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   BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57   

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https://dejure.org/1957,317
BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57 (https://dejure.org/1957,317)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1957 - VII ZB 3/57 (https://dejure.org/1957,317)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 (https://dejure.org/1957,317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 291
  • NJW 1957, 790
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Das ist in der Rechtsprechung weithin anerkannt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - VersR 1957, 203; Beschluss vom 28. September 1972 - IV ZB 8/72 - VersR 1973, 81 ; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899; BVerwG, Beschluss vom 25. November 2002 - BVerwG 8 B 112.02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17).
  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 76/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Ursächlichkeit eines möglichen

    Einen Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, hat der Bundesgerichtshof ebenso wenig gefordert wie eine - meist nicht mögliche - Darlegung, wann und wie genau ein Schriftstück verloren gegangen ist; vielmehr genügt die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist, eingetreten ist (BGHZ 23, 291, 292 f.; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003, aaO).
  • BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10

    Wiedereinsetzung

    Ein Nachweis dafür, dass ein Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist bei zuverlässig organisiertem Postausgang nicht nötig, es genügt die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist, eingetreten ist (BGH 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - BGHZ 23, 291, 292 f.; 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09 - NJW 2010, 1378) .
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 40/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskiste als Bestandteil des

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Verlust von fristwahrenden Schriftstücken auf dem Postweg (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 293; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, VersR 2016, 69 Rn. 11) kann die Rechtsbeschwerde daher nichts herleiten.
  • BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des

    Ist - wie hier - ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstückes gekommen ist, nicht erforderlich; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 293; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91, VersR 1992, 899).
  • BGH, 01.12.2015 - II ZB 7/15

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Zweifel an dem anwaltlich

    Erforderlich ist aber, dass die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - III ZB 56/14, WM 2015, 2161 Rn. 14; Beschluss vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 292 f.).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlusts des Schriftsatzes auf dem

    Vielmehr genügt die Glaubhaftmachung, daß der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei (auch über § 85 ZPO) verantwortlich ist, eingetreten ist (BGHZ 23, 291, 293).
  • BGH, 10.12.1985 - VI ZB 20/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Das reicht aus, um die Fristversäumung im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO als unverschuldet erscheinen zu lassen (BGHZ 23, 291, 293; BGH, Beschluß vom 28. September 1972 - IV ZB 8/72 - VersR 1973, 81, 82).

    Zu Unrecht meint das Berufungsgericht, es könne auch im Streitfall wie bei dem der Entscheidung BGHZ 23, 291 zugrunde liegenden Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden, daß die Berufungsschrift auf dem Weg zum Briefkasten verloren gegangen oder beim Einwerfen neben den Postkasten gefallen sei.

  • LAG Nürnberg, 02.06.2003 - 5 Ta 78/03

    Nachträgliche Klagezulassung - Berufung auf Verlust des Klageschriftsatzes bei

    Nicht als Verschulden anzurechnen sind einer Partei Verzögerungen bei der Beförderung eines Schriftstückes durch die Deutsche Post (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 04.12.1979, EzA § 233 ZPO Nr. 2) oder der Verlust eines Schriftstückes außerhalb des Verantwortungsbereiches der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 11.02.1957, NJW 1957, 790).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksamkeit der Befristung eines

    Der Antragsteller muß aber glaubhaft machen, daß der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den er verantwortlich ist (vgl. BGHZ 23, 291, 293; BGH Beschluß vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

  • BGH, 19.03.1974 - VI ZB 1/74

    Berufungsauftrag - Unabwendbarer Zufall - Berufungsfrist - Brief -

  • BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Angaben in einem

  • OLG Brandenburg, 09.04.2019 - 13 UF 91/18

    Wiedereinsetzung bei Postverlust - hohe Anforderungen an

  • BPatG, 29.08.2013 - 28 W (pat) 36/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

  • BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Beweislast für das

  • BVerwG, 25.04.1983 - 9 B 303.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Beschwerdefrist -

  • BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
  • BGH, 30.01.1974 - VIII ZB 4/74

    Rechtsmittelkläger - Wiedereinsetzungsgesuch - Berufungsschrift - Glaubhaftigkeit

  • BPatG, 08.04.2002 - 30 W (pat) 211/01
  • BPatG, 08.04.2002 - 30 W (pat) 210/01
  • BPatG, 08.04.2002 - 30 W (pat) 212/01
  • BGH, 03.12.1974 - IX ZB 761/73

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.02.1969 - VII ZR 5/67

    Haftung auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung - Erweiterung der

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