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   BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18   

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https://dejure.org/2019,53862
BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18 (https://dejure.org/2019,53862)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2019 - VII R 30/18 (https://dejure.org/2019,53862)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - VII R 30/18 (https://dejure.org/2019,53862)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 34 Abs 1, AO § 69, AO § 225, InsO § 21 Abs 2 S 1 Nr 2, InsO § 22 Abs 2
    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Bundesfinanzhof

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 AO, § 69 AO, § 225 AO, § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 InsO, § 22 Abs 2 InsO
    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • IWW

    § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Halbsatz 2 der Insolv... enzordnung, § 34 der Abgabenordnung (AO), § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 34 Abs. 1 AO, § 41a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 22 Abs. 2 InsO, § 611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 38 EStG, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO, § 69 Satz 1 AO, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO, §§ 129 ff. InsO, § 69 AO, § 225 AO, § 143 Abs. 2 FGO, § 121 Satz 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für nicht abgeführte Lohnsteuern nach Stellung eines Insolvenzantrags und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für nicht abgeführte Lohnsteuern nach Stellung eines Insolvenzantrags und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers für fehlende Abgabentilgung bei vorläufigem Insolvenzverwalter

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 69, AO § 34, InsO § 21 Abs 2 Nr 2
    Lohnsteuer, Geschäftsführer, Insolvenz, Haftung, Verfügungsbeschränkung, Zustimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 911
  • NZI 2020, 585
  • BB 2020, 981
  • NZG 2020, 840
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 26.09.2017 - VII R 40/16

    Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    NV: Nur bei konkreten und eindeutigen objektiven Anhaltspunkten für die Sinnlosigkeit dieser Anfrage kann auf diese verzichtet werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.09.2017 - VII R 40/16, BFHE 259, 423, BStBl II 2018, 772).

    Ob bei einem --wie im Streitfall-- angeordneten Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO ein Verschulden des GmbH-Geschäftsführers i.S. des § 69 Satz 1 AO zu verneinen ist, wenn er trotz fortbestehender Verfügungsbefugnis und vorhandener finanzieller Mittel die Begleichung der Steuerschuld in einem Fall unterlässt, in dem der vorläufige Insolvenzverwalter die erbetene Einwilligung hierzu versagt und deutlich zu erkennen gibt, eine getroffene Verfügung auch nicht genehmigen zu wollen, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. Senatsurteil vom 26.09.2017 - VII R 40/16, BFHE 259, 423, BStBl II 2018, 772).

    Im Übrigen muss nach der Rechtsprechung des Senats der in Haftung genommene Geschäftsführer substantiiert darlegen und ggf. nachweisen, welche Schritte er zur Zahlung der Steuer am Fälligkeitstag eingeleitet hatte, deren Weiterverfolgung sich jedoch wegen der Haltung des vorläufigen Insolvenzverwalters als sinnlos darstellte (Senatsurteil in BFHE 259, 423, BStBl II 2018, 772).

  • BFH, 26.01.2016 - VII R 3/15

    Umfang der Haftung nach § 69 AO i. V. m. § 34 Abs. 1 AO - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    Insoweit kann ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden (Senatsurteil vom 26.01.2016 - VII R 3/15, BFH/NV 2016, 893, m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des Senats zu beachten, wonach ein hypothetischer Kausalverlauf keine Berücksichtigung finden kann (Senatsurteil in BFH/NV 2016, 893, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 9 K 9247/15

    Geschäftsführerhaftung nach Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 31.05.2018 - 9 K 9247/15 aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1610 abgedruckt.

  • BFH, 20.04.2006 - VII B 280/05

    NZB: Gesellschaft in der Krise - Geschäftsführerpflichten

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    So hat der Senat mehrfach entschieden, dass sich ein Geschäftsführer auf eine schriftlich fixierte Aufgabenverteilung in der Krise nicht mehr berufen kann (Senatsbeschluss vom 20.04.2006 - VII B 280/05, BFH/NV 2006, 1441, m.w.N.).
  • BFH, 08.08.1991 - V R 19/88

    Umfang der Haftung des Leistungsempfängers (§ 18 Abs. 8 UStG, § 55 UStDV); i. d.

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    Zwar ist der Haftungsbescheid zu ändern bzw. aufzuheben, wenn die Erstschuld noch vor Erlass der Einspruchsentscheidung niedriger festgesetzt wird (Grundsatz der Akzessorietät, vgl. BFH-Urteile vom 08.08.1991 - V R 19/88, BFHE 165, 307, BStBl II 1991, 939, und vom 17.10.1980 - VI R 136/77, BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138).
  • BFH, 10.03.2005 - VII B 307/04

    Steuerhinterziehung - Vorsatz

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    Gleiches gilt, wenn vor Erlass der Einspruchsentscheidung Zahlungen erbracht werden, die nach § 225 AO zur Tilgung der Erstschuld hätten verwendet werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.03.2005 - VII B 307/04, BFH/NV 2005, 1474).
  • BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77

    Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    Zwar ist der Haftungsbescheid zu ändern bzw. aufzuheben, wenn die Erstschuld noch vor Erlass der Einspruchsentscheidung niedriger festgesetzt wird (Grundsatz der Akzessorietät, vgl. BFH-Urteile vom 08.08.1991 - V R 19/88, BFHE 165, 307, BStBl II 1991, 939, und vom 17.10.1980 - VI R 136/77, BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138).
  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 67/13

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil stellen einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge zum Wegfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.11.2015 - VIII R 67/13, BFHE 252, 207, BStBl II 2016, 569, Rz 10).
  • BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98

    Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    Reichen die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Befriedigung der arbeitsrechtlich geschuldeten Löhne (einschließlich des in ihnen enthaltenen Steueranteils) nicht aus, so darf der Geschäftsführer die Löhne nur entsprechend gekürzt auszahlen und muss aus den dadurch übrig bleibenden Mitteln die auf die gekürzten (Netto-)Löhne entfallende Lohnsteuer an das FA abführen (Senatsbeschluss vom 21.12.1998 - VII B 175/98, BFH/NV 1999, 745, m.w.N.; Senatsurteil vom 01.08.2000 - VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271).
  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 22.10.2019 - VII R 30/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten dar (vgl. Senatsentscheidungen vom 20.04.1982 - VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521, und vom 09.12.2005 - VII B 124-125/05, BFH/NV 2006, 897, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

  • BFH, 23.09.2008 - VII R 27/07

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 93/93

    Haftung aufgrund von Umsatzsteuerschulden - Vorliegen wahrheitswidriger Angabe

  • BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

    Denn allein der Antrag schränkt den Geschäftsführer in seiner Verfügungsbefugnis nicht ein (vgl. Senatsurteil vom 22.10.2019 - VII R 30/18, BFH/NV 2020, 711, Rz 26).

    dd) Soweit die Haftung für die Lohnsteuer für Januar 2018 betroffen ist, welche nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 01.02.2018 fällig geworden war, hat das FG zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats und die dort dargestellten Anforderungen an das Verhalten des Geschäftsführers verwiesen (vgl. Senatsurteile vom 16.05.2017 - VII R 25/16, BFHE 257, 515, BStBl II 2017, 934; vom 26.09.2017 - VII R 40/16, BFHE 259, 423, BStBl II 2018, 772, und in BFH/NV 2020, 711).

    Danach muss der in Haftung genommene Geschäftsführer substantiiert darlegen und ggf. nachweisen, welche Schritte er zur Zahlung der Steuer am Fälligkeitstag eingeleitet hatte und dass und aus welchen Gründen sich deren Weiterverfolgung wegen der Haltung des vorläufigen Insolvenzverwalters als sinnlos darstellte (zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2020, 711, Rz 29).

    Würde man ausnahmslos und ohne konkrete und eindeutige objektive Anhaltspunkte unterstellen, dass eine Zustimmung nicht erteilt wird, widerspräche dies der Rechtsprechung des Senats zur Nichtberücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe (so zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2020, 711, Rz 35; ausführlich Senatsurteil in BFH/NV 2016, 893).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 9 K 9247/15

    Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters -

    Auf die Revision des Beklagten hin hat der BFH das Urteil des erkennenden Senats mittels Urteil vom 22. Oktober 2019 - VII R 30/18, BFH/NV 2020, 711 aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Tilgung der fälligen Abgabenverbindlichkeiten auf diese verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2019 - VII R 30/15 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend VII R 30/18), BFH/NV 2020, 711 mwN).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 14 B 2019/20

    Haftungsumfang des gesetzlichen Vertreters des Steuerschuldners bei

    vgl. BFH, Urteile vom 22. Oktober 2019 - VII R 30/18 -, juris, Rdnr. 35, und vom 26. Januar 2016 - VII R 3/15 -, juris, Rdnr. 13 ff.
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