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   BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80   

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https://dejure.org/1981,651
BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80 (https://dejure.org/1981,651)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1981 - VII ZR 117/80 (https://dejure.org/1981,651)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1981 - VII ZR 117/80 (https://dejure.org/1981,651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Veräußerers gegen den Erwerber - Dauer der Verjährungsfrist bei einem Vertrag, der auf die Herstellung von Praxisräumen gerichtet ist - Auftreten des Veräußerers als Bauträgers - Begriffsbestimmung eines Gewerbebetriebes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Vergütungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 641
    Begriff des Gewerbebetriebes

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1665
  • MDR 1981, 746
  • WM 1981, 588
  • BauR 1981, 390
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80
    Von dieser Voraussetzung hat der Senat auch nicht in seiner Entscheidung BGHZ 39, 255 abgesehen.
  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 138/71

    Begriff der Leistung von Diensten

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80
    Unter Leistung von Diensten ist hier auch die werkvertragliche Leistung zu verstehen (BGHZ 59, 163, 165) [BGH 06.07.1972 - VII ZR 138/71], so daß es im vorliegenden Fall auf eine Unterscheidung nach den beiden genannten Leistungsarten nicht ankommt.
  • BGH, 18.04.1963 - VII ZR 37/62
    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80
    Der Kläger handelte nicht etwa wie ein Privatmann, der - wie z.B. in den in BGH NJW 1963, 1397 u. 1968, 1962 Nr. 1 entschiedenen Fällen - seinen Grundbesitz durch den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses durchschnittlicher Größe zur Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen als günstige Kapitalanlage für sich nutzen will.
  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80
    Das hat der Senat bereits für Fälle ausgesprochen, in denen sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in dem Vertrag zugleich zur Herstellung einer Eigentumswohnung (BGHZ 72, 229) oder der Veräußerer eines Grundstücks in dem Vertrag zugleich zur Errichtung eines Einfamilienhauses verpflichtet (BGH NJW 1979, 2193).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 159/78

    Verjährung des Anspruchs auf das einheitlich für Grundstücksanteil und

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80
    Das hat der Senat bereits für Fälle ausgesprochen, in denen sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in dem Vertrag zugleich zur Herstellung einer Eigentumswohnung (BGHZ 72, 229) oder der Veräußerer eines Grundstücks in dem Vertrag zugleich zur Errichtung eines Einfamilienhauses verpflichtet (BGH NJW 1979, 2193).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80
    Unter Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ein berufsmäßiger Geschäftsbetrieb zu verstehen, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht wird; auch eine Nebentätigkeit kann darunter fallen (vgl. u.a. BGHZ 74, 273, 276 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 97/78] m.N.).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 65/80

    Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80
    Das für Werkleistung und Grundstücksverschaffung vereinbarte Entgelt ist daher auch hinsichtlich der Verjährung einheitlich als Werklohn und nicht als Kaufpreis zu beurteilen (vgl. a. BGH NJW 1981, 273).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    cc) Die Tätigkeit der GbR war entgegen der Ansicht der Revision auch nicht darauf ausgerichtet, die einzelnen Einheiten der Immobilie alsbald nach Fertigstellung an eine größere Zahl von Erwerbern zu veräußern, wie das für einen gewerblichen Bauträger kennzeichnend ist (BGH, Urteil vom 12. März 1981 - VII ZR 117/80, WM 1981, 588, 589).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    a) Daß die Ansprüche der Klägerin auf Erstattung der umlagefähigen Erschließungskosten der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterlagen (vgl. BGH, Urt. v. 23. Juni 1981 - V ZR 148/80, NJW 1982, 325; ferner BGHZ 72, 229, 233; 74, 273, 275 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 97/78]; 102, 167, 169 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH, Urt. v. 12. Juli 1979 - VII ZR 159/78, NJW 1979, 2193; v. 12. März 1981 - VII ZR 117/80, NJW 1981, 1665, 1666), zieht die Revision allerdings nicht in Zweifel.
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    So hat der Senat einerseits in gefestigter Rechtsprechung die Haftung des Bauträgers für die mängelfreie Errichtung des Bauwerks nach Werkvertragsrecht beurteilt und entsprechend entschieden, wo es - auch in Bezug auf das Grundstück - auf die Verjährung des als einheitlich zu würdigenden Vergütungsanspruchs ankam (dazu BGHZ 72, 229, 232 f.; 74, 273, 275 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 97/78]; NJW 1979, 2193; 1981, 273, 274; 1981, 1665, 1666).
  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86

