Rechtsprechung
   BFH, 16.02.2009 - VII R 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16252
BFH, 16.02.2009 - VII R 10/08 (https://dejure.org/2009,16252)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2009 - VII R 10/08 (https://dejure.org/2009,16252)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - VII R 10/08 (https://dejure.org/2009,16252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf Verfahrensfortsetzung nach Rücknahme der Revision; Keine Anfechtung unwiderruflicher Prozesshandlungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 1
    Anfechtung der Erklärung einer Rücknahme der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Rücknahme der Revision; Rücknahme der Revision als Prozesshandlung unwiderruflich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 09.10.2008 - VII S 26/08

    Kein Widerruf der Revisionsrücknahme

    Das Revisionsverfahren wurde daraufhin mit Beschluss des Senats vom 20. Juni 2008 VII R 10/08 eingestellt.

    Der Antrag auf Bewilligung von PKH ist abzulehnen, weil der Antragsteller keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt hat und weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung, der Antrag auf Fortsetzung des Revisionsverfahrens VII R 10/08, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 114 und § 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung).

    Das Revisionsverfahren VII R 10/08 ist eingestellt worden, weil der Antragsteller seine Revision wirksam zurückgenommen hat.

  • FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11

    Wirksame Einspruchsrücknahme

    32 c) Eine wirksam gewordene Rücknahme ist grundsätzlich wegen ihrer unmittelbaren Gestaltungswirkung weder widerruflich noch nach den zivilrechtlichen Vorschriften über Willenserklärungen, auch nicht wegen Irrtums, anfechtbar (vgl. zur Unwirksamkeit der Rücknahme des Einspruchs BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1964, m.w.N., im Übrigen BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2009 VII R 10/08, BFH/NV 2009, 955, und vom 12. August 2009 X S 47/08, BFH/NV 2009, 1997, und vom 26. April 2011 III S 24/10, BFH/NV 2011, 1378, Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2007 XII ZB 80/07, HFR 2008, 287, Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 362 AO Tz. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht