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   BFH, 29.10.2013 - VII R 25/12   

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https://dejure.org/2013,43079
BFH, 29.10.2013 - VII R 25/12 (https://dejure.org/2013,43079)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2013 - VII R 25/12 (https://dejure.org/2013,43079)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - VII R 25/12 (https://dejure.org/2013,43079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine

  • openjur.de

    Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine

  • Bundesfinanzhof

    EnergieStG § 27 Abs 2 Nr 1, EnergieStG § 52 Abs 1 S 1, EnergieStV § 60 Abs 4, EnergieStV § 60 Abs 5, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b
    Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine

  • Bundesfinanzhof

    Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 2 Nr 1 EnergieStG, § 52 Abs 1 S 1 EnergieStG, § 60 Abs 4 EnergieStV, § 60 Abs 5 EnergieStV, Art 14 Abs 1 Buchst b EGRL 96/2003
    Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine

  • rewis.io

    Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Luftsportvereins auf Vergütung der Energiesteuer

  • datenbank.nwb.de

    Keine Energiesteuerbefreiung für auf Schulungsflügen gemeinnütziger Sportvereine verbrauchtes Flugbenzin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.12.2011 - C-79/10

    Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

    Auszug aus BFH, 29.10.2013 - VII R 25/12
    b) Die für Luftfahrtbetriebsstoffe angeordnete Steuerverschonung soll dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit in der Gemeinschaft ansässiger Unternehmen gegenüber in Drittstaaten ansässigen und evtl. dort steuerlich begünstigten Unternehmen zu erhalten (vgl. EuGH-Urteil vom 1. Dezember 2011 C-79/10, Slg. 2011, I-12511, Rz 26).

    In dieser Beziehung weist der Streitfall Parallelen zu dem vom EuGH in der Rechtssache C-79/10 entschiedenen Fall auf, bei dem ausschließlich Mitarbeiter der Eigentümerin des Flugzeugs zu unternehmensinternen Zwecken befördert und die Beförderungsleistungen ebenfalls nicht am Markt angeboten worden sind.

  • FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08

    Energiesteuer: Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt

    Auszug aus BFH, 29.10.2013 - VII R 25/12
    Eine allgemeine Teilhabe am Markt findet somit nicht statt (vgl. zu diesem Aspekt Urteil des FG Hamburg vom 17. Dezember 2010  4 K 228/08, nicht veröffentlicht, zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL).
  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3856/14

    Energiesteuervergütung für gemeinnützigen Luftsportverein: Flugschule als

    Insoweit werde auf die BFH-Entscheidung vom 29.10.2013 VII R 25/12 verwiesen.

    Im Senatsurteil vom 30.05.2012, 4 K 3334/11 VE und in der BFH-Entscheidung vom 29.10.2013, VII R 25/12 sei nicht erkennbar gewesen, ob die Kläger der damaligen Verfahren Gewinn erzielt hätten.

    Dies folgt auch aus dem in der RL 2003/96 enthaltenen Merkmal der Entgeltlichkeit (BFH Beschluss v. 29.10.2013 VII R 25/12, aaO.).

    Auch bedarf es keiner Beantwortung der Frage, ob mit Gewinnerzielungsabsicht eingerichtete und unterhaltene Zweckbetriebe gemeinnütziger Vereine eine andere unionsrechtliche Beurteilung rechtfertigten (BFH Beschluss v. 29.10.2013 VII R 25/12, aaO.).

    Auch aus diesem Grund steht die Ablehnung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs in Einklang mit Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96 und der Rechtsprechung des EuGH (BFH Beschluss v. 29.10.2013 VII R 25/12, aaO.).

  • BFH, 20.05.2014 - VII R 29/12

    Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für

    Im Übrigen ist es auf Grundlage dieser Rechtsprechung des EuGH --anders als bei Flügen für rein unternehmensinterne Zwecke bzw. bei Flügen zur Förderung des Vereinszwecks (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535)-- unerheblich, dass bzw. wenn die Luftfahrtdienstleistung ausschließlich an andere Gesellschaften innerhalb eines Konzerns erbracht wurde.
  • BFH, 08.07.2014 - VII R 9/13

    Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für Mineralöl-

    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des EuGH ist es --anders als bei Flügen für rein unternehmensinterne Zwecke bzw. bei Flügen zur Förderung des Vereinszwecks (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535)-- unerheblich, dass bzw. wenn die Luftfahrtdienstleistung ausschließlich an andere Gesellschaften innerhalb eines Konzerns erbracht wurde.
  • BFH, 14.05.2014 - VII B 117/13

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine mit

    Im Übrigen hat der Senat mit Beschluss vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12 (BFH/NV 2014, 535) entschieden, dass einem Luftsportverein, der ohne Gewinnerzielungsabsicht gegen Entgelt für seine Mitglieder und für zukünftige Mitglieder Schulungsflüge anbietet, eine Steuerentlastung nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG für das auf den Schulungsflügen verbrauchte Flugbenzin nicht gewährt werden kann.
  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3132/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

    Die Berechnung eines Entgelts indiziert eine gerade mit der Personenbeförderung verbundene kommerzielle Zweckverfolgung vielmehr nur dann, wenn das Entgelt es nach seiner Bemessung dem Erbringer der Luftfahrtdienstleistung ermöglicht, als Wettbewerber am Markt bestehen zu können (ähnlich auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Mai 2012 4 K 3334/11 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3 S. 42 und ferner der diese Entscheidung bestätigende Beschluss des BFH vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535; zu einem Fall, in dem die Flugdienstleistungen zwar gegen ein Entgelt, jedoch im Rahmen einer nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten gemeinnützigen Zielsetzung erbracht wurden).
  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3134/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

    Die Berechnung eines Entgelts indiziert eine gerade mit der Personenbeförderung verbundene kommerzielle Zweckverfolgung vielmehr nur dann, wenn das Entgelt es nach seiner Bemessung dem Erbringer der Luftfahrtdienstleistung ermöglicht, als Wettbewerber am Markt bestehen zu können (ähnlich auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Mai 2012 4 K 3334/11 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3 S. 42 und ferner der diese Entscheidung bestätigende Beschluss des BFH vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535; zu einem Fall, in dem die Flugdienstleistungen zwar gegen ein Entgelt, jedoch im Rahmen einer nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten gemeinnützigen Zielsetzung erbracht wurden).
  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3133/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

    Die Berechnung eines Entgelts indiziert eine gerade mit der Personenbeförderung verbundene kommerzielle Zweckverfolgung vielmehr nur dann, wenn das Entgelt es nach seiner Bemessung dem Erbringer der Luftfahrtdienstleistung ermöglicht, als Wettbewerber am Markt bestehen zu können (ähnlich auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Mai 2012 4 K 3334/11 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3 S. 42 und ferner der diese Entscheidung bestätigende Beschluss des BFH vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535; zu einem Fall, in dem die Flugdienstleistungen zwar gegen ein Entgelt, jedoch im Rahmen einer nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten gemeinnützigen Zielsetzung erbracht wurden).
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