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   BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00   

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https://dejure.org/2000,4360
BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00 (https://dejure.org/2000,4360)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2000 - VII ZB 11/00 (https://dejure.org/2000,4360)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2000 - VII ZB 11/00 (https://dejure.org/2000,4360)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Frist - Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozeßbevollmächtigter - Weisung - Organisationsverschulden - Büroversehen

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Kein Anwaltsverschulden bei konkreter Einzelanweisung zur Ausgangskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 2, §§ 233, 516
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung einer Einzelanweisung durch das Büropersonal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00
    Erteilt ein Prozeßbevollmächtigter unter Abweichung einer bestehenden Kanzleiorganisation einer zuverlässigen Kanzleikraft eine auf den konkreten Fall bezogene Einzelanweisung, bei deren Befolgung die einzuhaltende Frist gewahrt worden wäre, dann trifft ihn kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn seine Weisung versehentlich nicht befolgt wird und deshalb die Frist verstreicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98, NJW 1999, 429; 25. März 1998 - IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2 und vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, VersR 1996, 348 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1998 - IV ZB 1/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer Einzelanweisung

    Auszug aus BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00
    Erteilt ein Prozeßbevollmächtigter unter Abweichung einer bestehenden Kanzleiorganisation einer zuverlässigen Kanzleikraft eine auf den konkreten Fall bezogene Einzelanweisung, bei deren Befolgung die einzuhaltende Frist gewahrt worden wäre, dann trifft ihn kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn seine Weisung versehentlich nicht befolgt wird und deshalb die Frist verstreicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98, NJW 1999, 429; 25. März 1998 - IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2 und vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, VersR 1996, 348 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00
    Erteilt ein Prozeßbevollmächtigter unter Abweichung einer bestehenden Kanzleiorganisation einer zuverlässigen Kanzleikraft eine auf den konkreten Fall bezogene Einzelanweisung, bei deren Befolgung die einzuhaltende Frist gewahrt worden wäre, dann trifft ihn kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, wenn seine Weisung versehentlich nicht befolgt wird und deshalb die Frist verstreicht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98, NJW 1999, 429; 25. März 1998 - IV ZB 1/98, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 2 und vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, VersR 1996, 348 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03

    Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung

    Einer nochmaligen Rückfrage, ob der Anweisung Folge geleistet wurde, bedarf es daher ebenso wenig wie einer Überprüfung des Sendeprotokolls durch den Rechtsanwalt oder Steuerberater (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 21. September 2000 2 AZR 163/00, BAGE 95, 365; BGH-Beschlüsse vom 1. Juli 2002 II ZB 11/01, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1289, m.w.N.; vom 20. April 2000 VII ZB 11/00, Versicherungsrecht --VersR-- 2001, 214; in BB 2003, 707; vom 1. Februar 2001 I ZB 39/00, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2002, 380; vom 17. Juni 1998 VIII ZB 14/98, NJW-RR 1998, 1444).
  • BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Verstoß einer

    Er durfte auf die Befolgung dieser Einzelweisung vertrauen und musste nicht damit rechnen, dass seine Mitarbeiterin sie versehentlich nicht ausführt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2000 - VII ZB 11/00, VersR 2001, 214).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Im Allgemeinen darf er darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte auch mündliche Anweisungen richtig befolgt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688, 689; v. 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436; v. 20. April 2000 - VII ZB 11/00, VersR 2001, 214; v. 23. November 2000 - IX ZB 83/00, NJW 2001, 1578, 1579).
  • BGH, 05.02.2014 - IV ZB 26/13

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Mangelndes

    Er durfte auf die Befolgung dieser Einzelweisung vertrauen und musste nicht damit rechnen, dass seine Mitarbeiterin sie versehentlich nicht ausführte (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - IV ZB 5/12, NJW-RR 2012, 1268 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. April 2000 - VII ZB 11/00, VersR 2001, 214).
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