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   BFH, 19.03.1985 - VII R 83/82   

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https://dejure.org/1985,5550
BFH, 19.03.1985 - VII R 83/82 (https://dejure.org/1985,5550)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1985 - VII R 83/82 (https://dejure.org/1985,5550)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1985 - VII R 83/82 (https://dejure.org/1985,5550)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.09.1978 - VII R 97/75
    Auszug aus BFH, 19.03.1985 - VII R 83/82
    Wie der erkennende Senat (Urteil vom 12. September 1978 VII R 97/75, BFHE 126, 94) bereits entschieden hat, kann in den Fällen, in denen eine Willenserklärung nicht ausdrücklich im fremden Namen abgegeben worden ist, gleichwohl angenommen werden, daß diese Rechtsfolge eingetreten ist, wenn die Umstände im Einzelfall unzweifelhaft den Schluß auf ein Handeln im fremden Namen zulassen.
  • BFH, 29.08.1972 - VII B 113/71
    Auszug aus BFH, 19.03.1985 - VII R 83/82
    Aufgrund dieser Genehmigung wurde deshalb auch das vom Genehmigungsempfänger eingeführte Getreide nach § 2 Abs. 1 AbG i.V.m. § 36 ZG a.F. ohne Abschöpfungserhebung abgefertigt (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 29. August 1972 VII B 113/71, BFHE 107, 83).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, der seit Jahren judiziert, dass zwar nicht alle aus den Akten zu entnehmenden Tatsachen als vom Tatsachengericht festgestellt gelten, indessen derartige Tatsachen dann als festgestellt anzusehen sind, wenn dieses Gericht auf die Urkunden, aus denen sie sich ergeben, Bezug nimmt (BFH, Urteil vom 27.5. 1981 - I R 123/77 - BFHE 133, 412, 418; vom 3.2. 1984 - VII R 11/83 - juris RdNr 15; vom 19.3. 1985 - VII R 83/82 - BFH/NV 1985, 59 sowie vom 21.11.1989 - VIII R 19/85 - BFH/NV 1990, 625).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 4/17

    Umsatzsteuer im Begräbniswald

    cc) Der Inhalt der Nutzungsvereinbarungen, der Baumurkunden und der Friedhofssatzung gehört zu den festgestellten Tatsachen, weil das FG auf diese Urkunden Bezug genommen hat (vgl. hierzu allgemein BFH-Urteil vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59).
  • BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04

    Zollanmeldung

    Diese Erklärung, welche die Stellvertretung offen legen soll, muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern es ist in Zweifelsfällen ausreichend, dass sich der Wille, im fremden Namen handeln zu wollen, sowie die vertretene Person aus den Umständen des Falles ergeben (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59; vom 17. Februar 1988 VII R 91/85, BFH/NV 1988, 814; ebenso Weymüller in Dorsch, Zollrecht, Art. 5 ZK Rz. 66).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 49/02

    Zollanmeldung, Auslegung

    Soll eine Zollanmeldung in fremdem Namen und für fremde Rechnung abgegeben werden (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 3632/85 --ZollanmelderVO-- des Rates vom 12. Dezember 1985 --ABlEG Nr. L 350/1--), muss nach dem sog. Offenheitsgrundsatz nach außen zweifelsfrei deutlich werden, dass die Erklärung für den Dritten abgegeben wird; Zweifel schließen die Annahme eines Handelns in fremdem Namen aus (vgl. Senatsurteile vom 12. September 1978 VII R 97/75, BFHE 126, 94, 96; vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59, 60; vom 4. Juli 1996 VII R 75/95, BFH/NV 1997, 75, 76).
  • BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95

    Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen - Getränke im

    Nach dem sog. Offenheitsgrundsatz muß dann jedoch nach außen zweifelsfrei deutlich werden, daß die Erklärung für den Dritten abgegeben wird; Zweifel schließen die Annahme eines Handelns in fremdem Namen aus (Senat, Urteile vom 12. September 1978 VII R 97/75, BFHE 126, 94, 96, und vom 19. März 1985 VII R 83/82, BFH/NV 1985, 59; hiervon aus gehend für das Anschreibeverfahren auch Urteil vom 17. Februar 1988 VII 91/85, BFH/NV 1988, 814 -- dort übereinstimmend vorgenommene Anschreibung in fremdem Namen --).
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