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   BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06   

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https://dejure.org/2006,9065
BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06 (https://dejure.org/2006,9065)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2006 - VII R 8/06 (https://dejure.org/2006,9065)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - VII R 8/06 (https://dejure.org/2006,9065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in versäumte Revisionsbegründungsfrist; Tarifierung eines CD-Players mit Bausteinen für ein noch fehlendes Funknavigationsgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine bestimmte Ware; Zolltarifliche Einordnung eines CD-Laufwerks; Gültigkeitszeitraum einer vZTA; Anfechtbarkeit einer vZTA bzw. der zolltariflichen Einordnung einer bestimmten Ware; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8522, KN Pos 8529, KN Pos 8471, KN Pos 8519
    Einreihung; Tarifierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739).
  • BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft über ein Stereo-Baustein-Set

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 84/99

    Zolltarifauskünfte

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Eine vZTA ist nach Art. 12 Abs. 4 Satz 1 des Zollkodex (ZK) vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an gerechnet für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig; die sich aus ihr ergebende Bindung der Zollbehörden (Art. 12 Abs. 2 Satz 1 ZK) wirkt somit nur für die Zukunft (Senatsurteil vom 14. November 2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501).
  • BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00

    Revisionsbegründung; Tarifierung eines "Sportplaners"

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Die auf dieser Grundlage vom FG vorgenommene Gesamtwürdigung, derzufolge der Bestandteil des Tonwiedergabegeräts charakterbestimmend für die Gesamtware ist, ist eine Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile und ist daher wiederum eine dem Tatsachengericht vorzubehaltene Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt anhand der unter II.B.1.a genannten Maßstäbe zugänglich ist (Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 1998 VII R 67/96, BFH/NV 1999, 93; vom 30. April 2002 VII R 109/00, BFH/NV 2002, 1185).
  • BFH, 13.10.1987 - VII K 12/87
    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    8519 Rz. 03.0 sind die Hauptbestandteile eines Tonwiedergabegeräts im Wesentlichen ein Tonabnehmer, ein Mechanismus zum entsprechenden Fortbewegen des Tonabnehmers und des Tonträgers (oder umgekehrt) und manchmal ein System zum Erzeugen von Schallwellen (vgl. auch: Senatsurteil vom 13. Oktober 1987 VII K 12/87, BFHE 151, 263).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Danach kann sich das entscheidende Merkmal z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und auch aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (vgl. Lux, a.a.O., A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.-- Rz 74; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047, und vom 26. Oktober 2006 Rs. C-250/05, BFH/NV 2007, 115).
  • EuGH, 14.11.1985 - 227/84

    Texas Instruments / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Der Auffassung der Revision, dass der Wortlaut einer Zollaussetzung dem Wortlaut der Positionen der KN vorgehe, ist somit nicht zu folgen und die in dem EuGH-Urteil vom 14. November 1985 Rs. 227/84 (EuGHE 1985, 3639 Rz 11) wiedergegebene Ansicht der Kommission, wonach eine Zollaussetzung durch den Rat, die nicht einer Position des GZT entspreche, ein Element der Tarifgestaltung sei, ist auch nicht in dieser Weise zu verstehen.
  • BFH, 07.07.1998 - VII R 67/96

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Rundfunkgeräte und

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Die auf dieser Grundlage vom FG vorgenommene Gesamtwürdigung, derzufolge der Bestandteil des Tonwiedergabegeräts charakterbestimmend für die Gesamtware ist, ist eine Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile und ist daher wiederum eine dem Tatsachengericht vorzubehaltene Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt anhand der unter II.B.1.a genannten Maßstäbe zugänglich ist (Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 1998 VII R 67/96, BFH/NV 1999, 93; vom 30. April 2002 VII R 109/00, BFH/NV 2002, 1185).
  • BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00

    Tarifierung von Waren

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Die Beantwortung der Frage, ob eine unvollständige Ware bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware i.S. der AV 2a Satz 1 hat, ist im Einzelfall aufgrund der objektiven Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware unter Heranziehung vornehmlich der tariflichen, ggf. aber auch von außertariflichen Erkenntnisquellen zu bestimmen (Senaturteil vom 9. Oktober 2001 VII R 69/00, BFH/NV 2002, 560, ZfZ 2002, 46) und erfordert auf dieser Grundlage eine tatrichterliche Würdigung und einen wertenden Vergleich der festgestellten Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften der unvollständigen Ware mit denjenigen der vollständigen Ware, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstößt (vgl. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 54).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
    Danach kann sich das entscheidende Merkmal z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und auch aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (vgl. Lux, a.a.O., A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.-- Rz 74; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047, und vom 26. Oktober 2006 Rs. C-250/05, BFH/NV 2007, 115).
  • BFH, 23.10.2002 - IX R 24/01

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - fehlende Eintragung

  • BFH, 09.02.2005 - X R 11/04

    NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung

  • BFH, 04.11.1999 - X B 81/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung

  • BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12

    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver

    Die insoweit erforderliche Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile ist zwar grundsätzlich eine dem Tatsachengericht vorzubehaltende Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368).

