Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1985 - VII R 186/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4156
BFH, 29.10.1985 - VII R 186/82 (https://dejure.org/1985,4156)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1985 - VII R 186/82 (https://dejure.org/1985,4156)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - VII R 186/82 (https://dejure.org/1985,4156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung für Umsatzsteuerschulden des Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten, wenn diese als solche aufgetreten sind.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 29.10.1985 - VII R 186/82
    Er ist auch berechtigt, weil nach der Rechtsprechung des BFH die Umsatzsteuerschulden bei nicht ausreichender Liquidität des Steuerschuldners nicht vorrangig (vor anderen Verbindlichkeiten), sondern nur in etwa dem gleichen Tilgungsverhältnis ("anteilig") befriedigt werden müssen (vgl. Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 143, BStBl II 1984, 776, unter Ziff. 3c).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BFH, 29.10.1985 - VII R 186/82
    In einem solchen Fall brauchen die für die Ermessensausübung maßgebenden Erwägungen in den Haftungsbescheid oder die Einspruchsentscheidung nicht mehr ausdrücklich aufgenommen zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).
  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auftreten bedeutet Teilnahme am Wirtschafts- und Rechtsverkehr, die über die Beziehungen zum Rechtsinhaber hinausgeht (vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 1985 - VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192 unter 1., noch zu § 108 RAO; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Juli 1991 - XI 508/90, EFG 1992, 239; Boeker in HHSp, Lfg. 205, § 35 Rn. 10; Rüsken in Klein, AO, 11. Aufl., § 35 Rn. 7).

    Keine Voraussetzung ist ein Auftreten gerade gegenüber den Finanzbehörden oder in steuerlichen Angelegenheiten (vgl. BFH, Urteil vom 27. November 1990 - VII R 20/89, BStBl. II 1991, 284; BFH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VII R 165/85, BStBl. II 1989, 491 mwN; Niedersächsisches Finanzgericht aaO; Gmach, DStZ 2001, 341, 342), vielmehr genügt, dass der Verfügungsberechtigte gegenüber irgendjemandem - nach außen - im Rechtsverkehr als solcher aufgetreten ist (vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 1985 - VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192 unter 1.).

  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

    Die wortlautgemäße Auslegung der Vorschrift entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192, 193) und allgemeiner Meinung in der Literatur (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 35 AO 1977 Tz. 3; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 35 AO 1977 Tz. 2 b; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 35 AO 1977 Anm. 11).
  • FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06

    Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH

    Dabei reicht für das Auftreten nach außen das Auftreten als Verfügungsberechtigter gegenüber irgend jemandem oder gegenüber einer begrenzten Öffentlichkeit, z.B. gegenüber Gesellschaftern oder auf Gesellschafterversammlungen; "nach außen" verlangt kein Auftreten gegenüber Nichtgesellschaftern oder gegenüber dem FA (Niedersächsisches FG vom 9. Juli 1991 XI 508/90, EFG 1992, 239, rechtskräftig; BFH vom 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192; Klein/Rüsken, AO, 9. A., § 35 Rd. 7).
  • BFH, 26.04.2010 - VII B 194/09

    Frage nach dem Verschulden eines Haftungsschuldners nicht grundsätzlich bedeutsam

    Vielmehr ist ein Auftreten nach Außen erforderlich, das für andere erkennen lässt, dass der Verfügungsberechtigte von der ihm eingeräumten Verfügungsbefugnis auch Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192).
  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

    Es genügt schon, dass der Bevollmächtigte irgendjemandem gegenüber nach außen als solcher auftritt (BFH vom 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192; Niedersächsisches FG vom 9. Juli 1991 XI 508/90, EFG 1992, 239).
  • BFH, 12.07.1988 - VII R 4/88

    Die Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden bemißt sich auch bei

    Das FG läßt bei dieser Argumentation außer Betracht, daß im Streitfall - ebenso wie in den von ihm zitierten Fällen der BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1986, 387, und vom 29. Oktober 1985 VII R 186/82 (BFH/NV 1986, 192) - nicht nur die in der Voranmeldung (zum 10. September 1982) zu erklärenden Umsätze nicht angegeben wurden, sondern daß auch die zum gleichen Zeitpunkt fällige Vorauszahlungsschuld (§ 18 Abs. 1 Satz 5 UStG 1980) - 11.508 DM - nicht getilgt worden ist.
  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01

    Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der

    Ihre Ausführungen lassen auch nicht die Feststellung zu, dass er insoweit Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 AO war (vgl. dazu etwa BGHR § 35 AO Verfügungsberechtigter 1, 2; BFH vom 29.10.1985 BFH/NV 1986, 192).
  • FG Niedersachsen, 05.12.2005 - 11 V 280/04

    Berechnung der Festsetzungsfrist bei Haftungsbescheiden; Haftung für

    Es genügt schon, dass der Bevollmächtigte irgend jemandem gegenüber nach außen als solcher auftritt (BFH-Urt. v. 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192; Niedersächsisches FG Urt. v. 9. Juli 1991 XI 508/90, EFG 1992, 239).
  • FG Köln, 18.01.2000 - 14 K 3630/97

    GmbH-Geschäftsführerhaftung für Ausfall der GmbH bei später fälliger Steuerschuld

    Insbesondere kann sich ein Geschäftsführer nicht darauf berufen, daß er aufgrund von Abtretungen keine Mittel zur Begleichung der Steuerschuld zur Verfügung hatte (vgl. BFH-Urteile vom 14.07.1987 VII R 186/82, BStBl II 1988, 172 und vom 13.09.1988 VII R 35/85, BFH/NV 1989, 139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht