02.2002 - 1 K 137/00

    Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Umsatzsteuerpflichtverletzung - §§ 69

  • FG Saarland, 22.01.2001 - 1 K 103/00

    Grundsatz der anteiligen Tilgung; Vertreterhaftung für rückständige

  • BFH, 11.08.2005 - VII B 312/04

    Haftungsbescheid; Mitverschulden des FA

  • FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 320/03

    Abgabenordnung/Körperschaftsteuer: Körperschaftsteuerliche Organschaft

  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 30/98

    Haftung ehemaliger Kommanditisten

  • FG Düsseldorf, 13.06.2022 - 8 K 45/19

    Geschäftsführerhaftung: Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist - Bindungswirkung

  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 29/98

    Zur Haftungsverjährung nach § 191 AO

  • FG Niedersachsen, 23.04.2015 - 14 K 171/13

    Bestimmung des Vergütungsschuldners im Rahmen des Steuerabzugs für Preisgelder

  • FG Köln, 16.04.2007 - 14 K 1233/04

    Steuerpflichtigkeit von Lohnfortzahlungen an einen angestellten Berufssportler

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 66/12

    Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen

  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10

    Umsatzsteuerkarussell - "Briefkastenfirma" bzw. "Strohfirma" als

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 9 K 9091/10

    Anwendungsbereich von § 68 FGO bei Haftungsbescheiden - Anhörung i.S. des § 91

  • FG Saarland, 28.09.2001 - 1 K 107/00

    Haftung des Verfügungsberechtigten / Schätzung der Lohnsteuer bei einer Vielzahl

  • FG Niedersachsen, 09.07.2009 - 11 K 524/08

    Haftungsbescheid als Gegenstand eines Klageverfahrens i.S.v. § 68

  • FG München, 29.11.2000 - 4 K 3943/97

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Nichtbekanntgabe einer

  • FG München, 01.08.2007 - 5 S 4787/06

    Rechtmäßigkeit von abgabenordnungsrechtlichen Säumniszuschlägen; Voraussetzungen

  • FG München, 06.11.2000 - 4 K 3943/97

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Nichtbekanntgabe einer

  • FG München, 06.02.1996 - 7 V 2924/95

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die Herabsetzung von Gewerbesteuermeßbeträgen;

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