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   BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69   

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https://dejure.org/1972,927
BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69 (https://dejure.org/1972,927)
BFH, Entscheidung vom 11.01.1972 - VII R 26/69 (https://dejure.org/1972,927)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 1972 - VII R 26/69 (https://dejure.org/1972,927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligter - Fristgemäß Revision - Unselbständige Anschließung - Rücknahme der Hauptrevision - Kosten des Revisionsverfahrens - Verhältnis der Gegenstandswerte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 286
  • BStBl II 1972, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1967 - VIII C 73.66

    Bedeutungslosigkeit der erklärten Zurücknahme der Revision aufgrund der

    Auszug aus BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69
    Demzufolge ist die Überbürdung der Kosten einer Anschlußrevision auf den Hauptrevisionskläger dann nicht gerechtfertigt, wenn es zur Zurücknahme der Hauptrevision der prozessualen Mitwirkung des Anschlußrevisionsklägers bedarf (Beschluß des BVerwG VIII C 73.66 vom 21. März 1967, BVerwGE 26, 297 [301]).
  • BFH, 23.06.1966 - IV 424/62

    Auferlegung der Kosten dem Staat wegen eines formellen Fehlers im richtigen

    Auszug aus BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69
    Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist, nachdem die Klägerin durch ihren Antrag zu erkennen gegeben hat, daß sie Kostenerstattung beantragen wolle, gemäß § 144 FGO von Amts wegen und ohne Bindung an die Anträge der Beteiligten zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluß VI R 107/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 811, BStBl III 1966, 680, und BFH-Urteil IV 424/62 vom 23. Juni 1966, BFH 86, 561, BStBl III 1966, 594).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69
    Diese Lösung steht auch im Einklang mit den maßgeblichen Erwägungen, die dem Beschluß des Großen Senats des BGH GSZ 2/51 vom 17. Dezember 1951 (BGHZ 4, 229) zugrunde liegen und die sich der erkennende Senat in der zuvor zitierten Entscheidung vom 19. Juni 1969 zu eigen gemacht hat.
  • OLG Stuttgart, 21.01.1960 - 3 U 131/59
    Auszug aus BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69
    Nach dem Grundsatz des § 136 Abs. 2 FGO, wonach derjenige, welcher einen Rechtsbehelf zurücknimmt, die Kosten dieses Rechtsbehelfs zu tragen hat, treffen deshalb die Kosten des Revisionsverfahrens, soweit sie durch die Revision des Beklagten veranlaßt wurden, diesen selbst (ebenso Beschluß des OLG Stuttgart 3 U 131/59 vom 21. Januar 1960, NJW 1960, 1161).
  • BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66
    Auszug aus BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69
    Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist, nachdem die Klägerin durch ihren Antrag zu erkennen gegeben hat, daß sie Kostenerstattung beantragen wolle, gemäß § 144 FGO von Amts wegen und ohne Bindung an die Anträge der Beteiligten zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluß VI R 107/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 811, BStBl III 1966, 680, und BFH-Urteil IV 424/62 vom 23. Juni 1966, BFH 86, 561, BStBl III 1966, 594).
  • BFH, 19.06.1969 - VII R 108/68

    Revisionskläger - Rücknahme der Revision - Kosten - Unselbständige

    Auszug aus BFH, 11.01.1972 - VII R 26/69
    Diese Aufteilung der Kostenlast steht nicht in Widerspruch zu dem BFH-Beschluß VII R 108/68 vom 19. Juni 1969 (BFH 96, 226, BStBl II 1969, 593).
  • BFH, 13.02.2008 - I R 63/06

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als

    Ein solches Vorgehen beinhaltet eine Rücknahme der Revision mit gleichzeitiger Einlegung der Anschlussrevision (BFH-Urteil vom 11. Januar 1972 VII R 26/69, BFHE 104, 286, BStBl II 1972, 351; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz 285).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Der BFH hat zwar die Umdeutung einer selbständigen Revision in eine unselbständige Anschlußrevision (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Januar 1972 VII R 26/69, BFHE 104, 286, BStBl II 1972, 351) und ebenso den Übergang zur Anschlußrevision (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1994 II R 93/90, insoweit amtlich nicht veröffentlicht) für zulässig beurteilt und derartige Erklärungen zugleich als Rücknahme der Hauptrevision gewertet.
  • BFH, 29.03.2016 - V R 41/15

    Abgrenzung zwischen selbständiger Revision und Anschlussrevision -

    Dementsprechend sind im Streitfall die Kosten den Beteiligten nach dem Verhältnis der Gegenstandswerte ihrer Rechtsmittel aufzuerlegen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2000 XI R 35/91, BFH/NV 2000, 598; vom 11. Januar 1972 VII R 26/69, BFHE 104, 286, BStBl II 1972, 351).
  • BFH, 03.01.2000 - XI R 35/91

    Rücknahme der Revision - Anschlussrevision - Kosten des Revisionsverfahrens -

    Dementsprechend waren im Streitfall die Kosten den Beteiligten nach dem Verhältnis der Gegenstandswerte ihrer Rechtsmittel aufzuerlegen (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Januar 1972 VII R 26/69, BFHE 109, 505, BStBl II 1972, 351).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 7/87
    NV: Nach Rücknahme der Revision durch das FA und der dadurch bedingten Wirkungslosigkeit der vom Kläger eingelegten unselbständigen Anschlußrevision Verteilung der Kosten des Revisionsverfahrens im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 136 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FGO nach dem Verhältnis der Gegenstandswerte der Revisionen (vgl. BFH-Beschluß vom 11.1.1972 VII R 26/69).
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