Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37991
BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15 (https://dejure.org/2018,37991)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - VII ZB 12/15 (https://dejure.org/2018,37991)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - VII ZB 12/15 (https://dejure.org/2018,37991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der Anschrift des Schuldners an den Gläubiger bei Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister; Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Übermittlung der Anschrift des Schuldners an den Gläubiger trotz Auskunftssperre im Melderegister

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der Anschrift des Schuldners an den Gläubiger bei Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister; Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsvollzieher muss Auskunftssperre beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weitergabe der Anschrift des Schuldners an den Gläubiger durch den Gerichtsvollzieher

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Der Gerichtsvollzieher ist nicht befugt, bei Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister die Anschrift des Schuldners an den Gläubiger weiterzugeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Auskunftssperre im Melderegister keine Weitergabe der Schuldneranschrift

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1535
  • MDR 2019, 248
  • NZI 2019, 288
  • FamRZ 2019, 234
  • WM 2018, 2284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Wittenberg, 23.12.2013 - 26 M 2432/13

    Gerichtsvollzieherkosten: Ansatz von zwei Nichterledigungsgebühren bei

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15
    Es obliegt vielmehr dem Gläubiger, im Bedarfsfall eine Melderegisterauskunft bei der insoweit sachnäheren Meldebehörde zu beantragen (vgl. AG Marbach, DGVZ 2014, 70, juris Rn. 9), die dann den Schuldner anzuhören hat, um gemäß § 51 Abs. 1, Abs. 2 BMG zu entscheiden, ob eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen ausgeschlossen und eine Melderegisterauskunft ausnahmsweise erteilt werden kann.
  • LG Bamberg, 16.04.2015 - 3 T 61/15

    Keine Übermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch Gerichtsvollzieher

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in DGVZ 2017, 18 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die ermittelte Anschrift der Schuldnerin dem Gläubiger nicht mitzuteilen, sei nicht zu beanstanden.
  • BGH, 21.06.2017 - VII ZB 5/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15
    ee) Die gegenüber dem Grundrecht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigenden Grundrechte des Gläubigers auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), die den Staat verpflichten, effektive Mittel zur Durchsetzung titulierter Forderungen bereitzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14 Rn. 9, NJW-RR 2017, 960), werden hinreichend gewahrt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 19 A 4062/19

    Voraussetzungen für eine Melderegisterauskunft bei eingetragener Auskunftssperre

    vgl. z. B. zu den Befugnissen des Gerichtsvollziehers nach § 755 ZPO: BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZB 12/15 -, NJW-RR 2018, 1535, juris, Rn. 10 ff.; zur fehlenden Bedeutung des Auskunftsinteresses bei der Prüfung, ob trotz bestehender Auskunftssperre eine Melderegisterauskunft erteilt wird, siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. November 2017 - 6 B 47.17 -, juris, Rn. 11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht