Rechtsprechung
   BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1647
BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90 (https://dejure.org/1992,1647)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1992 - VII R 104/90 (https://dejure.org/1992,1647)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1992 - VII R 104/90 (https://dejure.org/1992,1647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Haftungsbescheides durch das Finanzamt - Eingehen auf die Möglichkeit der Haftung als Verfügungsberechtigter oder als Nachfolgegeschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.01.1989 - VII R 88/86

    Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung - Rechtmäßige Verfügung über

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90
    Ferner kann ein Nachfolgegeschäftsführer auch für die von seinem Vorgänger nicht an das FA abgeführten Steuern nach §§ 69, 34 Abs. 1 AO 1977 haften (Urteil des Senats vom 17. Januar 1989 VII R 88/86, BFH/NV 1990, 71).

    Diese potentiellen Haftungsschuldner sind deshalb ebenfalls in die Ermessenserwägungen einzubeziehen, die bei der Inanspruchnahme des formell bestellten Geschäftsführers, der später von seinem Amt entbunden worden ist, anzustellen sind (vgl. BFH/NV 1990, 71).

    Denn jedenfalls ist die Ermessensentscheidung deshalb fehlerhaft, weil das FA in der Einspruchsentscheidung auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des A nicht eingegangen ist (vgl. BFH/NV 1990, 71, 72).

  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90
    Bei der Inanspruchnahme eines nach den §§ 34, 69 AO 1977 Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs. 1 AO 1977), die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen von einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493 und Senatsurteil vom 30. April 1987 VII R 48/84, BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170).

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90
    Bei der Inanspruchnahme eines nach den §§ 34, 69 AO 1977 Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs. 1 AO 1977), die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen von einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).
  • BFH, 10.05.1989 - I R 121/85

    Haftungsbescheid gegen Einzelunternehmer wegen vorsätzlicher Verkürzung von

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90
    Nach der Rechtsprechung des BFH kommt auch ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH, wenn er mit dem entsprechenden Anschein einer Berechtigung tatsächlich nach außen hin auftritt, obwohl er formell nicht zum Geschäftsführer bestellt worden ist, gemäß § 69 i.V.m. § 35 AO 1977 für die Haftung in Betracht (Urteil vom 10. Mai 1989 I R 121/85, BFH/NV 1990, 7).
  • BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84

    Eine nicht begründete Ermessensentscheidung ist regelmäßig rechtsfehlerhaft;

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90
    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493 und Senatsurteil vom 30. April 1987 VII R 48/84, BFHE 149, 511, BStBl II 1988, 170).
  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90
    Es reicht aus, daß er jedenfalls mittelbar rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters im Hinblick auf die Begleichung der Steuerschulden zu erfüllen (Urteil des Senats vom 27. November 1990 VII R 20/89, BFHE 163, 106, BStBl II 1991, 284).
  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Mit Blick auf die ansonsten weitgehende Bedeutungslosigkeit der Vorschrift des § 35 AO gegenüber dem bereits über § 34 Abs. 1 AO unmittelbar erfassten Personenkreis ist aber nicht erforderlich, dass der Verfügungsberechtigte unmittelbar rechtlich zur Pflichtenerfüllung in der Lage ist, mittelbares Können genügt daher (vgl. BFH, Urteil vom 16. März 1995 - VII R 38/94, BFHE 177, 209, BStBl. II 1995, 859 unter 3.a.; BFH, Urteil vom 7. April 1992 - VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213; BFH, Urteil vom 27. November 1990 - VII R 20/89, BFHE 163, 106, BStBl. II 1991, 284).
  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

    Zu den Erklärungsverpflichteten gehört unter anderem auch der Verfügungsberechtigte i.S. des § 35 AO (BFH-Entscheidungen vom 16. März 1995 VII R 38/94, BFHE 177, 209, BStBl II 1995, 859; vom 7. April 1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213; aus steuerstrafrechtlicher Sicht BGH-Entscheidungen vom 8. November 1989  3 StR 249/89, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht --wistra-- 1990, 97; vom 17. Februar 1998  5 StR 624/97, wistra 1998, 225; Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz 118.1 und 118.3).

    Verfügungsberechtigter i.S. des § 35 AO ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH jeder, der nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann und als solcher nach außen auftritt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 10. Mai 1989 I R 121/85, BFH/NV 1990, 7; vom 27. November 1990 VII R 20/89, BFHE 163, 106, BStBl II 1991, 284; vom 24. April 1991 I R 56/89, BFH/NV 1992, 76; in BFH/NV 1993, 213; vom 19. Mai 2009 VII B 207/08, nicht veröffentlicht --n.v.--).

  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (vgl. BFH, Urteile v. 13.04.1978, V R 109/75, juris; v. 03.02.1981, VII R 86/78, juris; v. 07.04.1992, VII R 104/90, juris).