    Verjährung des Anspruchs eines Bauträgers auf Erstattung von Erschließungskosten

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auf den Vergütungsanspruch eines Bauträgers, der sich zur Veräußerung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils und zugleich zur Errichtung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verpflichtet hat, ausschließlich Werkvertragsrecht und damit die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB anzuwenden ist, wenn die Vertragspartner für beide Leistungsteile ein einheitliches Entgelt vereinbart hatten (Senatsurteile BGHZ 72, 229, 233; NJW 1979, 2193; 1981, 1665).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10

    VOB-Generalunternehmervertrag: Klage auf Zahlung des Saldos aus einer

    Gewerbebetrieb im Sinn des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich jeder auf die Erzielung dauernder Einnahmen gerichteter berufsmäßiger Geschäftsbetrieb, auch wenn er nur eine Nebentätigkeit darstellt (vgl. BGHZ 144, 86, juris Rn. 11; BauR 1981, 390, juris Rn. 12).
  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verwaltung bzw. die Vermietung des Bauwerks eine besonders umfangreiche berufsmäßige Tätigkeit erfordert, so daß die zu beurteilende Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild den allgemeinen Vorstellungen von einem Gewerbe entspricht (vgl. BAG Urteile vom 17. Februar 1987 - 3 AZR 197/85 - AP Nr. 9 zu § 161 HGB; vom 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116 = AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 - n.v.; BVerwG Urteil vom 24. Juni 1976 - I C 56/74 - NJW 1977, 772; vom 26. Januar 1993 - I C 25/91 - DÖV 1993, 616 und vom 19. Dezember 1995 - I C 3/93 - BVerwGE 100, 187 = DÖV 1996, 962; BGHZ 74, 273, 276, m.w.N.; BGH Urteile vom 18. April 1963 - VII ZR 37/62 - LM Nr. 9 zu § 196 BGB; vom 8. Juli 1968 - VII ZR 65/66 - NJW 1968, 1962 und vom 12. März 1981 - VII ZR 117/80 - NJW 1981, 1665).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 11/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Heilmittelerbringers gegen die

    Ob diese Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit uneingeschränkt auch für die Formulierung "gewerbsmäßig betreiben" in § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB gilt, hat der BGH (NJW 1981, 1665) bislang offengelassen und bedarf auch hier keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 157/93

    Wirkungen des Nachweises der Absendung eines Verrechnungsschecks

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  • OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08

    Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen

    Davon war nämlich auch bei der Erbringung von Bauleistungen auszugehen, die mit der "Lieferung" eines Grundstücks gekoppelt waren (vgl. BGH NJW 1983, 483; 81, 1665; Staudinger/Peters, BGB (2001), § 196, Rn. 12).
  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

    In seinem ersten Revisionsurteil ist der Senat von der Möglichkeit ausgegangen, daß der Kläger durch den Bau von 24 Altenwohnungen eine nicht mehr nur als private Kapitalanlage zu wertende gewerbsmäßige Tätigkeit entfaltet hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.3.1981 - VII ZR 117/80, WM 1981, 588) und dadurch in Wettbewerb zur Beklagten getreten ist, der sie wegen ordnungswidriger Geschäftsführung im Sinne der Erläuterung zu § 5 Buchst. c des Anstellungsvertrages zur Ablehnung von Rentenzahlungen berechtigen könnte.
  • OLG Koblenz, 28.05.1998 - 5 U 1626/97

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Unternehmensberaters - Vergütung

  • KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Inanspruchnahme von Darlehen durch einen

  • LAG Hessen, 26.08.1991 - 16 Sa 399/91

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Beitragsverpflichtungen eines Baubetriebes

  • KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82

    Rechtliche Einordnung von Baubetreuungstätigkeiten; Verjährungsregelung für

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