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   BFH, 24.07.1984 - VII R 135/83   

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BFH, 24.07.1984 - VII R 135/83 (https://dejure.org/1984,1038)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1984 - VII R 135/83 (https://dejure.org/1984,1038)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1984 - VII R 135/83 (https://dejure.org/1984,1038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 482
  • NJW 1985, 648 (Ls.)
  • ZIP 1984, 1403
  • BB 1985, 581
  • BStBl II 1984, 740
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BFH, 24.07.1984 - VII R 135/83
    Die Heilung der Prozeßführung kann auch durch eine Genehmigung während des Revisionsverfahrens erreicht werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 30. Januar 1964 VII ZR 5/63, BGHZ 41, 104).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BFH, 24.07.1984 - VII R 135/83
    Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/83 (Juristenzeitung -JZ- 1984, 755 ), nach der die Erteilung einer Prozeßvollmacht im Revisionsverfahren und die darin liegende Genehmigung der vorherigen Prozeßführung den Mangel einer vollmachtlos eingelegten Berufung nicht rückwirkend heilen, wenn die Berufung durch Prozeßurteil als unzulässig verworfen worden war, steht dem im Streitfall schon deshalb nicht entgegen, weil das FG die Klage nicht durch Prozeßurteil als unzulässig abgewiesen hat.
  • RG, 23.02.1925 - IV 495/24

    Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 24.07.1984 - VII R 135/83
    Die Prozeßführung aber ist ein einheitliches Ganzes, das alle Prozeßhandlungen einer Instanz umfaßt (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 23. Februar 1925 IV 495/24, RGZ 110, 228).
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 19.79

    Heilung von Vertretungsmängeln - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Genehmigung

    Auszug aus BFH, 24.07.1984 - VII R 135/83
    Auch wenn der Prozeßbevollmächtigte der Vorinstanz jedoch bei der Klageerhebung noch geschäftsfähig gewesen sein sollte und die Geschäftsunfähigkeit erst später eingetreten wäre, so könnte der Kläger mit seinem Revisionsbegehren schon deshalb keinen Erfolg haben, weil seinen Ausführungen im Revisionsverfahren zu entnehmen ist, daß er der Prozeßführung seines Prozeßbevollmächtigten der Vorinstanz zugestimmt hat mit der Folge, daß die Prozeßführung, soweit dieser Prozeßbevollmächtigte geschäftsunfähig gewesen sein sollte, rückwirkend geheilt worden ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 20. Februar 1980 8 C 19.79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, Verwaltungsgerichtsordnung , § 67 Nr. 52).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BFH, 24.07.1984 - VII R 135/83
    Eine Geschäftsunfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten hätte nämlich zur Folge gehabt, daß die von diesem vorgenommenen Prozeßhandlungen nicht rechtswirksam geworden wären und die von ihm erhobene Klage infolgedessen unzulässig gewesen wäre (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 2. April 1974 1 BvR 92, 97/70, BVerfGE 37, 67, 76 f.).
  • BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15

    Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des

    Denn diese Pflichten des Drittschuldners werden durch die Zustellung einer wirksamen Pfändungsverfügung nach § 309 Abs. 1 AO begründet, ohne dass es darauf ankommt, ob die Forderung bzw. andere Vermögensrechte tatsächlich bestehen (Senatsurteil vom 24. Juli 1984 VII R 135/83, BFHE 141, 482, BStBl II 1984, 740).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 4 B 15.878

    Antrag auf Erledigungsfeststellung - Aufhebung eines Pfändungs- und

    Eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung bleibt nicht schon deshalb ohne jede Wirkung, weil die von ihr betroffene Forderung nicht besteht (vgl. BFH, U.v. 24.7.1984 - VII R 135/83 - BFHE 141, 482 = juris Rn. 20).

    Soweit in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen wird, dass sich der Drittschuldner nicht auf das Nichtbestehen der gepfändeten Forderung berufen kann (vgl. Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. [Hrsg.], Handbuch für das Verwaltungszwangsverfahren, Bd. I, Stand: 64. EL Dezember 2016, Abschnitt 43.5 Nr. 2), dürfte dies eher eine Frage der Begründetheit als der Zulässigkeit der Klage sein (vgl. OVG NW, B.v. 15.10.2012 - 14 B 948/12 - NWVBl 2013, 152 f.; aus zivilprozessualer Sicht BGH, B.v. 20.12.2005 - VII ZB 50/05 - NJW 2006, 849; aus steuerrechtlicher Sicht BFH, U.v. 24.7.1984 - VII R 135/83 - BFHE 141, 482 = juris Rn. 17 ff.).

    Wie das Wörtchen "soll" in § 829 ZPO zum Ausdruck bringt, wird nur die angebliche Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet; ob diese tatsächlich existiert, ist gegebenenfalls im Einziehungsprozess festzustellen (BGH, B.v. 20.12.2005 - VII ZB 50/05 - NJW 2006, 849; zu den vergleichbaren Regeln bei Forderungspfändungen nach der Abgabenordnung vgl. BFH, U.v. 24.7.1984 - VII R 135/83 - BFHE 141, 482 = juris Rn. 17 ff.; B.v. 19.3.1998 - VII B 175/97 - BFH/NV 1998, 1447 = juris Rn. 34).

    Er kann seine Rechte gegen eine Inanspruchnahme wahren, wenn die Vollstreckungsbehörde zur Verwirklichung der Pfändungs- und Überweisungsverfügung von ihm Zahlung verlangt (OVG NW, B.v. 15.10.2012 - 14 B 948/12 - NWVBl 2013, 152 f. unter Hinweis auf BFH, U.v. 24.7.1984 - VII R 135/83 - BFHE 141, 482 = juris Rn. 22).

