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   BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07   

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https://dejure.org/2008,9671
BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07 (https://dejure.org/2008,9671)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2008 - VII ZB 69/07 (https://dejure.org/2008,9671)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - VII ZB 69/07 (https://dejure.org/2008,9671)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmbare Darstellung der Forderung des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren; Maßgeblichkeit allein des Inhalts des Vollstreckungstitels im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren; Unpfändbarkeit des Anspruchs auf Herausgabe der erlangten Inhaberpapiere ...

  • Judicialis

    ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 851 Abs. 1; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 756 § 765; BGB § 797
    Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zu erfüllenden Geldforderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 119/03

    Angabe von DM-Beträgen in Euro in einem Vollstreckungsantrag

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07
    Die Forderung des Gläubigers muss nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten zumindest bestimmbar dargestellt sein (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 119/03, NJW-RR 2003, 1437).
  • OLG Köln, 20.10.1970 - 15 U 51/70
    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07
    Der Anspruch auf Erteilung einer Quittung ist nicht selbstständig übertragbar (Staudinger/Busche, BGB, Bearb. 2005, § 399 Rdn. 27; OLG Köln, OLGZ 1971, 151, 153).
  • OLG Köln, 07.03.1982 - 2 W 77/82
    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07
    Eine Gesamtabrechung ist entbehrlich, weil der Anspruch tituliert ist und deshalb im titelschaffenden Verfahren bereits überprüft wurde (OLG Köln, MDR 1982, 943).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 6/05

    Umfang des Verzichts auf Immunität für gerichtliche Verfahren in einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07
    Dies unterliegt aber nicht der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, NJW-RR 2007, 1498).
  • BGH, 25.10.2006 - VII ZB 24/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Zwangsvollstreckungsverfahren bei

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07
    § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG ist hier nicht anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 24/06, MDR 2007, 487).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2007 - 26 W 37/07

    Zug-um-Zug-Vollstreckung: Annahmeverzug bei verweigerter Entgegennahme der

    Auszug aus BGH, 08.07.2008 - VII ZB 69/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. August 2007 (26 W 37/07) aufgehoben.
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZR 90/20

    Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten

    Dazu ist der vollstreckbare Anspruch des Gläubigers nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Zwangsvollstreckungskosten zumindest bestimmbar zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - VII ZB 69/07, JurBüro 2008, 606).
  • OLG München, 12.03.2014 - 34 Wx 467/13

    Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei "vertauschten" Wohnungen: Pfändung des

    Zwar genügt für die Wirksamkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auch eine angeheftete - nicht gesondert unterschriebene - Anlage (BGH JurBüro 2008, 606; Zöller/Stöber § 829 Rn. 8).
  • VGH Hessen, 06.05.2014 - 2 D 2391/13

    Vollstreckung einer Gerichtskostenforderung

    Die Berechtigung dieses Einwands ist in der Sache nicht von der Hand zu weisen (s. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - VII ZB 69/07 - juris; Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 829 ZPO Rdnr. 7), sie dürfte sich zwischenzeitlich aber auch erledigt haben, nachdem die Gerichtskasse dem Kläger eine Aufstellung der einzelnen in der gepfändeten Summe enthaltenen Gerichtskostenforderungen übermittelt hat, wobei auch im Einzelnen kenntlich gemacht worden ist, für welche Gerichtskostenforderungen die Einrede der Verjährung anerkannt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 711/22

    Rechtmäßige Pfändungs- und Einziehungsverfügung; zum Begriff der Kosten der

    Dies wird dadurch sichergestellt, dass die zu pfändende Forderung in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung hinreichend bestimmbar bezeichnet sein muss, damit der Vollstreckungsschuldner - notfalls nach Akteneinsichtnahme - unberechtigte Pfändungen abwehren kann (vgl. BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - VII ZB 69/07 - juris Rn. 9; BFH, Urteil vom 18.07.2000 - VII R 101/98 - BFHE 192, 232, juris Rn. 10 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.03.2021 - 4 LB 84/20 - juris Rn. 46; Klüger in Koenig, AO, 4. Aufl. § 309 Rn. 39; Kögel in Gosch, AO/FGO, § 309 Rn. 62 ff.; Werth in Klein, AO, 15. Aufl., § 309 Rn. 19 f. sowie im Folgenden unter b).
  • LG Bielefeld, 15.05.2013 - 23 T 275/13

    Anforderungen an die Forderungsaufstellung durch den Gläubiger

    Denn die zu vollstreckenden Forderungen müssen nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmbar sein (BGH, JurBüro 2008, 606).
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