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   BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12   

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https://dejure.org/2013,28428
BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12 (https://dejure.org/2013,28428)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2013 - VII R 32/12 (https://dejure.org/2013,28428)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2013 - VII R 32/12 (https://dejure.org/2013,28428)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver bestehenden Ziergegenständen

  • openjur.de

    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver bestehenden Ziergegenständen

  • Bundesfinanzhof

    KN Pos 3926 UPos 9400, KN Pos 6810 UPos 9900
    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver bestehenden Ziergegenständen

  • Bundesfinanzhof

    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver bestehenden Ziergegenständen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pos 3926 UPos 9400 KN, Pos 6810 UPos 9900 KN
    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver bestehenden Ziergegenständen

  • rewis.io

    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver bestehenden Ziergegenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KNPos. 3926
    Einreihung von aus Steinpulver hergestellten Gegenständen in die Kombinierte Nomenklatur

  • datenbank.nwb.de

    Zolltarifliche Einreihung von aus Kunstharz-Steinpulver-Mischung hergestellte Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12
    Die insoweit erforderliche Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile ist zwar grundsätzlich eine dem Tatsachengericht vorzubehaltende Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368).

    Das entscheidende Merkmal kann sich z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und auch aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (vgl. EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95 --VOBIS Microcomputer--, Slg. 1996, I-3047; Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368; Lux, in Dorsch, Zollrecht, A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.--, Rz 74).

    Welches dieser nicht abschließend aufgezählten Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt in erster Linie von der Art und dem Verwendungszweck der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739, und in BFH/NV 2007, 1368).

  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12
    Welches dieser nicht abschließend aufgezählten Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt in erster Linie von der Art und dem Verwendungszweck der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739, und in BFH/NV 2007, 1368).
  • BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft über ein Stereo-Baustein-Set

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12
    Welches dieser nicht abschließend aufgezählten Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt in erster Linie von der Art und dem Verwendungszweck der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739, und in BFH/NV 2007, 1368).
  • EuGH, 07.10.1982 - 234/81

    Du Pont de Nemours

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12
    Eine Höchstgrenze für derartige Füllstoffe nennen die ErlHS nicht (vgl. Avise zum Harmonisierten System zur Pos. 3920, Rz 02.1: danach wird sog. "Künstlicher Marmor" mit einem Kunststoffanteil von nur 33 GHT von der Unterpos. 3920 51 erfasst; so auch EuGH-Urteil vom 7. Oktober 1982 C-234/81 --Du Pont de Nemours und Dewfield--, Slg. 1982, 3515).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12
    Das entscheidende Merkmal kann sich z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und auch aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (vgl. EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95 --VOBIS Microcomputer--, Slg. 1996, I-3047; Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368; Lux, in Dorsch, Zollrecht, A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.--, Rz 74).
  • FG Hamburg, 29.06.2020 - 4 K 235/16

    Zollrecht: Einreihung von Waschbecken und Badewannen aus Mineralguss

    Die Auffassung des BFH im Urteil VII R 32/12, nach der die Position 6810 KN nicht genauer sei, sei falsch.

    Zum selben Ergebnis sei der BFH im Urteil vom 7. August 2013 (VII R 32/12) gekommen.

    Mit zutreffender Begründung hat der BFH entschieden, dass im Verhältnis der Positionen 6810 KN und 3926 KN die erstgenannte Position nicht spezieller sei (BFH, Urteil vom 7. August 2013, VII R 32/12, juris, Rn. 12).

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware und ihrem Verwendungszweck ab (BFH, Urteil vom 7. August 2013, VII R 32/12, juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6; Urteil vom 2. Juni 1992, VII K 2/91, juris, Rn. 8; Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, juris, Rn. 16).

  • BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

    Es handelt sich hierbei um eine tatsächliche Würdigung auf der Grundlage der festgestellten objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware (vgl. Senatsurteil vom 7. August 2013 VII R 32/12, BFH/NV 2013, 1954, ZfZ 2014, 72), die das FG ausgehend von seinem Maßstab der praktischen Untrennbarkeit der Warenbestandteile nicht vorgenommen hat und die im zweiten Rechtsgang nachzuholen sein wird.
  • BFH, 25.04.2017 - VII R 8/16

    Einreihung von Waren, die Laserdioden enthalten

    Es handelt sich hierbei um eine tatsächliche Würdigung auf der Grundlage der festgestellten objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware (vgl. Senatsurteil vom 7. August 2013 VII R 32/12, BFH/NV 2013, 1954, ZfZ 2014, 72), die das FG ausgehend von dem unzutreffenden Maßstab der praktischen Untrennbarkeit der Warenbestandteile nicht vorgenommen hat und die im zweiten Rechtsgang nachzuholen sein wird.
  • FG Hamburg, 05.05.2021 - 4 K 40/17

    Zolltarifrecht: Einreihung von Beleuchtungskörpern (Leuchten und Lampen) in die

    Welches dieser nicht abschließenden Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware und ihrem Verwendungszweck ab (BFH, Urteil vom 7. August 2013, VII R 32/12, juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6; Urteil vom 2. Juni 1992, VII K 2/91, juris, Rn. 8; Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, juris, Rn. 16).
  • FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16

    Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder

    Welches dieser nicht abschließenden Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware und ihrem Verwendungszweck ab (BFH, Urteil vom 7. August 2013, VII R 32/12, juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6; Urteil vom 2. Juni 1992, VII K 2/91, juris, Rn. 8; Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, juris, Rn. 16).
  • FG Hamburg, 22.10.2021 - 4 K 114/18

    Zolltarif: Einreihung von Teelichtgläsern als Dekorationsartikel bzw.

    Bei Ziergegenständen mit einem daneben bestehenden, aber im Hintergrund liegenden Gebrauchswert kommt es auf das dekorative Erscheinungsbild und das Aussehen an (BFH, Urteil vom 7. August 2012, VII R 32/12, BFH/NV 2013, 1954, juris Rn. 15, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2015 - 4 V 3843/14

    Festsetzung von Einfuhrabgaben für aus den USA importierte Bekleidung zum Schutz

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art und dem Verwendungszweck der Ware ab (BFH Urteil v. 07.08.2013 VII R 32/12, BFH/NV 2013, 1954 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 31.01.2023 - 4 K 48/20

    Zur zolltariflichen Einreihung von Karnevalskostümen als Kleidung i.S. der Kap.

    Welches dieser nicht abschließenden Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware und ggf. ihrem Verwendungszweck ab (BFH, Urteil vom 7. August 2013, VII R 32/12, juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6).
  • FG Hamburg, 19.01.2023 - 4 K 84/20

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog.

    Welches dieser nicht abschließenden Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der konkreten Art der Ware und ggf. ihrem Verwendungszweck ab (BFH, Urteil vom 7. August 2013, VII R 32/12, juris, Rn. 15; Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6), sie haben jedes für sich vor allem indizielle Wirkung.
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