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   BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82   

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https://dejure.org/1984,1370
BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82 (https://dejure.org/1984,1370)
BFH, Entscheidung vom 03.02.1984 - VII R 72/82 (https://dejure.org/1984,1370)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - VII R 72/82 (https://dejure.org/1984,1370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 412
  • ZIP 1984, 881
  • BB 1984, 1348
  • BStBl II 1984, 411
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Auszug aus BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82
    Es ist vielmehr auf die gesamten Umstände, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind, und auf ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen (vgl. u. a. BGH-Urteil vom 6. November 1973 VI ZR 194/71, BGHZ 61, 317).

    Die Auswirkungen dieser Teile der Darlehensbedingungen lassen sich indes nur im Zusammenhang mit den Gesamtumständen (vgl. Urteil in BGHZ 61, 317) zutreffend beurteilen.

  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 46/73

    Möglichkeit des Mietwagenunternehmers sich von unfallgeschädigten Kunden

    Auszug aus BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82
    Abweichend von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung eine Abtretung zur Sicherung auch in Fällen bejaht, in denen Abtretender und Abtretungsempfänger eine direkte Bezahlung der abgetretenen Forderung an den letzteren vereinbart haben (vgl. u. a. BGH-Urteil vom 10. Mai 1974 I ZR 46/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 1244, m. w. N.).
  • BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54

    Kreditabdeckung durch Forderungsabtretung

    Auszug aus BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82
    Dementsprechend wird in der Regel eine Sicherungsabtretung nur dann angenommen werden können, wenn der Sicherungsnehmer Befriedigung zunächst aus dem zu sichernden Anspruch suchen muß und sich erst nach Erfolglosigkeit dieser Bemühung aus der Sicherung befriedigen darf (Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs, 12. Aufl., § 398 Tz. 138; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Bd. 2 1965 S. 265; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. November 1955 IV ZR 196/54, BGHZ 19, 13, 15).
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 138/21

    Insolvenzverwalter müssen sich mit Anfechtungen beeilen

    Demgegenüber gewährt die Sicherungsabtretung dem Sicherungsnehmer nur eine Verwertungsmöglichkeit an der Ersatzleistung für den Fall einer Gefährdung der Hauptleistung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2018, aaO), muss der Sicherungsnehmer Befriedigung zunächst aus dem zu sichernden Anspruch suchen und sich erst nach Erfolglosigkeit dieser Bemühungen aus der Sicherung bedienen (BFH, BFHE 140, 412 f.; Urteil vom 21. Februar 1989 - VII R 7/86, juris Rn. 11).

    Auch eine Vereinbarung, nach der die abgetretene Forderung direkt an den Abtretungsempfänger auszuzahlen ist, kann als Sicherungsabtretung zu beurteilen sein, sofern der Sicherungszweck im Vordergrund steht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1974 - I ZR 46/73, NJW 1974, 1244, 1246; BFH, BFHE 140, 412 f.; Urteil vom 21. Februar 1989, aaO; Klein/Ratschow, AO, 16. Aufl., § 46 Rn. 32; Becker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, aaO, 2021, § 46 AO Rn. 62), wobei der Bundesfinanzhof insoweit einen strengen Maßstab anlegt (BFH, BFHE 140, 412 f.; Urteil vom 21. Februar 1989, aaO).

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Denn abgesehen davon, daß die Behauptung des Klägers, das FA habe die Aufrechnung durch Verwaltungsakt vorgenommen und diesen Verwaltungsakt später aufgehoben, neues tatsächliches Vorbringen darstellt, welches im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, läge die erforderliche Aufrechnungserklärung jedenfalls in dem angefochtenen Bescheid selbst (vgl. Urteil des Senats vom 3. Februar 1984 VII R 72/82, BFHE 140, 412, BStBl II 1984, 411), wenn die Aufhebung des Aufrechnungsbescheides --entgegen ihrem erkennbaren Sinn-- dahin verstanden werden könnte, das FA habe durch die "Aufhebung" jenes Verwaltungsakts seine Aufrechnung nicht nur des hoheitlichen Charakters und der dadurch in Anspruch genommenen Bestandskraft entkleiden wollen, sondern darüber hinaus auch seine in dem "Aufrechnungsbescheid" eingeschlossene rechtsgeschäftliche Erklärung aus der Welt geschafft (Urteil des Senats vom 18. Juli 1989 VII R 46/86, BFH/NV 1991, 69).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82

    Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den

    Er braucht auf die Zweifel des FG und auf die von ihm selbst aufgestellten Kriterien für die Abgrenzung der Sicherungsabtretung von der erfüllungshalber vorgenommenen Abtretung (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1984 VII R 72/82, BFHE 140, 412, BStBl II 1984, 411, und VII R 102/83, BFHE 140, 415, BStBl II 1984, 413) nicht näher einzugehen.
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