    Fehlt eine entsprechende Begründung, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Finanzamt überhaupt keine Erwägungen zur Inanspruchnahme weiterer potentieller Haftungsschuldner angestellt und damit wesentliche Umstände des Sach- und Streitstandes außer Acht gelassen hat (vgl. BFH, Urteil v. 07.04.1992, VII R 104/90, juris; s.a. Rüsken in Klein, AO-Kommentar 12 , § 191 AO Rz. 58).

  • BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Der Senat hat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 7. April 1992 VII R 104/90 (BFH/NV 1993, 213) entschieden.

    Aus der Vermutung des FG, die vom Kläger vorgetragenen Einwendungen würden wohl allein in der Rechtskonstruktion der KG ihre Rechtfertigung finden, nach der sie als eine von der Einzelperson K zu 100 % beherrschte Gesellschaft unter Einschluss der Beteiligung an weiteren Firmen als Holding fungiere, kann nicht geschlossen werden, das FG habe festgestellt, dass K die Haftungsvoraussetzungen gemäß § 69 i.V.m. § 35 AO 1977 erfüllt hat, indem er --wie von der BFH-Rechtsprechung gefordert-- mit dem entsprechenden Anschein einer Berechtigung tatsächlich nach außen hin aufgetreten ist, obwohl formell eine Bestellung zum Geschäftsführer nicht vorlag (vgl. zu den Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführerstellung Senatsurteil in BFH/NV 1993, 213, m.w.N.).

  • BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden

    Die Antragstellerin hätte jedoch auch dann als "faktische" Geschäftsführerin in Haftung genommen werden können, wenn der bisher nicht vorgelegte Anstellungsvertrag die Geschäftsführerstellung der Antragstellerin nicht ausdrücklich festgelegt haben sollte, weil sie --bislang unwidersprochen-- als Geschäftsführerin aufgetreten ist, die Geschäfte der GmbH im streitbefangenen Zeitraum geführt und schließlich den Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens zusammen mit dem zweiten Geschäftsführer unterschrieben und gestellt hat (vgl. Senatsurteil vom 7. April 1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213).
  • BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03

    Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage

    Der Senat hat diese Frage bereits in seinem Urteil vom 7. April 1992 VII R 104/90 (BFH/NV 1993, 213) entschieden.

    Aus der Vermutung des FG, die vom Kläger vorgetragenen Einwendungen würden wohl allein in der Rechtskonstruktion der KG ihre Rechtfertigung finden, nach der sie als eine von der Einzelperson K zu 100 % beherrschte Gesellschaft unter Einschluss der Beteiligung an weiteren Firmen als Holding fungiere, kann nicht geschlossen werden, das FG habe festgestellt, dass K die Haftungsvoraussetzungen gemäß § 69 i.V.m. § 35 AO 1977 erfüllt hat, indem er --wie von der BFH-Rechtsprechung gefordert-- mit dem entsprechenden Anschein einer Berechtigung tatsächlich nach außen hin aufgetreten ist, obwohl formell eine Bestellung zum Geschäftsführer nicht vorlag (vgl. zu den Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführerstellung Senatsurteil in BFH/NV 1993, 213, m.w.N.).

  • FG München, 19.09.2001 - 14 K 3855/97

    Haftung eines Verfügungsberechtigten; Haftung für Umsatzsteuer-Vorauszahlung Juni

    Geldbeträge einnehmen, Schulden regulieren, Kreditverhandlungen führen, Steuererklärungen abgeben und Steuerschulden begleichen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 7. April 1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213).

    Als Verfügungsberechtigter i. S. von § 35 AO einer juristischen Person kommt insbesondere ein faktischer Geschäftsführer, also ein nicht als solcher bestellter Geschäftsführer, ein (General-)Bevollmächtigter oder auch ein Treuhänder in Betracht (vgl. BFH in BFH/NV 1993, 213 und in BFH/NV 1992, 76; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 35 AO Rn. 2).

    Denn gemäß § 35 i.V.m. § 69 AO haftet ein Verfügungsberechtigter gleichrangig neben einem gesetzlichen Vertreter des Steuerschuldners (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213).

  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (vgl. BFH, Urteile v. 13.04.1978, V R 109/75, juris; v. 03.02.1981, VII R 86/78, juris; v. 07.04.1992, VII R 104/90, juris).

    Fehlt eine entsprechende Begründung, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Finanzamt überhaupt keine Erwägungen zur Inanspruchnahme weiterer potentieller Haftungsschuldner angestellt und damit wesentliche Umstände des Sach- und Streitstandes außer Acht gelassen hat (vgl. BFH, Urteil v. 07.04.1992, VII R 104/90, juris; s.a. Rüsken in Klein, AO-Kommentar 12 , § 191 AO Rz. 58).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2004 - 1 K 228/02

    Inhaftungnahme als Verfügungsberechtigter gem. § 35 AO 1977; Begründung des

    Es reicht aus, das er mittelbar rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters im Hinblick auf die Begleichung der Steuerschulden zu erfüllen (BFH-Urteil vom 07. April 1992 - VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213).

    Insbesondere hat er zum Ausdruck zu bringen, warum er den Kläger anstelle anderer ebenfalls für die Haftung in Betracht kommender Personen in Anspruch nimmt (vgl. BFH-Urteil vom 07. April 1992 - VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kommt auch ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH, wenn er mit dem entsprechenden Anschein einer Berechtigung tatsächlich nach Außen hin auftritt, obwohl er formell nicht zum Geschäftsführer bestellt worden ist, gem. § 69 i. V. m. § 35 AO für die Haftung in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 07. April 1992 - VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213).

  • BFH, 31.08.2000 - VII B 298/99

    Rückforderungsanspruch

    Auch soweit der Kläger mit einem noch während der Rechtsmittelfrist eingegangenen Schriftsatz weitere Abweichungen des FG-Urteils zu den von ihm näher bezeichneten Entscheidungen des BFH vom 21. Mai 1985 VII R 191/82 (BFHE 143, 412, BStBl II 1985, 488), vom 1. März 1999 VII B 292/98 (BFH/NV 1999, 1182), vom 7. April 1992 VII R 104/90 (BFH/NV 1993, 213) und vom 22. September 1992 VII R 73-74/91 (BFH/NV 1993, 215) rügt, bleibt der Beschwerde der Erfolg versagt.

    Überdies übersieht der Kläger, dass die von ihm benannten angeblichen Divergenzentscheidungen in BFHE 143, 412, BStBl II 1985, 488, in BFH/NV 1999, 1182 ebenso wie die weiter in Bezug genommenen Entscheidungen in BFH/NV 1993, 213 und in BFH/NV 1993, 215 sämtlich zu einem anderen Sachverhalt ergangen sind.

  • FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06

    Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH

  • FG Hessen, 29.03.2007 - 6 K 3669/99

    Auswahlermessen bei Haftungsinanspruchnahme wegen Steuerhinterziehung -

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2008 - 12 K 407/04

    Haftung des Initiators eines sog. Umsatzsteuer-Karussells für

  • FG Münster, 19.12.2022 - 4 K 1158/20

    Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2008 - 1 K 205/04

    Faktischer Mitgeschäftsführer als möglicher Täter gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO und

  • BFH, 18.07.2008 - VII B 184/07

    Zur Begründung des Auswahlermessens beim Erlass eines Haftungsbescheids und zur

  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 109/19

    Haftungsbescheid - Gewerbesteuer: Festsetzungsverjährung und Ermessensausübung im

  • BFH, 26.09.2002 - VII B 270/01

    GmbH-Geschäftsführer-Haftung; Rechtsanwalt; Nichtanhörung der Anwaltskammer

  • BFH, 28.01.2002 - VII B 41/01

    NZB; neues Zulassungsrecht, Divergenz, Sicherung der einheitlichen Rspr.

  • BFH, 19.11.2002 - VII B 191/01

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers

  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

  • BFH, 31.08.2000 - VII B 297/99

    Rückforderungsanspruch

  • FG Münster, 23.06.2004 - 7 K 5035/00

    Haftung des nicht für Steuern zuständigen 2. Vorstands eines insolventen Vereins

  • BFH, 01.03.1999 - VII B 292/98

    Haftungsschuldner - Auswahlermessen

  • BFH, 26.11.2003 - V B 168/02

    Haftungsbescheid gegen den Leistungsempfänger bei Nichtbeachtung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19

    Haftungsbescheid für Gewerbesteuer: Anforderungen an die Ermessenserwägungen zu

  • FG Berlin, 30.06.2000 - 2 K 2242/00

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH;

  • FG Köln, 07.10.2003 - 5 V 2047/03

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerverwaltungsakts wegen

  • FG Hamburg, 26.01.2017 - 6 K 132/16

    Eintritt der Ablaufhemmung für den Erlass eines Haftungsbescheides nach Ablauf

  • FG Münster, 23.06.2004 - 7 K 5031/00

    Haftung des für Steuern zuständigen Schatzmeister-Vorstands eines insolventen

  • FG Sachsen, 02.05.2001 - 2 K 1237/99

    Fehlerhaftes Auswahlermessen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung; Erlass einer

  • FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • FG Hessen, 27.02.2006 - 6 K 4107/01

    Umsatzsteuer; Haftung; Geschäftsführer; Voranmeldung; Mitwirkungspflicht;

  • BFH, 18.05.1993 - VII B 228/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • VG Münster, 14.01.2015 - 9 L 897/14

    Warnwirkung eines Mahnschreibens im Hinblick auf folgende Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG Berlin, 29.04.1998 - II 4/95
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.05.2001 - 2 K 1237/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht