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BGH, 26.11.2009 - VII ZR 1/09 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07
Umsturz eines Baukrans: Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung; Haftung …
Auszug aus BGH, 26.11.2009 - VII ZR 1/09
KG Berlin - Az. 7 U 231/07 vom 28.11.2008;.
- KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von …
Gegen das die Klage überwiegend abweisende Urteil erhob die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VII ZR 1/09, die zurückgewiesen wurde.Hilfsweise erklärt sie die Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - VII ZR 1/09 - in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen (Bd. II, Bl. 126 d. A.).
Die Beklagte kann jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem von der Klägerin gegen das Urteil des Kammergerichts zum Aktenzeichen 7 U 231/07 erfolglos geführten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen VII ZR 1/09 in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 26.2.2010 - 22 O 50/06 - (dort IV/166 f. d. A.) aufrechnen.
- OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09
Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die …
Soweit der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 26.11.2009 (Az. VII ZR 1/09) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Kammergerichts vom 28.11.2008 (BauR 2010, 470) zurückgewiesen hat, in dem die Krangestellung als Werkvertrag qualifiziert wurde, ergibt sich hieraus nichts anderes.