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   BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18   

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https://dejure.org/2019,15765
BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18 (https://dejure.org/2019,15765)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2019 - VII R 11/18 (https://dejure.org/2019,15765)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2019 - VII R 11/18 (https://dejure.org/2019,15765)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 EnergieStG vom 15.07.2009, § 2 Nr 3 StromStG, § 15 Abs 2 StromStV
    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • IWW

    § 55 des Energiesteuergesetzes, § ... 55 EnergieStG, § 15 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 bis 4 der Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG), § 2 Nr. 3 StromStG, § 2 Nr. 2a StromStG, § 15 StromStV, § 15 Abs. 2 Satz 1 StromStV, § 15 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StromStV, § 15 Abs. 2 Satz 3 StromStV, Verordnung (EG) Nr. 29/2002, Verordnung (EWG) Nr. 3037/90, § 118 Abs. 2 FGO, § 15 Abs. 2 StromStV, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Energiesteuerermäßigung für ein Unternehmen mit dem Gegenstand des Längs- und Querteilens von Bändern aus Stahl und auch aus NE-Metallen und dem Schneiden, Zurichten, Profilieren, Be- und Verarbeiten von Feinblechen und Bändern jeder Art

  • Betriebs-Berater

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • Wolters Kluwer

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • rewis.io

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • rechtsportal.de

    Energiesteuerermäßigung für ein Unternehmen mit dem Gegenstand des Längs- und Querteilens von Bändern aus Stahl und auch aus NE-Metallen und dem Schneiden, Zurichten, Profilieren, Be- und Verarbeiten von Feinblechen und Bändern jeder Art

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlastung von der Energiesteuer - für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlastung von der Energiesteuer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Energiesteuer, Stromsteuer: Stahl-Service-Center kein UPG

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EnergieStG § 55, StromStG § 2 Nr 2a, StromStG § 2 Nr 3
    Energiesteuer, Entlastung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich bei der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine an das Unionsrecht angelehnte und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Typisierung (Senatsurteil vom 16. April 2013 VII R 25/11, BFHE 242, 372, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2013, 304).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18
    Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang eine weitgehende Kongruenz zwischen statistischer und stromsteuerrechtlicher Einordnung angestrebt (vgl. Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88; Senatsbeschluss vom 2. März 2005 VII B 173/04, BFH/NV 2005, 1390).
  • FG Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 11 K 2452/14

    Ein Unternehmen, dass von Hüttenwerken bezogene Coils umarbeitet und anschließend

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. Januar 2018  11 K 2452/14 aufgehoben.
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18
    Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang eine weitgehende Kongruenz zwischen statistischer und stromsteuerrechtlicher Einordnung angestrebt (vgl. Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88; Senatsbeschluss vom 2. März 2005 VII B 173/04, BFH/NV 2005, 1390).
  • FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 4 K 4755/03

    Stromsteuerermäßigung; Handelsunternehmen; Produktionsunternehmen; Warmbandstahl;

    Auszug aus BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18
    Soweit das FG Düsseldorf mit Urteil vom 19. April 2006  4 K 4755/03 VSt die dortige Klägerin dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet hat, ergeben sich für den Streitfall keine abweichenden Überlegungen.
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - 11 K 1492/19

    Spannungsverhältnis aus der Bindungswirkung aus § 126 Abs. 5 FGO, wenn der

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob daraufhin durch Urteil vom 19. März 2019 VII R 11/18 (BFH/NV 2019, 832) die Entscheidung des FG mit der Begründung auf, dass dieses den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht anhand der hierzu in § 15 StromStV gemachten, an die Systematik der Klassifikation der Wirtschaftszweige anknüpfenden Vorgaben ermittelt habe.

    bb) Wenn der BFH in seinem Urteil vom 19. März 2019 VII R 11/18 gleichwohl (inzident) noch von der Anwendung der früheren - seit dem 30. September 2011 aber überholten - Fassung des § 15 StromStV vom 5. Oktober 2009 ausging, dann beruhte das auf einem offensichtlichen Versehen.

    Erstreckte sich danach die Bindungswirkung des BFH-Urteils vom 19. März 2019 (a. a. O.) nicht auf die im Streitfall anwendbare Fassung des § 15 StromStV und die darin erfolgte Festlegung des zeitlichen Bezugsrahmens für diejenigen Umstände, die für die Zuordnung von Unternehmen zu einem Abschnitt oder einer Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige bedeutsam sind, dann ist dafür die am 2. November 2011 (dem Tag der Antragstellung) geltende Fassung anwendbar.

  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 11 K 1492/19

    Stahlhandelsunternehmen sind grundsätzlich keine Unternehmen des Produzierenden

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat auf die Revision hin diese Entscheidung mit Urteil vom 19. März 2019 VII R 11/18 (FG-Akte 11 K 1492/19, dort Bl. 4 ff., vgl. ferner BFH/NV 2019, 832) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.

    bb) Konkret hat der BFH in seiner der Zurückverweisung zugrundeliegenden Entscheidung vom 19. März 2019 VII R 11/18 (a. a. O.; dort unter II. 2. der Gründe) hierzu wörtlich Folgendes ausgeführt:.

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