Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1160
BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03 (https://dejure.org/2004,1160)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - VII ZR 12/03 (https://dejure.org/2004,1160)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - VII ZR 12/03 (https://dejure.org/2004,1160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung eines von einem Hausverwalter abgeschlossenen Werkvertrags über Bauleistungen; Anforderungen an eine revisionsrechtlich unbeachtliche Würdigungsrüge

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hausverwalter bei Vergabe von Bauleistungen nur Vertreter

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 1
    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausverwalter vergibt Bauleistung regelmäßig für die Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwalterhaftung für Handwerkerrechnung?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwalter haftet nicht für Handwerkerrechnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hausverwalter als Vertreter des Eigentümers

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 43 (Entscheidungsbesprechung)

    § 164 Abs. 1 BGB
    Vergabe von Bauleistungen durch Hausverwaltung in Vertretung des Eigentümers (Wiss. Mit. Mario Nawroth; Neue Justiz 9/2004, S. 419-420)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Bauaufträgen durch den Hausverwalter verpflichtet den Eigentümer! (IBR 2004, 235)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1017
  • MDR 2004, 743
  • NZBau 2004, 268
  • NZM 2004, 559
  • NJ 2004, 419
  • WM 2004, 1239
  • BauR 2004, 843
  • ZfBR 2004, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 5 U 121/99

    Handeln des Verwalters im Namen der Eigentümergemeinschaft)

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03
    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03
    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03
    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 231/13

    Wohnraummiete: Offenlegung einer Vertreterstellung bei einem

    Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieterin ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (LG Berlin, GE 1994, 1447; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 BGB Rn. 294; Erman/Maier-Reimer, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017 unter II 2 a, zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
  • BGH, 29.04.2009 - IV ZR 201/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Abschluss einer

    Die vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03 - NJW-RR 2004, 1017 unter I 2) angenommene Auslegungsregel, die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter werde, soweit sich aus den Umständen (§ 164 Abs. 1 Satz 2 BGB) nichts anderes ergebe, in der Regel für dessen Auftraggeber, gewöhnlich den Eigentümer, vorgenommen, kann auf den Abschluss von Gebäudeversicherungen nicht ohne weiteres übertragen werden.
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13

    Wohnraummiete: Offenlegung der Stellvertretung bei einem Mieterhöhungsverlangen

    Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieterin ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (LG Berlin, GE 1994, 1447; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 BGB, Rn. 294; Erman/Maier-Reimer, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017unter II 2 a, zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06

    Ansprüche aus einem Energieversorgungsvertrag: Annahme eines konkludenten

    Zwar handelt der Hausverwalter bei der Vergabe gebäudebezogener Aufträge (zumal: größeren Umfangs) im Zweifelsfalle nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter des Eigentümers (s. BGH NJW-RR 2004, S. 1017; KG, NJW-RR 1996, S. 1523; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 164 Rdn. 5).
  • AG Duisburg-Hamborn, 01.09.2006 - 8 C 436/05

    Bei erkennbarem Auftreten eines Hauseigentümervereins nach außen hin als

    Damit war aber bereits für einen objektiven Auftragnehmer erkennbar, dass die Hausverwaltung nicht für sich selbst, sondern für ihren Auftraggeber und damit gewöhnlich für den betreffenden Eigentümer handelt (BGH NJW-RR 2004, 1017).

    Wegen der größeren Sicherheit der Immobilie ist darüber hinaus sogar dem Auftragnehmer besser damit gedient, den Eigentümer als Vertragspartner zu haben (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1017).

    Denn zum einen ist die Kenntnis insoweit nicht entscheidend (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1017, drittletzter Absatz) und war dieser ohne weiteres ermittelbar.

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 99/08

    Persönliche Haftung des Betreuers für die Übernahme der Heimkosten

    Handelt ein gesetzlicher Vertreter für den Vertragspartner erkennbar im Rechtskreis des Vertretenen, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er nicht im eigenen, sondern im Namen des Vertretenen auftritt, es sei denn, es gibt besondere Anhaltspunkte dafür, er wolle für sich persönlich handeln (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1017; Senat OLGR Düsseldorf 2007, 540 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 4 U 191/05

    Kein Handeln für den Vertretenen bei ausdrücklicher Abgabe von Willenserklärungen

    Auch dem Auftragnehmer der Werkleistungen ist normalerweise besser damit gedient, nicht den Verwalter, sondern den Eigentümer als Vertragspartner und dessen Immobilie als Sicherheit zu haben (BGH NZM 2004, 559).
  • OLG Saarbrücken, 31.10.2006 - 4 U 612/05

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen oder

    In der von der Klägerin zitierten Entscheidung (Urt. v. 8.1.2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 559) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter in der Regel für den Eigentümer vorgenommen wird, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt und dem Auftragnehmer der Werkleistung die Eigenschaft als Hausverwalter offen gelegt wird.
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Januar 2004 (NJW-RR 2004, 1017) mittlerweile entschieden, dass der Umfang der im Einzelfall vergebenen Arbeiten nicht entscheidend ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Hausverwalter bei Abschluss eines Werkvertrages über Bauleistungen am verwalteten Objekt im eigenen oder im Namen des Eigentümers gehandelt hat.
  • KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19

    Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger

    Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieter ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 231/13, Grundeigentum 2014, 658, Tz. 14 für Mieterhöhungsverlangen; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017 zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
  • KG, 15.07.2004 - 8 U 35/04

    Bestellung von Heizöl durch Hausverwalter

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG Potsdam, 21.11.2012 - 13 S 127/12

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens des Hausverwalters ohne

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2020 - 12 O 5227/19

    Vertretung der WEG durch den Verwalter bei Sanierungsauftrag

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2011 - 24 U 57/11

    Ansprüche wegen Beauftragung von Winterdienstarbeiten durch den Verwalter eines

  • KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02

    Anzeige der Übernahme der Hausverwaltung mit Änderung des Rechnungsversands kein

  • KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04

    Passivlegitimation bei Zahlungsklage des Heizöllieferanten: Verpflichtung der

  • LG Mainz, 07.04.2022 - 9 O 191/18

    WEG-Verwalter ist richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige!

  • AG Hamburg, 13.11.2008 - 35B C 151/08

    Kein Vertrag mit Hausverwalter trotz Nennung als Vertragspartner - Ablesedienst

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht