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   BFH, 17.01.1989 - VII R 47/86   

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https://dejure.org/1989,17694
BFH, 17.01.1989 - VII R 47/86 (https://dejure.org/1989,17694)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1989 - VII R 47/86 (https://dejure.org/1989,17694)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - VII R 47/86 (https://dejure.org/1989,17694)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 152/84

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Anhänger - Antragsbindung einer Befreiung -

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VII R 47/86
    Wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 14. Mai 1986 VII R 173/83, BFHE 147, 184, 186 f., BStBl II 1986, 765; vgl. auch Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 152/84, BFHE 149, 329, 331, BStBl II 1987, 510), gilt die Zulassung zum vorübergehenden Verkehr - ein Jahr - auch für einen im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuganhänger, für den nach seiner Auslandszulassung ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird (durch Miete oder durch käuflichen Erwerb); dabei beginnt die Jahresfrist nur einmal, nämlich mit dem der Standortbegründung vorangegangenen Grenzübertritt.

    Der Fall unterscheidet sich damit von dem einer auf käuflichem Erwerb beruhenden Verlegung des Standorts in das Inland nach (erstem) Grenzübertritt (zu ihm Senat in BFHE 149, 329, 332, BStBl II 1987, 510).

  • FG Niedersachsen, 29.10.1987 - III 258/83
    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VII R 47/86
    Nach Ablauf der Jahresfrist wird der zuvor zum vorübergehenden Verkehr zugelassene Anhänger, obgleich er seinen Charakter als gebietsfremdes Fahrzeug behält, widerrechtlich benutzt (vgl. Klein / Olbertz, Kraftfahrzeugsteuergesetz, 2. Aufl. 1987, § 1 Anm. 3, § 2 Anm. 2); Kraftfahrzeugsteuerbefreiung aufgrund eines Kraftfahrzeugsteuer-Gegenseitigkeitsabkommens greift dann nicht ein (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. Oktober 1987 III 258/83, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 207 f.).

    Hier fehlt es mangels eines vor dem Grenzübertritt begründeten Auslandsstandorts an der erforderlichen Anknüpfung für die Zulassung zum vorübergehenden Verkehr (vgl. auch Urteil in EFG 1988, 207).

  • BFH, 14.05.1986 - VII R 173/83

    Ausland - Kraftfahrzeug - Gebietsfremder Anhänger - Zugmaschine - Widerrechtliche

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VII R 47/86
    Wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 14. Mai 1986 VII R 173/83, BFHE 147, 184, 186 f., BStBl II 1986, 765; vgl. auch Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 152/84, BFHE 149, 329, 331, BStBl II 1987, 510), gilt die Zulassung zum vorübergehenden Verkehr - ein Jahr - auch für einen im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuganhänger, für den nach seiner Auslandszulassung ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird (durch Miete oder durch käuflichen Erwerb); dabei beginnt die Jahresfrist nur einmal, nämlich mit dem der Standortbegründung vorangegangenen Grenzübertritt.

    Der Senat hat im Anschluß an die verkehrsrechtliche Rechtsprechung betont, daß ein vorübergehender Verkehr eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuganhängers ausscheidet, wenn das Fahrzeug schon bei der Zulassung im Ausland seinen regelmäßigen Standort im Inland gehabt hatte (Urteil in BFHE 147, 184, 187, BStBl II 1986, 765).

  • BFH, 21.11.1989 - VII R 59/87

    Anfall von Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung niederländischer Anhänger nach

    Das FG ist hinsichtlich der Befristung des vorübergehenden Verkehrs der Rechtsprechung des Senats (BFHE 147, 184) gefolgt, die dieser inzwischen mehrfach bestätigt hat (Urteile vom 10. Februar 1987 VII R 152/84, BFHE 149, 329, 331 f., BStBl II 1987, 510; vom 26. Juli 1988 VII R 81/85, BFH/NV 1989, 259 - KraftStG 1972 - vom 17. Januar 1989 VII R 47/86, BFH/NV 1989, 738; Beschluß vom 11. Juli 1989 VII B 93/89, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 11.07.1989 - VII B 93/89

    Klärungsbedürftigkeit der Frage über die Zulassung eines im Inland stationierten

    Die im Streitfall maßgebende Rechtsfrage - Zulassung eines im Inland stationierten ausländischen Anhängers zum vorübergehenden Verkehr und dessen Dauer - ist nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem sie vom Senat im Anschluß an die verkehrsrechtliche Rechtsprechung entschieden worden ist (vgl. außer der Senatsentscheidung in BFHE 147, 184, BStBl II 1986, 765, Urteile vom 10. Februar 1987 VII R 152/84, BFHE 149, 329, 331 f., BStBl II 1987, 510; vom 26. Juli 1988 VII R 81/85, BFH / NV 1989, 259, und vom 17. Januar 1989 VII R 47/86, nicht veröffentlicht).
  • FG Hessen, 12.06.1990 - 5 K 5277/87
    Gleichwohl scheidet für den von der Klägerin begehrten Jahreszeitraum die Annahme einer Zulassung zum vorübergehenden Verkehr aus, da die Anhänger bereits vor der Registrierung in den Niederlanden einen regelmäßigen Standort im Inland hatten (vgl. BFH-Urteil VII R 173/83 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG-;, vom 9. Dezember 1983 7 C 70.81 , Verkehrsrechtssammlung Bd. 66, 309; BFH-Urteile vom 26. Juli 1988 VII R 81/85 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1989, 259 und vom 17. Januar 1989 VII R 47/86 , BFH/NV 1989, 738).
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