    Das entscheidende Merkmal kann sich z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und auch aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (vgl. EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95 --VOBIS Microcomputer--, Slg. 1996, I-3047; Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368; Lux, in Dorsch, Zollrecht, A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.--, Rz 74).

    Welches dieser nicht abschließend aufgezählten Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt in erster Linie von der Art und dem Verwendungszweck der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739, und in BFH/NV 2007, 1368).

  • BFH, 28.02.2008 - VII B 121/07

    Zolltarif - Einreihung von Saccharose enthaltenden Halbwaren -

    Danach kann sich das entscheidende Merkmal z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und auch aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047; Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368; Lux in Dorsch, Zollrecht, A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.-- Rz 74).

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739, und in BFH/NV 2007, 1368).

    Die auf dieser Grundlage vorzunehmende Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile ist eine dem Tatsachengericht vorbehaltene Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368, m.w.N.).

  • BFH, 03.04.2009 - VII B 123/08

    Zolltarif: Einreihung von Nagelschraube mit Kunststoffdübel

    Zum anderen kann sich gerade bei der Frage nach dem gemäß AV 3b charakterbestimmenden Bestandteil einer zusammengesetzten Ware das entscheidende Merkmal z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert, aus ihrem Erscheinungsbild oder eben auch aus der Bedeutung des Bestandteils in Bezug auf die Verwendung der Ware ergeben (vgl. EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95 --VOBIS--, Slg. 1996, I-3047; Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368; Lux in Dorsch, Zollrecht, A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.-- Rz 74).

    Welches der vorstehend genannten, nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall bei der Bestimmung des charakterbestimmenden Bestandteils i.S. der AV 3b zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (Senatsurteile vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853; vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739, und in BFH/NV 2007, 1368).

    Die auf dieser Grundlage vorzunehmende Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile, ist eine dem Tatsachengericht vorbehaltene Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368, m.w.N.).

  • BFH, 25.04.2017 - VII R 8/16

    Einreihung von Waren, die Laserdioden enthalten

    Die vorrangige AV 3 Buchst. a Satz 1 führt im Streitfall zu keinem Ergebnis, weil nach AV 3 Buchst. a Satz 2 die in Betracht kommenden Positionen als gleich genau zu betrachten sind (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368, ZfZ 2007, 192, vgl. hierzu Lux in Dorsch, Zollrecht, A 4, VO KN, App. 1: Kombinierte Nomenklatur --Einf.-- Rz 52, 55).

    Dabei wird als ein wichtiges Erkenntnismittel auch die ErlHS zu AV 3 Buchst. b Rz 19.1 zu berücksichtigen sein, der zufolge sich das charakterbestimmende Merkmal einer Ware aus der Art und Beschaffenheit der Bestandteile, aus ihrem Umfang, Menge, Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung für die Verwendung der Ware sowie auch aus dem Erscheinungsbild der Ware ergeben kann (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368, ZfZ 2007, 192).

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 21/20

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen

    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (Senatsurteil vom 19.12.2006 - VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368).

    Eine solche Würdigung des charakterbestimmenden Bestandteils ist eine dem Tatsachengericht vorzubehaltende Aufgabe, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung wiederum nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 23.09.2014 - VII B 202/13, BFH/NV 2015, 69; Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1368).

  • BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

    Dabei wird als ein wichtiges Erkenntnismittel die ErlHS zu AV 3 Buchst. b Rz 19.1 zu berücksichtigen sein, der zufolge sich das charakterbestimmende Merkmal einer Ware aus der Art und Beschaffenheit der Bestandteile, aus ihrem Umfang, Menge, Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung für die Verwendung der Ware sowie auch aus dem Erscheinungsbild der Ware ergeben kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368, ZfZ 2007, 192).
  • BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18

    Tarifierung von Katzenkratzbäumen

    Dabei sind als ein wichtiges Erkenntnismittel die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) zur AV 3 Buchst. b Rz 19.1 zu berücksichtigen, denen zufolge sich das charakterbestimmende Merkmal einer Ware aus der Art und Beschaffenheit der Bestandteile, aus ihrem Umfang, Menge, Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung für die Verwendung der Ware sowie auch aus dem Erscheinungsbild der Ware ergeben kann; welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (vgl. Senatsurteile vom 19.12.2006 - VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368, ZfZ 2007, 192; vom 18.09.2018 - VII R 3/18, BFH/NV 2019, 136).
  • BFH, 23.09.2009 - VII B 37/09