  • BFH, 19.03.1998 - VII B 175/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Pfändungs- und

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist die Rechtmäßigkeit einer Forderungspfändung und der Einziehungsanordnung nicht von der Klärung der Frage abhängig, ob die von ihr betroffene Forderung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 135/83, BFHE 141, 482, BStBl II 1984, 740) oder ob sie dem Vollstreckungsschuldner zusteht (BFH-Beschluß vom 11. August 1987 VII S 13/87, BFH/NV 1988, 340; zur Auseinandersetzung mit der abweichenden Meinung von Tipke/Kruse s. dort § 309 AO 1977 Rz. 22 und 24 sowie Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 309 AO 1977 Rz. 111a).

    Der Drittschuldner hat sie daher dann geltend zu machen, wenn die Vollstreckungsbehörde zur Verwirklichung der Ansprüche aus der Pfändungs- und Einziehungsverfügung von ihm Zahlung verlangt (vgl. BFHE 150, 392, BStBl II 1987, 802, und BFHE 141, 482, BStBl II 1984, 740, 741; Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 309 Anm. 9).

  • FG München, 08.03.2010 - 7 K 354/09

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine ins Leere gehende Pfändungsverfügung -

    Hingewiesen sei dabei auf die in § 315 AO und § 316 AO genannten Verpflichtungen des Vollstreckungsschuldners und des Drittschuldners (vgl. BFH-Urteil vom 24.7.1984 VII R 135/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 740).

    Es trifft zwar zu, dass die Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht davon abhängt, dass das Bestehen der gepfändeten Forderung feststeht oder geklärt ist (BFH in BStBl II 1984, 740).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 14 B 948/12

    Vorliegen der besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen einer Pfändungsverfügung

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 11.7.2012 14 B 551/12 -, n. V. Siehe zu den vergleichbaren Regeln zum Erlass von Forderungspfändungsverfügungen nach der AO BFH, Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 135/83 -, juris, Rn. 18 ff. und Beschluss vom 19. März 1998 - VII B 175/97 -, juris, Rn. 34.
  • FG Baden-Württemberg, 11.02.2013 - 3 V 3819/11

    Aussetzung der Vollziehung von Pfändungsverfügungen und Einziehungsverfügungen

    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 135/83, BStBl. II 1984, 740), der der Senat folgt, ist eine -mangels Bestehen der vermeintlichen Forderung des Vollstreckungsschuldners gegen den Drittschuldner- ins Leere gehende Pfändungsverfügung in Bezug auf diese Forderung nicht allein deshalb rechtswidrig.
  • VG Schleswig, 09.11.2017 - 4 A 33/16

    Bestimmtheit von Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Pfändung nicht bestehender

    Denn jedenfalls die in § 307 LVwG geregelten Erklärungspflichten werden von der Verfügung ausgelöst (vgl. zu Pfändungen nach dem entsprechenden Landesgesetz bzw. der AO VGH München, Urteil vom 02.05.1017, Az.: 4 B 15.878, juris Rn. 17; BFH, Urteil vom 24.07.1984, Az.: VII R 135/83, juris Rn. 20).
  • FG Berlin, 11.09.2006 - 9 K 9222/04

    Pfändung von Kapitallebensversicherungen

    Zur Geltendmachung gepfändeter Lebensversicherungsansprüche ist grundsätzlich der Zivilgerichtsweg eröffnet, so dass die Frage einer wirksamen Abtretung in einem Rechtsstreit vor den Zivilgerichten zu klären wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 8. April 1997 VII B 210/96, BFH/NV 1997, 640 ; Urteil des BFH vom 24. Juli 1984 VII R 135/83, BStBl II 1984, 740 ).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist die Rechtmäßigkeit einer Verfügung, durch die eine Forderung gepfändet werden soll, grundsätzlich nicht von der Klärung der Frage abhängig, ob die Forderung, in welche vollstreckt werden soll, besteht, oder ob sie dem Vollstreckungsschuldner zusteht (BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 135/83, BStBI II 1984, 740).
  • BFH, 08.04.1997 - VII B 210/96

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage hinsichtlich einer

    Die Frage, ob die gepfändete Forderung im Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich dem Vollstrekungsschuldner zusteht und deshalb an ihr ein Pfändungspfandrecht entstanden ist oder ob es sich bei dem Pfändungsbeschluß zwar um einen formell gültigen Verwaltungsakt, aber um einen solchen ohne Rechtswirkung handelt, ist daher im allgemeinen nicht schon im Verfahren wegen der Pfändung zu prüfen, sondern erst im Verfahren wegen der Geltendmachung (Einziehung) der Forderung (Senatsurteil vom 24. Juli 1984 VII R 135/83, BFHE 141, 482, BStBl II 1984, 740; Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1986 VII B 129/85, BFH/NV 1986, 478; vom 11. August 1987 VII S 13/87, BFH/NV 1988, 344, m. w. N.; vom 6. Juni 1989 VII B 25/89, BFH/NV 1990, 77; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 309 AO 1977 Rz. 5, 5 a und 6).
  • BFH, 11.08.1987 - VII S 13/87

    Zustehen der Forderung zum Vollstreckungsschuldner als Voraussetzung für die

  • FG München, 19.07.2013 - 8 K 3028/12

    Pfändung

  • FG München, 20.11.2006 - 1 K 169/03

    Rechtmäßigkeit der Pfändung und Einziehung einer im Zeitpunkt des Bewirkens der

  • FG München, 20.11.2006 - 1 K 31/03

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung bei der

  • BFH, 29.09.1987 - VII R 140/83

    Rechtswidrigkeit der Pfändung der Rechte aus einem Jagdpachtvertrag -

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