    Feststellung der "wesentliche Beschaffenheitsmerkmale" eines Mediaplayers bei

    Die Beantwortung der Frage, ob eine unvollständige Ware bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware im Sinne der AV 2 a Satz 1 hat, ist im Einzelfall aufgrund der objektiven Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware unter Heranziehung vornehmlich der tariflichen, ggf. aber auch von außertariflichen Erkenntnisquellen zu bestimmen und erfordert auf dieser Grundlage eine tatrichterliche Würdigung und einen wertenden Vergleich der festgestellten Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften der unvollständigen Ware mit denjenigen der vollständigen Ware, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob sie gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368).

    Ob das FG aus den festgestellten Beschaffenheitsmerkmalen ggf. auch eine andere Schlussfolgerung hätte ziehen können, ist insoweit ohne Bedeutung (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1368).

  • FG Hamburg, 05.05.2021 - 4 K 40/17

    Zolltarifrecht: Einreihung von Beleuchtungskörpern (Leuchten und Lampen) in die

    Der Stoff oder Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, kann sich z. B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (EuGH, Urteil vom 20. Juni 1996, Vobis, C-121/95, Rn. 21; BFH, Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6; BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23).

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Beschluss vom 23. September 2014, VII B 202/13, juris, Rn. 5; BFH, Beschluss vom 12. Januar 2021, VII B 96/20, n.v.).

  • FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge

    Das entscheidende Merkmal kann sich z. B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware und aus ihrem Erscheinungsbild ergeben (EuGH, Urteil vom 20. Juni 1996, Vobis, C-121/95, Rn. 21; BFH, Beschluss vom 28. Februar 2008, VII B 121/07, juris, Rn. 6.; BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Lux, in: Dorsch, Zollrecht, 95. EL, Mai 2004, A 4, VO KN, App.

    Auf dieser Grundlage ist eine Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Warenbestandteile vorzunehmen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006, VII R 8/06, juris, Rn. 23; Beschluss vom 23. September 2014, VII B 202/13, juris, Rn. 5).

  • FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16

    Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder

  • FG Hamburg, 24.05.2016 - 4 K 100/13

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit

  • FG Hamburg, 21.05.2019 - 4 K 193/16

    Zollrecht: Einreihung eines Multimediamoduls für Kraftfahrzeuge

  • BFH, 18.09.2018 - VII R 3/18

    Zolltarif: Einreihung sog. Katzenkratzbäume

  • FG Hamburg, 17.08.2018 - 4 K 162/16

    Zoll- und tabaksteuerrechtliche Einreihung einer "Notfallzigarette"

  • FG Hamburg, 29.06.2020 - 4 K 235/16

    Zollrecht: Einreihung von Waschbecken und Badewannen aus Mineralguss

  • FG Hamburg, 04.09.2015 - 4 K 122/14

    Einreihung einer zusammengesetzten Ware: Einmaldecken für medizinische Zwecke

  • BFH, 18.09.2018 - VII R 32/17

    Zolltarif: Einreihung eines Speichermoduls

  • BFH, 26.11.2007 - VII B 164/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter

  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14

    Zollrechtliche Ansehung von Speichermodulen als Teile eines Videorecorders und

  • FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 2999/07

    Anspruch auf Einreihung von Nagelschrauben in Kunststoffdübeln und von

  • FG Hamburg, 11.03.2022 - 4 K 75/17

    Einreihung von unfertigen Teilen von Scharnieren

  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07

    Tarifierung der bei Einfuhr nicht zusammengebauten Einzelteile eines Mediaplayers

  • FG Hamburg, 22.10.2021 - 4 K 114/18

    Zolltarif: Einreihung von Teelichtgläsern als Dekorationsartikel bzw.

  • FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 288/09

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Spielfiguren

  • FG Hamburg, 31.01.2023 - 4 K 48/20

    Zur zolltariflichen Einreihung von Karnevalskostümen als Kleidung i.S. der Kap.

  • FG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4 K 4275/11

    Einreihung von Komponenten von Prozessleitsystemen (Feldbusmodule, zentrale

  • FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13

    Einreihung von Komponenten für Video-Großbildwände, Monitorfunktion - Abgrenzung

  • FG Hamburg, 11.01.2012 - 4 K 71/11

    Zolltarif: Einreihung von erotischen Körperpflegemitteln

  • FG Hamburg, 25.01.2023 - 4 K 30/18

    Zolltarifliche Einreihung sog. Musterbücher mit Kunsthaaren zur

  • FG Hamburg, 19.01.2023 - 4 K 84/20

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog.

  • FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 39/12

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft für Spielfigur

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